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Niederösterreich

Beiträge aus Niederösterreich

Rechtliche Grundlagen rund um Bauverfaheren

Wie finde ich Informationen zu rechtlichen Grundlagen rund um ein Bauverfahren?

Im Rahmen eines Bauverfahrens hat die Baubehörde in der Vorprüfung festzustellen, ob ein eingereichtes Bauprojekt den rechtlichen Grundlagen entspricht. Der Behörde zur Seite gestellt sind dabei Sachverständige. Deren Wissen und Erfahrung fehlt den Anrainern als Laien in Bausachen. Oft ist es schon schwierig genug, herauszufinden, WO man rechtliche Grundlagen rund um Bauverfahren nachlesen kann.

38 Windkraftanlagen

 

 

Im Waldviertel sollen 38 Windkraftanlagen errichtet werden.

Die  IG-Waldviertel aus Waidhofen an der Thaya,

hat sich gegen die Errichtung ausgesprochen.

Sollten Sie auch dieser Meinung sein so können Sie hier ein Formular downloaden und diese Meinung unterstützen.

Zitronensäureproduktionsanlage im Gemeindegebiet Zelking-Matzleinsdorf

Bürgerinitiative Ritter der Au wehrt sich gegen Industrieanlage ...

Zitronensäureproduktionsanlage im Gemeindegebiet Zelking-Matzleinsdorf

Bürgerinitiative Ritter der Au wehrt sich gegen Industrieanlage ...

Regionale Leitplanungen in NÖ

Regionale Leitplanungen in NÖ

Leitplanungen sollen den Gemeinden ermöglichen, sich als Teil einer ganzen Region zu sehen und ihre Entwicklungsziele zu verschiedenen Themen auch überregional betrachtet auszuarbeiten und festzulegen. Keine Gemeinde lebt ja isoliert für sich allein.

Von den Leitplanungen abgeleitet entsteht dann das jeweilige Regionale Raumordnungsprogramm. (Die örtlichen Planungen sind im Örtlichen Raumordnungsprogramm festgehalten. Dies beinhaltet auch den Flächenwidmungsplan.)

Wohnbauprojekte

 

Sie sind Anrainer zu einem großen (Wohn)bauprojekt?re

Strategien der Gegenseite, mit denen Sie rechnen müssen

 

Wir wollen wieder einmal die Menschen hinter unseren Vernetzungen und deren Erlebnisse in den Mittelpunkt stellen.

Temporäre Bausperren

Temporäre Bausperren – eine Möglichkeit für (Stadt-)Gemeinden Siedlungsdruck in geregelte Bahnen zu lenken

In vielen Gemeinden – v.a. rund um Ballungszentren und entlang von Hauptverkehrsachsen – ist boomende Wohnbautätigkeit zu beobachten. Bauträger und Spekulanten sind immer auf der Suche nach Grundstücken, um möglichst große und lukrative Projekte umsetzen zu können.

Neue Widmungsarten in NÖ

Geschoßflächenzahl und neue Widmungsarten in NÖ

Möglichkeit zur Regulation der Bebauungsdichte im ungeregelten Bauland (ohne Bebauungsplan)

Wie schon beschrieben bringt das aktuelle NÖ-Raumordnungsgesetz neue Arten der Baulandwidmung. Für unsere BI von Bedeutung sind vor allem die neuen Widmungen „Bauen Wohnen für nachhaltige Bebauung“ und „Bauen Kerngebiet für nachhaltige Bebauung“.

Semeringbahn und Landschaft in die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten

„Alliance For Nature“ fordert nun Eintragung der „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ in die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten

 

Die Fertigstellung des umstrittenen Semmering-Basistunnels verzögert sich aufgrund der geologischen Schwierigkeiten neuerlich um ein Jahr (siehe unten stehende APA-OTS-Aussendung des Verkehrsministeriums).

Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014

 

NÖ: am 22.Oktober 2020 wurde vom Landtag die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 beschlossen.

 

Für die Anliegen unserer BI Wichtiges daraus:

  • Es muss nun jede Gemeinde sich bewusst damit auseinandersetzen, wo großvolumiger Wohnbau Platz finden kann. Ab einer Geschoßflächenzahl von „1“ muss im Flächenwidmungsplan eine spezielle Widmung ausgewiesen sein. Die Geschoßflächenzahl ergibt sich aus    

                               Summe aller zulässigen Geschoßflächen (durch)

                               Fläche des Bauplatzes

 

Rettet den Klosterberg - Die grüne Lunge von Neulengbach

Waldsterben – muss das sein?

