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Raumordnung

Beiträge Thema Raumordnung allgemein

Rechtliche Grundlagen rund um Bauverfaheren

Wie finde ich Informationen zu rechtlichen Grundlagen rund um ein Bauverfahren?

Im Rahmen eines Bauverfahrens hat die Baubehörde in der Vorprüfung festzustellen, ob ein eingereichtes Bauprojekt den rechtlichen Grundlagen entspricht. Der Behörde zur Seite gestellt sind dabei Sachverständige. Deren Wissen und Erfahrung fehlt den Anrainern als Laien in Bausachen. Oft ist es schon schwierig genug, herauszufinden, WO man rechtliche Grundlagen rund um Bauverfahren nachlesen kann.

Salzburg - Rauchenbichlerhof

Hochhauspläne beim Hof der Hundsgräfin

Das Anwesen in Salzburg-Schallmoos ist durch eine Besitzerin legendär geworden, es steht unter Denklmalschutz.

Regionale Leitplanungen in NÖ

Regionale Leitplanungen in NÖ

Leitplanungen sollen den Gemeinden ermöglichen, sich als Teil einer ganzen Region zu sehen und ihre Entwicklungsziele zu verschiedenen Themen auch überregional betrachtet auszuarbeiten und festzulegen. Keine Gemeinde lebt ja isoliert für sich allein.

Von den Leitplanungen abgeleitet entsteht dann das jeweilige Regionale Raumordnungsprogramm. (Die örtlichen Planungen sind im Örtlichen Raumordnungsprogramm festgehalten. Dies beinhaltet auch den Flächenwidmungsplan.)

Temporäre Bausperren

Temporäre Bausperren – eine Möglichkeit für (Stadt-)Gemeinden Siedlungsdruck in geregelte Bahnen zu lenken

In vielen Gemeinden – v.a. rund um Ballungszentren und entlang von Hauptverkehrsachsen – ist boomende Wohnbautätigkeit zu beobachten. Bauträger und Spekulanten sind immer auf der Suche nach Grundstücken, um möglichst große und lukrative Projekte umsetzen zu können.

Neue Widmungsarten in NÖ

Geschoßflächenzahl und neue Widmungsarten in NÖ

Möglichkeit zur Regulation der Bebauungsdichte im ungeregelten Bauland (ohne Bebauungsplan)

Wie schon beschrieben bringt das aktuelle NÖ-Raumordnungsgesetz neue Arten der Baulandwidmung. Für unsere BI von Bedeutung sind vor allem die neuen Widmungen „Bauen Wohnen für nachhaltige Bebauung“ und „Bauen Kerngebiet für nachhaltige Bebauung“.

Die Wahrheit ist zumutbar!

Auf diesen Satz von Ingeborg Bachmann beziehe ich mich beim Resümee im Verfahren

„380 kV- Transit-Freileitung Salzburg 2“

 

 

Der Kampf von Bürgerinitiativen ( IG-Erdkabel+ Fairkabeln) gegen diese Gesundheitsgefährdende und Landschaftszerstörende  Uralt-Technik „Freileitung“ in Salzburg  dauert nun schon über 10 Jahre. Wie mit uns Bürgern umgegangen wurde, will ich hier in darstellen.

Gesunde Zukunft Braunau

Weitere Erklärung zum Sachverhalt:

Die Einleitung des Umwidmungsverfahrens erfolgte durch die Gemeinde Neukirchen auf Antrag des Industrieparks Braunau/Neukirchen bzw. der Stadtgemeinde Braunau als Grundbesitzer

Die geplante Umwidmungsfläche von ca. 72 ha Wald liegt zur Gänze auf dem Gemeindegebiet Neukirchen.

Gesunde Zukunft Braunau

 

FÜR eine gesunde Zukunft in unserer Region

 


Das bestehende Industriegebiet Braunau/Neukirchen in Oberösterreich (großteils aluminiumproduzierende Industriebetriebe) mit einer
derzeit verbauten Fläche von ca. 120 ha soll um unvorstellbare weitere ca. 120 ha (fast zur Gänze Waldgebiet) vergrößert werden.

Unser Verein, setzt sich FÜR den Erhalt des Waldgebietes "Lachforst" ein. Es stehen ohnehin noch ca. 50 ha Wald der Industrie zur Bebauung zur Verfügung.

Daher sprechen wir uns gegen die ZUSÄTZLICHE Umwidmung von ca. 72 ha Wald aus.

