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Wie finde ich Informationen zu rechtlichen Grundlagen rund um ein Bauverfahren?
Im Rahmen eines Bauverfahrens hat die Baubehörde in der Vorprüfung festzustellen, ob ein eingereichtes Bauprojekt den rechtlichen Grundlagen entspricht. Der Behörde zur Seite gestellt sind dabei Sachverständige. Deren Wissen und Erfahrung fehlt den Anrainern als Laien in Bausachen. Oft ist es schon schwierig genug, herauszufinden, WO man rechtliche Grundlagen rund um Bauverfahren nachlesen kann.
Leitplanungen sollen den Gemeinden ermöglichen, sich als Teil einer ganzen Region zu sehen und ihre Entwicklungsziele zu verschiedenen Themen auch überregional betrachtet auszuarbeiten und festzulegen. Keine Gemeinde lebt ja isoliert für sich allein.
Von den Leitplanungen abgeleitet entsteht dann das jeweilige Regionale Raumordnungsprogramm. (Die örtlichen Planungen sind im Örtlichen Raumordnungsprogramm festgehalten. Dies beinhaltet auch den Flächenwidmungsplan.)
Temporäre Bausperren – eine Möglichkeit für (Stadt-)Gemeinden Siedlungsdruck in geregelte Bahnen zu lenken
In vielen Gemeinden – v.a. rund um Ballungszentren und entlang von Hauptverkehrsachsen – ist boomende Wohnbautätigkeit zu beobachten. Bauträger und Spekulanten sind immer auf der Suche nach Grundstücken, um möglichst große und lukrative Projekte umsetzen zu können.
Möglichkeit zur Regulation der Bebauungsdichte im ungeregelten Bauland (ohne Bebauungsplan)
Wie schon beschrieben bringt das aktuelle NÖ-Raumordnungsgesetz neue Arten der Baulandwidmung. Für unsere BI von Bedeutung sind vor allem die neuen Widmungen „Bauen Wohnen für nachhaltige Bebauung“ und „Bauen Kerngebiet für nachhaltige Bebauung“.
Die Einleitung des Umwidmungsverfahrens erfolgte durch die Gemeinde Neukirchen auf Antrag des Industrieparks Braunau/Neukirchen bzw. der Stadtgemeinde Braunau als Grundbesitzer
Die geplante Umwidmungsfläche von ca. 72 ha Wald liegt zur Gänze auf dem Gemeindegebiet Neukirchen.
Das bestehende Industriegebiet Braunau/Neukirchen in Oberösterreich (großteils aluminiumproduzierende Industriebetriebe) mit einer
derzeit verbauten Fläche von ca. 120 ha soll um unvorstellbare weitere ca. 120 ha (fast zur Gänze Waldgebiet) vergrößert werden.
Unser Verein, setzt sich FÜR den Erhalt des Waldgebietes "Lachforst" ein. Es stehen ohnehin noch ca. 50 ha Wald der Industrie zur Bebauung zur Verfügung.
Daher sprechen wir uns gegen die ZUSÄTZLICHE Umwidmung von ca. 72 ha Wald aus.
Eine Widmung auf VORRAT verstößt gegen das OÖ. Raumordungsgesetz 1994 (§21)
Außerdem widerspricht es dem aktuellen Regierungsprogramm, welches u.a. besagt, dass Brachflächen vorrangig verbaut werden sollten.
Wir wollen unser letztes NAHERHOLUNGSGEBIET erhalten!!
Täglich spazieren Menschen über den großen Grünstreifen zwischen dem Wald, der sich um die Burg Neulengbach erstreckt und dem kleinen Anzbach – der sogenannten Klosterbergwiese.
Doch die Menschen sind sorgenvoll.
Ein schönes Nah-Erholungsgebiet könnte die Wiese bleiben und noch viel mehr werden,
wären da nicht die vielen roten Kreuze, die seit kurzem viele Bäume in diesem Bereich verunzieren, und der fixe Plan, diese zu schlägern und 7 Blöcke mit in Summe 101 Wohnungseinheiten auf dem Hang und der Wiese zu errichten.
