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österreichweit

In Dänemark keine Digitalisierung in Grundschulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Denn das Ziel muss eine lebensfreundliche Digitalisierung sein!

Interessengemeinschaft Lebensfreundliche Digitalisierugn

c/o Dr. med.univ. Dietmar Golth, MAS

Praktischer Arzt und FA f. Innere Medizin i.R.

golthadietmar@aon.at

 

Offener Brief an

Ernste Weihnachtswünsche

 

 

Liebe Mitmenschen!

 

Weihnachten 2023 und die Welt ist im totalen Umbruch. Noch spüren wir die geplante Totalüberwachung nicht direkt, nochspüren wir die Herrschaft des Digitalen Geldes nicht unmittelbar,

Nachruf für Lisa Natterer

 

Vor wenigen Tagen erreichte uns die Nachricht, dass unsere unermüdliche Mitkämpferin Lisa Natterer einem wahrhaft tückischen Leiden erlegen ist.

 

5G-Unterschriftenaktion

 

Die europäische Bürgerinitiative EBI

 

Liebe Mitbürger/innen!

Wir erleben eine spannende Zeit, die uns alle fordert und so manchen von uns  viel abverlangt. Bei aller Aufregung und Bewegtheit sollen wir Ruhe bewahren und vor allen Dingen, selbst Denken. Wir sollen nicht denken lassen, von wem auch immer, und unsere Entscheidungen im Rahmen unserer Verfassungs-sowie Menschenrechte treffen. Es steht uns nicht zu, über Andersdenkende zu urteilen,  und wir lassen uns auch nicht in „solche“ und „solche“ besonders innerhalb unserer Gemeinschaft trennen.

Elektrosmog

Brief an Gesundheitsminister

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Anschober!

Lange genug hat sich die Behauptung von Prof. Alexander Lerchl (Jakobs Universität DE ) gehalten, die von der EU beauftragte REFLEX-Studie, über gesundheitliche Auswirkungen von EMF ( Elektro Magnetische Strahlung im NF und HF-Bereich)  sei gefälscht.

Angefügt eine Abhandlung samt Urteil in dieser Angelegenheit, indem vom Hanseatischen OLG klar festgestellt wurde, dass die Behauptung von Prof.
Lerchl unbewiesen ist  und dadurch diese Studie Gültigkeit erlangt.

Auf ein besseres 2021

"Wenn es in einer repräsentativen Demokratie keine Bürgerinitiativen gäbe, müsste man sie erfinden"

Wünsche

Zum Gedenken an die Terroropfer

5G Ausbau mit Umsicht

Offener Brief an  Herrn BM Anschober

 

 

Sehr geehrter Herr NR-Präsident Mag. Sobotka!

Sehr geehrte Frau BR-Präsidentin Dr. Eder-Gitschthaler!
 
In der Beilage übermittle ich Ihnen ein Schreiben an Herrn BM Anschober in Sachen 5G und Nichteinhaltung des Vorsorgeprinzips bei der aktuellen Ausrollung, das heute übersandt worden ist.
Dazu ersuche ich um Ihre geschätzte Stellungnahme.
 
In Zusammenhang damit begehre ich Auskunft, warum trotz der Forderung nach weiterer Forschung betreffend 5G durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften in Ihrem Bericht an das Österreichische Parlament und dem B-RH-Bericht zum Smartmeter, in dem auf die fehlenden Schutzwerte gegenüber Mobilfunkstrahlung in Österreich, das Damen und Herren Abgeordneten des Österreichische Parlamentes in diesen Angelegenheiten noch nicht tätig geworden sind?

5G schwächt das Immunsystem in Zeiten der Corona- Krise

Ein Artikel von Prof. Klaus Buchner

 

Prof. Klaus Buchnerg geb. am 6. Februar 1941 in München - er ist ein deutscher Physiker, Universitätsprofessor und von 2003 bis 2010 war er Bundesvorsitzender seiner Partei. Bei der Europawahl 2014 kandidierte Buchner als Spitzenkandidat der ÖDP und wurde zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt. Bei der Europawahl 2019 wurde er wiedergewählt.