Eine Widmung auf VORRAT verstößt gegen das OÖ. Raumordungsgesetz 1994 (§21)
Außerdem widerspricht es dem aktuellen Regierungsprogramm, welches u.a. besagt, dass Brachflächen vorrangig verbaut werden sollten.

Wir wollen unser letztes NAHERHOLUNGSGEBIET erhalten!!

Hier noch ein Scan aus der Zeitung und drei Fotos

Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014

 

NÖ: am 22.Oktober 2020 wurde vom Landtag die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 beschlossen.

 

Für die Anliegen unserer BI Wichtiges daraus:

  • Es muss nun jede Gemeinde sich bewusst damit auseinandersetzen, wo großvolumiger Wohnbau Platz finden kann. Ab einer Geschoßflächenzahl von „1“ muss im Flächenwidmungsplan eine spezielle Widmung ausgewiesen sein. Die Geschoßflächenzahl ergibt sich aus    

                               Summe aller zulässigen Geschoßflächen (durch)

                               Fläche des Bauplatzes

 

Rettet den Klosterberg - Die grüne Lunge von Neulengbach

Waldsterben – muss das sein?

 

 

Täglich spazieren Menschen über den großen Grünstreifen zwischen dem Wald, der sich um die Burg Neulengbach erstreckt und dem kleinen Anzbach – der sogenannten Klosterbergwiese. 
Doch die Menschen sind sorgenvoll.
Ein schönes Nah-Erholungsgebiet könnte die Wiese bleiben und noch viel mehr werden,
wären da nicht die vielen roten Kreuze, die seit kurzem viele Bäume in diesem Bereich verunzieren, und der fixe Plan, diese zu schlägern und 7 Blöcke mit in Summe 101 Wohnungseinheiten auf dem Hang und der Wiese zu errichten.

Rettet den Klosterberg

 

Ignoranz zerstört den Klosterberg

 

 

Jetzt ist es so weit, daß das Waldstück an dem geplanten Verbauungsabschnitt zum Abholzen freigegeben wurde. Es wundert uns nicht, denn der vorhandene Streifen für den Verbauungsabschnitt ist bedenklich schmal. Da wird wohl schnell ein Teil des Waldes gerodet. Es ist eine Riesenschande, was hier der Gemeinderat auf UNSEREM Grund zulässt.
Dieses Waldstück wurde über viele Jahre extrem vernachlässigt. Wurde da ein Grund geschaffen, einen schadhaften Baumbestand zu entsorgen? Offenbar bewusst handelt es sich dabei um eine Schlägerungsfläche, für die man keinen Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft braucht. 

Inzwischen sind bereits die nächsten Bauprojekte (Kirchfeld und das Feld beim Steghof) mit den gleichen Beteiligten geplant!!

OÖ Raumordnungsgesetz Novelle 2021

 

Änderungen im Oö. Raumordnungsgesetz,

 

der Oö. Bauordnung, dem Oö. Bautechnikgesetz und dem Oö. Natur- u. Landschaftsschutzgesetz
 
Die Gesetzesbeschlüsse vom 12.November 2020 dazu können Sie unter
 
 
nachlesen.

Lebensqualität in Dürnkrut - prov. Kreisverkehr nein

Eine neue BI ist bei der Aktion21-austria beigetreten.

Unser Ziel ist es einen Kreisverkehr im Ort zu verhindern. Gründe: Mitten zwischen Einfamilienhäusern, extrem verstärktes Verkehrsaufkommen da dadurch der meiste Verkehr im Ort über den Keisverkehr geleitet wird. Gefahren für Schul- und Kindergartenkinder. Es gäbe eine Alternativlösung die der Bürgermeister aber nicht umsetzen will. Bürgermeister will das Projekt trotz des Protestes des Gemeinderats durchsetzten. Die Bevölkerung wurde bis dato auch nicht über das Projekt und dessen Konsequenzen wirklich informiert.,

DI Monika Bock, Sprecherin der Bürgerinitiative

BvWG gibt grünes Licht für 380kV Freileitung!

Nach 10-jährigem Widerstand

 samt Verhandlungen gegen die 380 kV-Salzburg-Transit-Freileitung hat nun das BvWG als Oberstes Gericht in Österreich ein finales Urteil gesprochen

- die Leitung darf wie vor 20 Jahren eingereicht- gebaut werden.

Das Urteil ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar.

 

Deshalb werden wir  dieses Urteil der EU vorlegen und um Überprüfung ersuchen zu prüfen, ob EU-Recht und Verordnungen verletzt wurden.

