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Wohnbauprojekte

 

Sie sind Anrainer zu einem großen (Wohn)bauprojekt?re

Strategien der Gegenseite, mit denen Sie rechnen müssen

 

Wir wollen wieder einmal die Menschen hinter unseren Vernetzungen und deren Erlebnisse in den Mittelpunkt stellen.

Immer wieder erreichen uns erschütternde Berichte, mit welch frechen Strategien man die Anrainer von (künftigen) Großprojekten von ihrem Recht auf den Instanzenzug abbringen will. Es gilt gerade als juristischer Laie, sich eine sehr dicke Haut zuzulegen. Doch keine Angst, Widerstand zahlt sich aus. So werden allzu oft den Bauträgern von der Baubehörde der Gemeinden keine bis wenige Auflagen erteilt - und dann, so die Anrainer mutig genug waren die Sache durchzukämpfen, doch deutlich strengere Auflagen vor dem Landesverwaltungsgerichtshof. 

Damit Sie nicht zu sehr überrascht werden, hier einige der Erlebnisse und "Dirty Tricks":

Lächerlich machen:

  • Sorgen der Nachbarn über die Beeinträchtigung der Sonneneinstrahlung auf deren Passivhaus durch das riesige Bauprojekt wurden mit der Aussage abgetan: „Ziehen Sie halt einen Pullover mehr an!“
  • Zitat eines Bauwerbers: „Was wollt´s ihr denn, ihr paar Maxl´n. Wir bauen sowieso!“

Drohen mit Beziehungen:

„Hören Sie endlich auf mit dem Widerstand. Wir haben den besseren Draht nach St. Pölten!“ (in NÖ)

Drohen mit Gericht:

Der Bauwerber drohte bei der Bauverhandlung mit gerichtlichem Vorgehen gegen die Nachbarn, falls diese ungerechtfertigte Einwendungen vorbringen. Die Drohung wurde sogar in der Niederschrift zur mündlichen Bauverhandlung protokolliert (auf Wunsch des Bauwerbers).

Fragwürdige Verträge werden vorgelegt:

Die Anrainer sollten unterschreiben, dass sie auf Einwendungen zum Projekt (auch zu zukünftigen Änderungen) verzichten sollen. Dann würden die Bauwerber sich auch bereit erklären, einen Pauschalbetrag zur Renovierung von Beschädigungen an Anrainerhäusern bereit zu stellen. Diese Schäden wurden bereits beim Abbruch des Altbaubestandes am Projektgrund verursacht.

„Abfindungen“ mit höheren Geldbeträgen

Anrainern wurden beträchtliche Geldsummen angeboten, wenn sie sich verpflichten, keine Einwendungen zum Projekt zu erheben.

Ausspionieren von Anrainern

Es wurden Informationen über Anrainer bei ortsnahen Einwohnern eingeholt (z.B. über mutmaßliche Offenheit der betroffenen Anrainer bzgl. einer „Abfindung“).

Falsche Versprechen/Zusagen

bzgl. Erhalt von Baumbestand, Stellplatzschaffung, Kompromiss-/Kommunikationsbereitschaft, ….

 

Verunglimpfungen in der Gemeinde  

Auch Gemeindeverantwortliche gehen oft nicht zimperlich mit Anrainern um. Von öffentlichen Aussendungen mit dem Vorwurf, die Einwendungen der Anrainer gegen das Bauprojekt würden der Gemeinde viel Geld kosten (Anwalt, Sachverständige, …) bis hin zu geschäftsschädigenden Aktionen gegenüber gewerbetreibenden Anrainern ist uns vieles berichtet worden.

 

Selbst die Rechtsprechung zeigt sonderbare Blüten – Zitat aus einer Entscheidung eines LVwG:

„… Der Nachbar hat auf Grund seiner beschränkten Mitsprachemöglichkeit also ganz allgemein keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Bauvorhaben sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entspricht. …“

u.v.m.

 

Viele Erlebnisse können nur nacherzählt werden. Nachweise für das Erlebte gibt es nicht. Nur von jenen Bauwerbern, die weniger subtil vorgingen, liegen uns Unterlagen zu ihrer Vorgangsweise vor.

Dennoch sind die Schilderungen für uns glaubwürdig, da sie sich oft gleichen.

Unsere BI „Dorf bleiben“ besteht nun schon 10 Jahre.

In unserem Netzwerk stellen wir unsere Erfahrungen Betroffenen von großen Bauprojekten in ihrer Nachbarschaft zur Verfügung. So müssen die Betroffenen nicht bei null anfangen und können sich besser auf das Bauverfahren vorbereiten. Bauträger haben Anwälte, Beziehungen und Erfahrung. Die Anrainer/Nachbarn werden meist vom Bauverfahren überrascht und sind daher als Laien oft überfordert.

Sollten Sie also Betroffene sein, lassen Sie sich nicht einschüchtern oder verunsichern. Es ist Ihr gesetzlich fundiertes Recht, wenn Sie Beeinträchtigungen durch ein Bauprojekt fürchten, den Instanzenweg im Bauverfahren zu nutzen. Ob die Einwendungen gerechtfertigt sind, muss die Baubehörde entscheiden, nicht Sie als Laien.

Durch geteiltes Wissen und geteilte Erfahrungen kann auch ein Anrainer (und Laie) leichter seine Rechte wahren und dem Bauträger selbstbewusster gegenübertreten. Scheuen Sie sich daher nicht, Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Unterstützung brauchen.

 

Für die BI

Lisi Perschl

dorf.bleiben@gmx.at

 

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