Wie finde ich Informationen zu rechtlichen Grundlagen rund um ein Bauverfahren?
Im Rahmen eines Bauverfahrens hat die Baubehörde in der Vorprüfung festzustellen, ob ein eingereichtes Bauprojekt den rechtlichen Grundlagen entspricht. Der Behörde zur Seite gestellt sind dabei Sachverständige. Deren Wissen und Erfahrung fehlt den Anrainern als Laien in Bausachen. Oft ist es schon schwierig genug, herauszufinden, WO man rechtliche Grundlagen rund um Bauverfahren nachlesen kann.
Dennoch ist es wichtig, sich selbst als Anrainer eines Bauprojektes in der Nachbarschaft schlau zu machen, v.a. wenn man Beeinträchtigungen durch das Projekt befürchtet und Einwendungen erheben will. Denn wie drückte es ein Richter des LVwG Nö in seiner Entscheidung einmal aus:
„… Der Nachbar hat auf Grund seiner beschränkten Mitsprachemöglichkeit also ganz allgemein keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Bauvorhaben sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entspricht. …“
Sich auf einen korrekten Ablauf des gesamten Genehmigungsverfahrens zu einem Bauprojekt zu verlassen, ist also nicht anzuraten. Eine genaue Auseinandersetzung mit der Materie bleibt nicht erspart. Zur Erleichterung hier (neben den jeweils gültigen Bauordnungen der Bundesländer) eine kleine Sammlung an Links, die hilfreich bei der Recherchearbeit zu rechtlichen Belangen rund um ein Bauprojekt sein können.
Niederösterreichspezifische Links finden sich meist in ähnlicher Form auch in den anderen Bundesländern auf der Homepage der jeweiligen Landesregierungen oder der des Bundes.
FAQ_Version4.13_20231005.pdf (noe.gv.at)
Häufig gestellte Fragen mit Antworten der bautechnischen Amtssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung zu NÖ Raumordnungsgesetz 2014 ab LGBl. Nr. 97/2020 NÖ Bauordnung 2014 ab LGBl. Nr. 32/2021 NÖ Bautechnikverordnung 2014 ab LGBl. Nr. 36/2021 Anlagen zur NÖ Bautechnikverordnung 2014 (OIB- Richtlinien 2019 in der NÖ- Fassung
Einleitung | Raumordnung in NÖ (raumordnung-noe.at)
Rechtsgrundlagen | Raumordnung in NÖ (raumordnung-noe.at)
Von NÖ Bauordnung, über Raumordnungsgesetz bis hin zu Regionalen Raumordnungsprogrammen (soweit schon vorhanden)
Grundstücke (noe.gv.at) (Niederösterreich Atlas)
Österreichisches Institut für Bautechnik - v.a.: OIB 2 (Brandschutz), OIB 3 (Hygiene, Gesundheit u. Umweltschutz), OIB 4 (Nutzungssicherheit u. Barrierefreiheit), OIB 5 (Schallschutz)
Lisi Perschl
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