 

Die NÖ Bauordnung wird geändert

Nach dem NÖ-Raumordnungsgesetz wird nun auch die NÖ Bauordnung wieder einmal abgeändert 

 

 

Die Abänderung steht zur Bürgerbegutachtung bis 27.11.2020 bereit:

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Bauordnung2014_Aenderung.html

Unter diesem Link finden Sie:

Rettet den Klosterberg

Umfrage NÖN & Baubewilligung

Am 14.10.2020 erschien ein vielbeachteter Artikel in der Regionalausgabe der Niederösterreichischen Nachrichten. Nachzulesen hier

Die anschliessende Leserumfrage, ob es Wohnungsneubauten  (also nicht Umbauten, Verdichtungen, Erweiterungen sondern Neubauten) im Neulengbacher Zentrum geben sollte, brachte ein interessantes Ergebnis.

„Wenn wir das Ergebnis der aktuellen Leserumfrage in der NÖN richtig deuten, sprechen sich 67,1% (!) gegen die Verbauung des Klosterbergs aus! Natürlich kennt auch der Neulengbacher Bürgermeister die Stimmung in der Bevölkerung. Darum hat er ganz schnell über Nacht die Baugenehmigung erteilt und Anrainereinwände vom Tisch gewischt.

Rettet den Schlossberg von Neulengbach!

Rettet die Klosterbergwiese

 

 

Die Alpenland reg. Gen.m.b.H plant die totale Verbauung der 14000 m2 großen Klosterbergwiese

Der Neulengbacher Schlossberg zählt zu den schönsten Kultur- und Naturdenkmälern Österreichs.

Das grüne Herz der Wienerwaldstadt darf  NICHT verbaut werden!

Auf der Fläche von drei Fußballfeldern soll am Hang des Schlossberges in unmittelbarer Nähe zur denkmalgeschützten Zone eine Mega-Siedlung für 300 Leute mit

7 Wohnblöcken, 101 Wohnungen, Tiefgarage mit 133 Parkplätzen,  zwei 8 m breiten Garageneinfahrten  gebaut werden.

NEIN zur Zerstörung des zentralen Naherholungsgebietes!

Rettet den Klosterberg!

Rettet den Klosterberg!

Das grüne Herz von Neulengbach,
der Klosterberg als Teil des Schlossbergs darf NICHT verbaut  werden!

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

„Die Alpenland reg.Gen.m.b.H plant die totale Verbauung der Klosterbergwiese am Neulengbacher Schlossberg, der zu den schönsten Kultur-und Naturdenkmälern Österreichs zählt.

14.000 m2 sollen zubetoniert werden. Das sind 3 Fussballfelder!
Eine „smart City“ für ca. 300 Bewohnerinnen und Bewohner soll am historischen Klosterberghang entstehen. 7 riesige Wohnblöcke mit insgesamt 101 Wohnungen. Eine problematische Tiefgarage mit 133 Parkplätzen im Schlossbergfelsen, zwei ebenso problematische Zufahrten, eine davon soll über eine schmale, verkehrsberuhigte Straße am Anzbach erfolgen. Ganze 4(!) Besucherparkplätze sind vorgesehen. Für das Mega-Projekt mitten im Naherholungsgebiet gibt es bisher kaum Informationen und kein Verkehrskonzept. 
 
Zu erwarten sind: 
Verkehrshölle, Parkplatzchaos,  6 Jahre(!) Riesenbaustelle, Gesundheitsbelastung durch Feinstaub, Schmutz und Lärm, schwerste Folgen für das empfindliche Mikroklima am Schlossberg und in der Au, Zerstörung des Wildbestandes, Baumsterben, Austrocknung der Brunnen in der Au, Gefahr von Hangrutschungen, Überschwemmung der Häuser am Anzbach bei den immer häufigeren und heftiger werdenden Starkregen. In weiterer Folge: Anstieg der allgemeinen Infrastrukturkosten, etc etc
 
Der denkmal- und naturgeschützte Schlosspark mit der anschliessenden Klosterbergwiese müssen als Einheit erhalten bleiben.  
Das Naherholungsgebiet im Stadtzentrum ist in den herausfordernden Zeiten des Klimawandels für die Zukunft Neulengbach von unschätzbarer ökologischer Bedeutung.
Die Versiegelung des Klosterberghanges durch ein kurzsichtiges Siedlungsprojekt muß mit allen Mitteln verhindert werden. 
Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift!
Lebensqualität für die zukünftigen Generationen muss gesichert werden!
 

Für die Bürgerinitiative „Rettet den Klosterberg“

Barbara Moser
06507415691

 

Eine neue BI ist bei uns beigetreten

   Rettet den Klosterberg!