 

 

Täglich spazieren Menschen über den großen Grünstreifen zwischen dem Wald, der sich um die Burg Neulengbach erstreckt und dem kleinen Anzbach – der sogenannten Klosterbergwiese. 
Doch die Menschen sind sorgenvoll.
Ein schönes Nah-Erholungsgebiet könnte die Wiese bleiben und noch viel mehr werden,
wären da nicht die vielen roten Kreuze, die seit kurzem viele Bäume in diesem Bereich verunzieren, und der fixe Plan, diese zu schlägern und 7 Blöcke mit in Summe 101 Wohnungseinheiten auf dem Hang und der Wiese zu errichten.

Rettet den Klosterberg

 

Ignoranz zerstört den Klosterberg

 

 

Jetzt ist es so weit, daß das Waldstück an dem geplanten Verbauungsabschnitt zum Abholzen freigegeben wurde. Es wundert uns nicht, denn der vorhandene Streifen für den Verbauungsabschnitt ist bedenklich schmal. Da wird wohl schnell ein Teil des Waldes gerodet. Es ist eine Riesenschande, was hier der Gemeinderat auf UNSEREM Grund zulässt.
Dieses Waldstück wurde über viele Jahre extrem vernachlässigt. Wurde da ein Grund geschaffen, einen schadhaften Baumbestand zu entsorgen? Offenbar bewusst handelt es sich dabei um eine Schlägerungsfläche, für die man keinen Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft braucht. 

Inzwischen sind bereits die nächsten Bauprojekte (Kirchfeld und das Feld beim Steghof) mit den gleichen Beteiligten geplant!!

RETTET DEN KLOSTERBERG

Land der Äcker … ? Zukunftsreich ?
Über das Verbauen unseres Landes

„Ein Thema beschäftigt ganz Österreich! Ganz Österreich?

Nein, ein unscheinbares Dorf stellt sich nicht der Gegenwart und verplant sein Kulturerbe und seine grüne Lunge im Zentrum!“

Bürgerinitiative „Lebensqualität in Dürnkrut“

Wir fordern die Prüfung von Alternativen zur geplanten Straßenführung im Zuge der Modernisierung der Nordbahnstrecke und der damit einhergehenden Schließung des Bahnüberganges auf der Hauptstraße in Dürnkrut.

 

Im Zuge der Modernisierung werden die beschrankten Bahnübergänge durch Überführungen für den motorisierten Verkehr ersetzt. Für Fußgänger und Radfahrer werden Unterführungen mit Aufzügen gebaut.
Die Überführung, eine etwa 9m hohe Brücke, soll laut den Plänen am Ortsende Richtung Wien erbaut werden. Um den Verkehr auf die Überführung zu leiten ist auf Höhe Bernsteinstraße 42 und der Tankstelle ein Kreisverkehr geplant. Die Straße endet hinter dem Wirtshaus „Jana“ und mündet in die Hauptstraße die weiter in die Bahnstraße führt.

Warum ist das wichtig?

Lebensqualität in Dürnkrut - prov. Kreisverkehr nein

Eine neue BI ist bei der Aktion21-austria beigetreten.

Unser Ziel ist es einen Kreisverkehr im Ort zu verhindern. Gründe: Mitten zwischen Einfamilienhäusern, extrem verstärktes Verkehrsaufkommen da dadurch der meiste Verkehr im Ort über den Keisverkehr geleitet wird. Gefahren für Schul- und Kindergartenkinder. Es gäbe eine Alternativlösung die der Bürgermeister aber nicht umsetzen will. Bürgermeister will das Projekt trotz des Protestes des Gemeinderats durchsetzten. Die Bevölkerung wurde bis dato auch nicht über das Projekt und dessen Konsequenzen wirklich informiert.,

DI Monika Bock, Sprecherin der Bürgerinitiative

Die NÖ Bauordnung wird geändert

Nach dem NÖ-Raumordnungsgesetz wird nun auch die NÖ Bauordnung wieder einmal abgeändert 

 

 

Die Abänderung steht zur Bürgerbegutachtung bis 27.11.2020 bereit:

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Bauordnung2014_Aenderung.html

Unter diesem Link finden Sie:

Rettet den Klosterberg

Umfrage NÖN & Baubewilligung

Am 14.10.2020 erschien ein vielbeachteter Artikel in der Regionalausgabe der Niederösterreichischen Nachrichten. Nachzulesen hier

Die anschliessende Leserumfrage, ob es Wohnungsneubauten  (also nicht Umbauten, Verdichtungen, Erweiterungen sondern Neubauten) im Neulengbacher Zentrum geben sollte, brachte ein interessantes Ergebnis.