Jetzt ist es so weit, daß das Waldstück an dem geplanten Verbauungsabschnitt zum Abholzen freigegeben wurde. Es wundert uns nicht, denn der vorhandene Streifen für den Verbauungsabschnitt ist bedenklich schmal. Da wird wohl schnell ein Teil des Waldes gerodet. Es ist eine Riesenschande, was hier der Gemeinderat auf UNSEREM Grund zulässt.
Dieses Waldstück wurde über viele Jahre extrem vernachlässigt. Wurde da ein Grund geschaffen, einen schadhaften Baumbestand zu entsorgen? Offenbar bewusst handelt es sich dabei um eine Schlägerungsfläche, für die man keinen Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft braucht.
Inzwischen sind bereits die nächsten Bauprojekte (Kirchfeldund dasFeld beim Steghof) mit den gleichen Beteiligten geplant!!
Wir fordern die Prüfung von Alternativen zur geplanten Straßenführung im Zuge der Modernisierung der Nordbahnstrecke und der damit einhergehenden Schließung des Bahnüberganges auf der Hauptstraße in Dürnkrut.
Im Zuge der Modernisierung werden die beschrankten Bahnübergänge durch Überführungen für den motorisierten Verkehr ersetzt. Für Fußgänger und Radfahrer werden Unterführungen mit Aufzügen gebaut.
Die Überführung, eine etwa 9m hohe Brücke, soll laut den Plänen am Ortsende Richtung Wien erbaut werden. Um den Verkehr auf die Überführung zu leiten ist auf Höhe Bernsteinstraße 42 und der Tankstelle ein Kreisverkehr geplant. Die Straße endet hinter dem Wirtshaus „Jana“ und mündet in die Hauptstraße die weiter in die Bahnstraße führt.
Eine neue BI ist bei der Aktion21-austria beigetreten.
Unser Ziel ist es einen Kreisverkehr im Ort zu verhindern. Gründe: Mitten zwischen Einfamilienhäusern, extrem verstärktes Verkehrsaufkommen da dadurch der meiste Verkehr im Ort über den Keisverkehr geleitet wird. Gefahren für Schul- und Kindergartenkinder. Es gäbe eine Alternativlösung die der Bürgermeister aber nicht umsetzen will. Bürgermeister will das Projekt trotz des Protestes des Gemeinderats durchsetzten. Die Bevölkerung wurde bis dato auch nicht über das Projekt und dessen Konsequenzen wirklich informiert.,
Am 14.10.2020 erschien ein vielbeachteter Artikel in der Regionalausgabe der Niederösterreichischen Nachrichten. Nachzulesen hier
Die anschliessende Leserumfrage, ob es Wohnungsneubauten (also nicht Umbauten, Verdichtungen, Erweiterungen sondern Neubauten) im Neulengbacher Zentrum geben sollte, brachte ein interessantes Ergebnis.
„Wenn wir das Ergebnis der aktuellen Leserumfrage in der NÖN richtig deuten, sprechen sich 67,1% (!) gegen die Verbauung des Klosterbergs aus! Natürlich kennt auch der Neulengbacher Bürgermeister die Stimmung in der Bevölkerung. Darum hat er ganz schnell über Nacht die Baugenehmigung erteilt und Anrainereinwände vom Tisch gewischt.
„Soll in dem Gebiet zwischen Rennerallee, Schloßgasse, Hauptstraße und Eisenbahntrasse ein Ortskern (Zentrumszome gem. § 14 (2) 15. NÖ ROG) mit nicht mehr als *19.000 m² Wohn-Bruttogeschoßflächen in Bauklasse II* aufgrund von erforderlichen Machbarkeitsstudien, eines darauf beruhenden Lastenhefts und unter ständiger begleitender Einbindung der Bevölkerung von unabhängigen Architekten entwickelt und der Ortsentwicklung zugrunde gelegt werden?“
Wir verstehen, dass viele nicht verstehen, was dieser Satz ausdrücken soll und dass es eine Zumutung ist, so etwas zu unterschreiben.
Von der Einreichung über Einwendungen, Beschwerden bis hin zur Baubeginnsanzeige
Einreichung durch Bauwerber des Projektes zur Vorbegutachtung – Baubehörde überprüft auf Rechtskonformität
Information der Parteien und Nachbarn durch Mitteilung der Baubehörde – diese können Einsicht in die Unterlagen nehmen und haben 2 Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben.