Die Corona-Pandemie ging von der chinesischen Stadt Wuhan aus, die als eine der ersten Städte weltweit mit allen drei Frequenzbändern für 5G ausgestattet wurde und daher einer sehr starken Strahlung ausgesetzt ist.

Verwaltungsgerichtshof klärt Rechte von Umweltorganisationen im Forstverfahren

Die ersten Gesetze zur weiteren Umsetzung der Aarhus Konvention im Bereich Rechtsschutz wurden letztes Jahr auf Bundes- und Landesebene erlassen.

Diese beziehen sich auf die Bereiche Abfall, Luft, Wasser und bei den Ländern Naturschutz, Jagd- und Fischerei. Mit Erkenntnis vom 20.12.2019 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nunmehr fest, dass anerkannten Umweltorganisationen in Verfahren nach dem Forstgesetz (ForstG) mit FFH-Bezug Parteistellung zu gewähren ist. Außerdem bekräftigt der Gerichtshof die Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte unmittelbar anwendbarem Unionsrecht – wie hier dem Art 6 Abs 3 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) – auch durch das Gewähren des Anwendungsvorrangs Geltung zu verschaffen.

Parteistellung geboten, um Rechtsschutz zu gewährleisten

Die BH Zell am See bewilligte die Fällung von ca. 100-120 fm Holzmasse in Form von Einzelstammentnahmen in einem Schutzwald in der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern. Der Wald liegt im Natura 2000-Gebiet und ist ein Alpiner Lärchen- und Zirbenwald von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-RL. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg hatte die Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass „das Forstgesetz für die vorliegende Zirbenfällung kompetenzmäßig im Lichte des Art 10 Z 10 B-VG keine Grundlage zur unmittelbaren Anwendung der FFH-RL auf dem Boden der Aarhus-Konvention" biete und eine Parteistellung im Fällungsbewilligungsverfahren nicht auf innerstaatliches Recht gestützt werden kann.

Wichtige Mitteilungen des ÖKOBÜRO für unsere Mitglieder

Zur Kentnissnahme

ist 5G Gesundheitsschädlich?

Interessiert am Thema 5G-Netzausbau!

 

Nach unserer Veranstaltung zum Thema 5G-Netzausbau -  Ganz ohne Risiko? am 15.1. in der Gemeinde Anif mit 180 BesucherInnen, darf ich Ihnen nun die jüngste Aussendung des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer zum geplanten Netzausbau weiterleiten.

 

Offener Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Sehr geehrter Herr Bundespartei Obmann und Bundeskanzler von Österreich, Sebastian Kurz!

 
Als Obmann von „aktion21-austria“ erlaube ich mir, im Namen unserer Mitglieder, folgenden dringlichen Antrag einzubringen:
 
Wir ersuchen Sie, zu bestätigen
 

Aktion21-Austria auch auf Facebook

Klick auf das Logo

Gute Wünsche

 

Wir wünschen allen Mitgliedern

und Freunden der Aktion21-austria

 

Ein friedvolles Weihnachtsfest, viel Glück im neuen Jahr

und mögen alle Eure Wünschen an die Politik in Erfüllung gehen.

Obmann Franz Köck
Stv. A.Willson-Kainz
Finanzbeautragter Franz Pelda

Ordentliche Generalversammlung von Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung- Austria in Salzburg

 

Ordentliche Generalversammlung von

Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung- Austria in Salzburg

Sa 16.11.2019 11:00 – 14:00 Hotel Imlauer Hof, Rainerstraße 14

 

Tagesordnung:

  1. Annahme der gegenständlichen Tagesordnung
  2. Bericht mit Rückblick des Obmannes
  3. Kassabericht des Kassiers
  4. Bericht der Kassaprüfer – Entlastungsantrag
  5. Neuwahlen des Vorstandes
  6. Wahl der Kassaprüfer 1 und 2
  7. Allgemeines

 

Brief an Verhandlungsteam Grüne und NEOS

Dringlicher Antrag zu Koalitionsverhandlungen

Initiativen und NGO’s fordern von der neuen Regierung direkte Demokratie ohne unüberwindbare Hürden, verbesserte Regeln für transparente, faire und offene Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und eine Stärkung des Verfassungsgerichtshofes.