„Wenn wir das Ergebnis der aktuellen Leserumfrage in der NÖN richtig deuten, sprechen sich 67,1% (!) gegen die Verbauung des Klosterbergs aus! Natürlich kennt auch der Neulengbacher Bürgermeister die Stimmung in der Bevölkerung. Darum hat er ganz schnell über Nacht die Baugenehmigung erteilt und Anrainereinwände vom Tisch gewischt.

Rettet den Schlossberg von Neulengbach!

Rettet die Klosterbergwiese

 

 

Die Alpenland reg. Gen.m.b.H plant die totale Verbauung der 14000 m2 großen Klosterbergwiese

Der Neulengbacher Schlossberg zählt zu den schönsten Kultur- und Naturdenkmälern Österreichs.

Das grüne Herz der Wienerwaldstadt darf  NICHT verbaut werden!

Auf der Fläche von drei Fußballfeldern soll am Hang des Schlossberges in unmittelbarer Nähe zur denkmalgeschützten Zone eine Mega-Siedlung für 300 Leute mit

7 Wohnblöcken, 101 Wohnungen, Tiefgarage mit 133 Parkplätzen,  zwei 8 m breiten Garageneinfahrten  gebaut werden.

NEIN zur Zerstörung des zentralen Naherholungsgebietes!

Rettet den Klosterberg!

Rettet den Klosterberg!

Das grüne Herz von Neulengbach,
der Klosterberg als Teil des Schlossbergs darf NICHT verbaut  werden!

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

„Die Alpenland reg.Gen.m.b.H plant die totale Verbauung der Klosterbergwiese am Neulengbacher Schlossberg, der zu den schönsten Kultur-und Naturdenkmälern Österreichs zählt.

14.000 m2 sollen zubetoniert werden. Das sind 3 Fussballfelder!
Eine „smart City“ für ca. 300 Bewohnerinnen und Bewohner soll am historischen Klosterberghang entstehen. 7 riesige Wohnblöcke mit insgesamt 101 Wohnungen. Eine problematische Tiefgarage mit 133 Parkplätzen im Schlossbergfelsen, zwei ebenso problematische Zufahrten, eine davon soll über eine schmale, verkehrsberuhigte Straße am Anzbach erfolgen. Ganze 4(!) Besucherparkplätze sind vorgesehen. Für das Mega-Projekt mitten im Naherholungsgebiet gibt es bisher kaum Informationen und kein Verkehrskonzept. 
 
Zu erwarten sind: 
Verkehrshölle, Parkplatzchaos,  6 Jahre(!) Riesenbaustelle, Gesundheitsbelastung durch Feinstaub, Schmutz und Lärm, schwerste Folgen für das empfindliche Mikroklima am Schlossberg und in der Au, Zerstörung des Wildbestandes, Baumsterben, Austrocknung der Brunnen in der Au, Gefahr von Hangrutschungen, Überschwemmung der Häuser am Anzbach bei den immer häufigeren und heftiger werdenden Starkregen. In weiterer Folge: Anstieg der allgemeinen Infrastrukturkosten, etc etc
 
Der denkmal- und naturgeschützte Schlosspark mit der anschliessenden Klosterbergwiese müssen als Einheit erhalten bleiben.  
Das Naherholungsgebiet im Stadtzentrum ist in den herausfordernden Zeiten des Klimawandels für die Zukunft Neulengbach von unschätzbarer ökologischer Bedeutung.
Die Versiegelung des Klosterberghanges durch ein kurzsichtiges Siedlungsprojekt muß mit allen Mitteln verhindert werden. 
Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift!
Lebensqualität für die zukünftigen Generationen muss gesichert werden!
 

Für die Bürgerinitiative „Rettet den Klosterberg“

Barbara Moser
06507415691

 

Eine neue BI ist bei uns beigetreten

   Rettet den Klosterberg!

Das grüne Herz von Neulengbach - der Schlossberg mit dem Klosterberg  darf nicht Verbaut werden.

 

 

 

 

 

Für an Raumplanung und Gesetzgebung Interessierte in NÖ:

 

Bürgerbegutachtung -  NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung

 

 

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Raumordnungsgesetz_2014_Aenderung.html

 

Sie finden unter dem Link, folgende Downloads:

Wer will mitbestimmen

ortskern ja oder nein?