Landesverwaltungsgericht – öffentliche Verhandlung in Korneuburg (Bauprojekt „Gardenagründe“)
Am 27. Juni 2019 nahm ein Mitglied unserer BI als Zuhörer an dieser Verhandlung zum Bauprojekt auf den ehemaligen „Gardenagründen“ in Korneuburg teil.
Das geplante Bauprojekt umfasst ca. 100 Wohneinheiten in sehr dichter Bauweise samt Tiefgarage in einem Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet. Die Geschäftsführer der Bauträger wechselten schon mehrmals über die Jahre. Bei den Abbrucharbeiten der alten Fabrik vor einigen Jahren kam es laut Anrainer zu schwerwiegenden Schäden an ihren Liegenschaften. Auf finanzielle Entschädigung warten die Betroffenen noch heute. Ein Schreiben („Vereinbarung“) liegt vor, in dem die Bauwerber sich bereit erklären, einen Pauschalbetrag für die Schäden und einen pauschalierten Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten zu wollen – jedoch nur, wenn die Anrainer im Gegenzug sich verpflichten, laut genau aufgelisteter Vereinbarungen in jenem Schreiben, „keine wie auch immer gearteten Einwendungen und Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben auf Basis der Vorstudie in baurechtlicher Hinsicht zu erheben“.
Im „SPÖ-Hagenthaler“ titelt Ihre Partei „Koalition ratlos – Volksbefragung – und jetzt?/Sportplatz – was nun?“ Sie erweckt den Eindruck, als trete sie für die Beibehaltung des Sportplatzes an seinem derzeitigen Standort ein.
Nur findet sich bei genauem Durchlesen des Beitrags kein klares, eindeutiges Bekenntnis dazu. Er ist so geschickt verfasst, dass man alles herauslesen oder hineininterpretieren kann
Komische Frage: wofür braucht man ein Ortszentrum?
Einfache Antwort: man braucht es nicht, wenn es ohnedies da ist.
Wozu also noch darüber reden, wir haben ohnedies abgestimmt. Einmal genügt doch!
Irrtum: wir haben darüber nicht abgestimmt, ja nicht einmal ernsthaft geredet.
Abgestimmt haben wir darüber, ob auf dem Areal des Wörderner Sportplatzes bis zu 350 Wohnungen gebaut werden sollen. Dies – der Bau von (bis zu 350) Wohnungen wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Wenn man die dilettantisch formulierte Frage beim Wort nimmt, betrifft die Ablehnung nicht den „Bau von 350 oder mehr Wohnungen“, sondern nur den Bau von „bis zu 350 Wohnungen“, also von weniger als 351 Wohnungen: das heißt überhaupt keine!.
Im Sommer 2017 wurde der Bevölkerung der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern ein Projekt zur Diskussion gestellt, das eine Verbauung des von Wörderner Hauptstraße, Schloßgasse, Dr. Karl Renner-Allee, Bahngasse und, Franz Josefs-Gasse umschlossenen Areals für Wohnzwecke zum Gegenstand hatte.
Wien (OTS) - Als "Kolbenreiber" anstelle des proklamierten "Turbos" bezeichnet die Umweltorganisation VIRUS das neue Standortentwicklungsgesetz. "Da sind jede Menge neuer Verzögerungselemente drinnen. Und die gestern veröffentlichte Zusammensetzung des per Gesetz eingerichteten neuen Standortentwicklungsbeirates versucht nicht einmal den Eindruck von Unabhängigkeit und Objektivität zu erwecken," so Sprecher Wolfgang Rehm.
Bereits im Sommer 2018 kam es zu zahlreichen Diskussionen und Stellungnahmen rund um den Entwurf für ein Gesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs (Standort-Entwicklungsgesetz). Mit 1. Jänner 2019 ist dieses schließlich in stark überarbeiteter Version in Kraft getreten. Der ursprünglich vorgesehene Genehmigungsautomatismus für auserwählte Großprojekte, über die innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr keine Entscheidung gefällt wird, konnte der vielseitigen Kritik nicht standhalten. Dennoch bleiben auch in der kundgemachten Endfassung des Gesetzes viele Fragen offen.