Die unterzeichnenden Initiativen und NGO’s ersuchen dringend, folgende Punkte in die Koalitionsverhandlungen mit der türkisen ÖVP als Bedingungen aufzunehmen. Wir beschränken uns bewusst auf nur drei Punkte, die jedoch das demokratische Leben in Österreich wesentlich beeinflussen und zur Stärkung des Demokratiebewusstseins beitragen werden. Nur durch ehrliche und wirksame Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bevölkerung werden wir das Interesse an politischen Prozessen wieder wecken und so unsere demokratischen Werte schützen.

Es sei Ihnen das Molière-Zitat mit auf den harten Weg der Verhandlungen gegeben: “Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“

Newsletter vom 26.10.2019

Geschätzte Mitglieder und

Freunde von Aktion21- Austria!

Die Politischen Zeichen stehen auf Gegenwind für kritische Bürger. Leider hat die „Kurz-Regierung“ zusammen mit der FPÖ wesentliche Verschlechterungen im Mitsprache Recht für uns Bürger beschlossen.

5G Funk in weiter Ablehnung

 

Kommunale Taktik gegen 5G 

Neue Übersichtsstudie | ARTE-Film zur 5G-Debatte | Interview mit MdEP Prof. Buchner | Termine

 

Siehe Newsletter von diagnose: funk   Klick Hier

 

5G: Sunrise rettet das Klima

Der Schweizer Mobilfunknetzbetreiber SUNRISE will jetzt gemäss neuesten

PR-Meldungen mit 5G das Klima retten.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 11. August 2019

Dieser Blick  über die Grenzen zeigt uns die Zustände in der Schweiz. 
In Österreich wird das noch erfolgreich verheimlicht.

Dies unter Anderem mit selbstfahrenden, durch 5G gesteuerten Mähdreschern oder selbstfahrenden Riesentraktoren. Wie viel weniger CO2 diese dank 5G ausstossen bleibt allerdings Geschäftsgeheimnis der Werbefachleute. Auch die automatische Nachbestellung von Eiern im Kühlschrank erfolge jetzt dank 5G viel klimaschonender, das heisst fast in Echtzeit, bereits nach 5 Millisekunden, statt wie bisher im 4G-Netz, erst nach 50 Millisekunden. Wahnsinn! Für den Zeitgewinn von 45 Millisekunden werden rund 9mal stärkere Mobilfunksender als bisher benötigt. Sehr klimaschonend und sehr energiesparend!
Offensichtlich stimmt die Beurteilung des UVEK und des BAFU in der Mitteilung an die Kantone vom 17.4.2019, dass Mobilfunkstrahlung  ausser der Beeinflussung von Hirnströmen und einer gestörten Durchblutung des Gehirns nichts bewirke. Die Beeinträchtigung der Spermienqualität, die Destabilisierung der Erbinformation sowie die  Auswirkungen auf die Expression von Genen, der programmierte Zelltod und der oxidative Zellstress seien ja bloss lästige Nebenwirkungen. Ob diese etwa gesundheitsschädigend seien, müsse zuerst noch untersucht werden.
Siehe
https://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/

EuGH stärkt Luftschutz der betroffenen Öffentlichkeit

In einer Vorlageentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Einzelpersonen für den Schutz der Luftqualität weiter gestärkt: werden die Messstellen nicht richtig aufgestellt, kann dagegen ein Rechtsmittel erhoben werden. Das gilt nun auch direkt in Österreich.