 

 

Gemeinsam ist man stärker!

Vernetzung von Anrainern zu überdimensionierten Wohnbauprojekten

 

 

Wo ist Ortszentrum?

Zentrum ist dort, wo die Voraussetzungen stimmen.

 Solche sind sogar im NÖ Raumordnungsgesetz erwähnt (§ Abs. 2 Z. 15): Zentrumszonen können in bestehenden zusammenhängenden Siedlungseinheiten mit mindestens 1800 Einwohnern festgelegt werden, soweit eine gute Verkehrsanbindung an das öffentliche und/oder individuelle Verkehrsnetz vorliegt, eine dichtere Bebauungsstruktur als im Umgebungsbereich und ein Durchmischungsgrad von Wohn– und anderen Nutzungen (z.B. öffentliche Einrichtungen, Büro, Handels- und Dienstleistungsbetriebe) gegeben ist.

B4B St. Andrä Wördern

 

Drei einfache Fragen – drei einfache Antworten

 

Was geschieht, wenn mindestens 821 Wahlberechtigte unterschreiben?

Dann müssen alle Wahlberechtigten förmlich befragt werden, ob sie die Frage mit ja oder nein beantworten.

Wer nicht hingeht und antwortet, entscheidet nicht mit. Wer antwortet, entscheidet mit, ob wir ein Ortszentrum entwickeln sollen oder so etwas nicht brauchen.

Was geschieht, wenn eine Mehrheit gegen das Ortszentrum stimmt?

Warum so unverständlich, so „gschwollen“ ? Was soll das heißen:


 „Soll in dem Gebiet zwischen Rennerallee, Schloßgasse, Hauptstraße und Eisenbahntrasse ein Ortskern (Zentrumszome gem. § 14 (2) 15. NÖ ROG) mit nicht mehr als *19.000 m² Wohn-Bruttogeschoßflächen in Bauklasse II* aufgrund von erforderlichen Machbarkeitsstudien, eines darauf beruhenden Lastenhefts und unter ständiger begleitender Einbindung der Bevölkerung von unabhängigen Architekten entwickelt und der Ortsentwicklung zugrunde gelegt werden?“

Wir verstehen, dass viele nicht verstehen, was dieser Satz ausdrücken soll und dass es eine Zumutung ist, so etwas zu unterschreiben.

Aber wir können es erklären.

Umfrage Ortszentrum

 

Ihre Unterschriftenliste zur Frage des Ortszentrums, die Sie per Post erhielten,

können Sie an einer der nachfolgenden Adressen in unsere Sammelbox einwerfen:

 

Braucht ein Ort einen Kern? Braucht eine Gemeinde ein Zentrum?

 

Braucht ein Land eine Hauptstadt? Nein. Es geht auch ohne, wie das Beispiel Niederösterreich jahrzehntelang gezeigt hat. Trotzdem wollte es ein eigenes Zentrum. Es ist heute zur Selbstverständlichkeit geworden.

 

Warum Ortszentrum?

Es hat gute Gründe für eine Gemeinschaft, wenn sie einen zentralen Ort hat, an dem man die wichtigsten Institutionen und auch sonst alles vorfindet, was für ein Zusammenleben unentbehrlich ist: Verwaltung, Orte der Begegnung und der Zusammenkunft, Gastronomie, wichtige Einrichtungen, unentbehrliche Stätten des Gesundheitsdienstes, der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern des täglichen Bedarfs und nicht zuletzt von Wohnstätten, vor allem für jene, die die Nähe zu all den erwähnten zentralen Einrichtungen besonders dringend benötigen.

Bestimmen Sie Ihre Zukunft – Land-Lebensqualität oder Verstädterung?

 

Das Wohnprojekt „alter Sportplatz“ wurde in einer Volksbefragung mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinde braucht aber Geld. Zuzug ist daher willkommen.

 

Es wird viel gebaut, das Projekt „alter Sportplatz“ ist nach wie vor aktuell.

Übersicht Fristen bei einem Bauverfahren (NÖ)

Von der Einreichung über Einwendungen, Beschwerden bis hin zur Baubeginnsanzeige

Einreichung durch Bauwerber des Projektes zur Vorbegutachtung – Baubehörde überprüft auf Rechtskonformität

Information der Parteien und Nachbarn durch Mitteilung der Baubehörde – diese können Einsicht in die Unterlagen nehmen und haben 2 Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben.

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