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Warum so unverständlich, so „gschwollen“ ? Was soll das heißen:


 „Soll in dem Gebiet zwischen Rennerallee, Schloßgasse, Hauptstraße und Eisenbahntrasse ein Ortskern (Zentrumszome gem. § 14 (2) 15. NÖ ROG) mit nicht mehr als *19.000 m² Wohn-Bruttogeschoßflächen in Bauklasse II* aufgrund von erforderlichen Machbarkeitsstudien, eines darauf beruhenden Lastenhefts und unter ständiger begleitender Einbindung der Bevölkerung von unabhängigen Architekten entwickelt und der Ortsentwicklung zugrunde gelegt werden?“

Wir verstehen, dass viele nicht verstehen, was dieser Satz ausdrücken soll und dass es eine Zumutung ist, so etwas zu unterschreiben.

Aber wir können es erklären.

Nach der NÖ Gemeindeordnung können mindestens 821 Wahlberechtigte in St. Andrä-Wördern durch ihre Unterschrift unter eine konkrete Frage verlangen, dass allen Wahlberechtigten nur diese (einzige) Frage zur Beantwortung in einer geheimen, amtlichen Abstimmung vorgelegt wird.

Das Ergebnis ist für die gewählten Gemeindeorgane nicht bindend.

Der Sinn einer solchen Befragung ist, die repräsentative Meinung der Bevölkerung möglichst objektiv zu erfahren, um das politische Handeln danach richten zu können.

Der Gegenstand der Befragung muss nicht nur sinnvoll nachvollziehbar sein, sondern auch im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, also keine Bundes- oder Landeskompetenzen betreffen.

Es ist schwierig, den Gegenstand einer solchen Befragung in einen einzigen Fragesatz zu packen, in dem alles Wesentliche gesagt ist. „Ortszentrum“ genügt nicht. Es muss zumindest räumlich abgegrenzt sein Wir haben das mit „Gebiet zwischen Rennerallee, Schloßgasse, Hauptstraße und Eisenbahntrasse“ so kurz und genau wie möglich versucht.

Ebenso schwierig ist es, mit wenigen Worten zu sagen, was wir unter Ortszentrum verstehen. Das NÖ Raumordnungsgesetz hat dies definiert. Wir haben zusätzlich den Nutzungsmix mit einer Fläche und Bauhöhe begrenzt, die etwa 200 Wohneinheiten entspricht, was weit unter dem bisherigen Masterplanentwurf liegt und auch mit dem Befragungsergebnis von 2018 übereingestimmt werden kann.

(Technische, wirtschaftliche und rechtliche) Machbarkeitsstudien sind notwendig, um zu verhindern, dass es zu unrealistischen Planungen kommt, die dann immer wieder geändert werden müssen. Die mit Planungen im Ortszentrum befassten Architekten sollen an konkrete Vorgaben (Pflichtenheft) der Gemeinde gebunden sein und bei allen Schritten Kontakt mit der Bevölkerung halten, damit die Entwicklung des Ortskerns von dieser mitgetragen wird.

Nicht Teil der Frage ist der Nachsatz, demzufolge im Ortsentwicklungskonzept und im darauf beruhenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ein positives Ergebnis der Befragung seinen Niederschlag (z.B. die Kennzeichnung „Ortszentrum“ in der Flächenwidmung) finden soll. Er ist nicht einmal programmatisch aufzufassen und dient nur als Aufforderung an die Gemeindeorgane, es nicht bei der Befragung bewenden zu lassen, sondern auch die nötigen Maßnahmen zu treffen. Welche das im Einzelnen sind, bleibt den Gemeindeorganen überlassen.

L. Natterer

 

 

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