EuGH gewährt neuen Rechtsschutz

Jeder EU-Mitgliedsstaat muss Luftgütemessstellen errichten und betreiben, um die Qualität der Luft zu messen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sollten die Schwellenwerte der Luftqualitäts-Richtlinie überschritten werden. Dieses System soll sicherstellen, dass die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird, immerhin sind allein Luftschadstoffe aus dem Verkehr weltweit für 385.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Sind aber die Luftgütemessstellen nicht richtig positioniert, könnten deren Ergebnisse die Realität nicht korrekt abbilden und so die Gegenmaßnahmen verfälschen. Der EuGH reagierte auf dieses Problem und gewährt mit seinem Urteil C-732/17 der betroffenen Öffentlichkeit nun die Möglichkeit, gegen die falsche Verortung der Messstellen gerichtlich vorzugehen. Konkret sprach der Gerichtshof aus, dass der betroffenen Öffentlichkeit nach dem Prinzip des fairen Verfahrens („fair trial“, Artikel 47 Grundrechtecharta) ein Rechtsschutz zustehen muss. Die Klagenden aus Brüssel können daher nun gegen die aus ihrer Sicht falsche Aufstellung vorgehen. Da es sich aber um ein EuGH-Urteil handelt, ist das Ergebnis auch für Österreich verbindlich.

Rechtsschutz in Österreich

Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit

Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit gilt seit 2009

Ein aufsehenerregendes Erkenntnis veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Ende Mai nach einer Revision von ÖKOBÜRO. Der Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit auf Basis der Aarhus Konvention besteht laut dem Höchstgericht eigentlich seit 2009. Das betrifft vor allem die Frage der rückwirkenden Anfechtbarkeit von Bescheiden vor 2018.

Maßgebend: Die EU-Grundrechtecharta aus 2009

Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Revision von ÖKOBÜRO und dem WWF zum Anlass, endlich Klarheit in die Frage zu bringen, wie weit das Anfechtungsrecht von Umweltschutzorganisationen nach der Aarhus Konvention reicht. Dieses Recht, über das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2017 gegenüber Österreich rechtsgültig entschieden hat, wurde vom Gesetzgeber im Aarhus-Beteiligungsgesetz auf eine Rückwirkung von einem Jahr beschränkt. Diese Beschränkung ist nicht zulässig, entschied der VwGH nun. Maßgeblich für das Anfechtungsrecht ist nämlich nach dem Höchstgericht die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die bereits 2009 in Kraft getreten war. Eine Beschränkung der Rechte von Umweltschutzorganisationen, die weniger weit geht ist daher nicht zulässig.

SWISS RE warnt vor 5G

Eine wichtige Information für die Bürger,

Die "SWISS RE"  ist der zweitgrößte Rückversicherer weltweit und warnt vor 5-G.

 

In Österreich werden durch private Krankenversicherungen  keine Leistungen für direkte oder indirekte Schäden durch EMF ( auch Handy-Strahlung) übernommen, weil das Risiko zu groß ist -  auch das sollten die Menschen wissen.

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1412

 

Liebe Grüße

Franz

Was jeder über „unabhängige Justiz“ wissen sollte.

Die jüngsten Vorgänge zeigen, wie wichtig eine starke, glaubwürdige und unabhängige Justiz für den Rechtsstaat ist.

Kriktik am Weisungsrecht.

"Die Wahrheit über 5G: Gefahr für Leib und Leben!


Seit dem Jahr 2000 ist bekannt, dass starke Funk-Strahlung Krebs fördert und andere biologische Schädigungen begünstigt.

JA zu Erkabel - NEIN zu Umweltbelasteden Hochspannungsmasten

Energiewirtschaft soll den umweltbelasteden Hochspannungskabel ein Ende setzten.

OInline Petition an das Europäische Parlament

 

 

Zur beiliegenden  Presseaussendung KLICK HIER

Link zur Online-Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/ja-zu-erdkabel-nein-zu-umweltbelastenden-hochspannungsmasten

Bitte um rege Beteiligung

Franz Köck
IG Erdkabel
Obmann Aktion21-austria

Petition Strahlenschutz

Strahlenschutz – Verfahrensauszug zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen/Keine Einführung des 5G-Mobilfunkstandards ohne Unbedenklichkeitshinweis

Der Österreichische Nationalrat möge beschließen. Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.

Download der Petition als pdf Datei Klick hier

Senden Sie bitte die unterfertigte Petition an

oder
Franz Köck Waidach 271 5421 Adnet

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