Das grüne Herz von Neulengbach - der Schlossberg mit dem Klosterberg  darf nicht Verbaut werden.

 

 

 

 

 

Für an Raumplanung und Gesetzgebung Interessierte in NÖ:

 

Bürgerbegutachtung -  NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung

 

 

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Raumordnungsgesetz_2014_Aenderung.html

 

Sie finden unter dem Link, folgende Downloads:

Gemeinsam ist man stärker!

Vernetzung von Anrainern zu überdimensionierten Wohnbauprojekten

 

 

Wo ist Ortszentrum?

Zentrum ist dort, wo die Voraussetzungen stimmen.

 Solche sind sogar im NÖ Raumordnungsgesetz erwähnt (§ Abs. 2 Z. 15): Zentrumszonen können in bestehenden zusammenhängenden Siedlungseinheiten mit mindestens 1800 Einwohnern festgelegt werden, soweit eine gute Verkehrsanbindung an das öffentliche und/oder individuelle Verkehrsnetz vorliegt, eine dichtere Bebauungsstruktur als im Umgebungsbereich und ein Durchmischungsgrad von Wohn– und anderen Nutzungen (z.B. öffentliche Einrichtungen, Büro, Handels- und Dienstleistungsbetriebe) gegeben ist.

Bestimmen Sie Ihre Zukunft – Land-Lebensqualität oder Verstädterung?

 

Das Wohnprojekt „alter Sportplatz“ wurde in einer Volksbefragung mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinde braucht aber Geld. Zuzug ist daher willkommen.

 

Es wird viel gebaut, das Projekt „alter Sportplatz“ ist nach wie vor aktuell.

Stadt Zwettl vor "Tabula Rasa" im historischen Stadtkern?

Schutzzone ohne Altbauschutz! Umwidmung soll am 22.10. durchgepeitscht werden!

Initiative Denkmalschutz: Gemeinderatsbeschluss droht zur Abstimmungsfarce zu verkommen.

Keine Beratung über abgegebene Stellungnahmen mehr vorgesehen!

 

Stromunternehmen haben in ihrer Sonderstellung das Scheitern nie gelernt

Analyse zur Versammlung der IG-Erdkabel am  11. September 2019

von Franz Rohrmoser Konfliktforscher

IG-Erdkabel – Vorstandsmitglied und „aktion21-austria“ Obmann  Franz Köck leitete am 11. September 2019  in Salzburg
eine spannende Podiumsdiskussion

Es war ein hochgradig besetztes Podium der  IG-Erdkabel und „aktion21-austria“.  Der nunmehr fast 40 Jahre andauernde, aber in den letzten Jahren zugespitzte Kampf gegen die Freileitung 380 KV auch  durch das Land Salzburg war das Thema. Die 2011 gegründete Widerstandsbewegung IG-Erdkabel bündelte in dieser Versammlung nochmals fundiert ihre Argumente gegen die 380 KV Freileitung.  Es wird klar: Die Freileitung ist ein Auslaufmodell, die Zukunft liegt - so wie in Deutschland bereits üblich - beim Erdkabel. Aus allen betroffenen Gemeinden waren viele  engagierte Bürger angereist-lediglich die eingeladenen Politiker(Innen)  und Einreichers APG  glänzten  mit Ausnahme von NEOS geschlossen durch Abwesenheit.

Alter Sportplatz: Viel Lärm um nichts?

Die Ankündigung von B4B, den politischen Parteien Fragen zum „wie weiter“ beim alten Sportplatz vorzulegen, hat einiges in Bewegung gebracht.

 

Protokoll der Bürgerinitiative B4B

Protokoll über die am Mittwoch, 12. 06. 2019 um 19,00 h im Gartencafé Wördern stattgefundene Zusammenkunft von B4B (Bürger für Bürger)

 

 
Tagesordnung:
 
1. OEK -Gemeindezentrum
2. Veranstaltungskalenderkonferenz
3. Allfälliges

Bauprojekt „Gardenagründe - öffentliche Verhandlung in Korneuburg

Landesverwaltungsgericht – öffentliche Verhandlung in Korneuburg (Bauprojekt „Gardenagründe“)

Am 27. Juni 2019 nahm ein Mitglied unserer BI als Zuhörer an dieser Verhandlung zum Bauprojekt auf den ehemaligen „Gardenagründen“ in Korneuburg teil.

Das geplante Bauprojekt umfasst ca. 100 Wohneinheiten in sehr dichter Bauweise samt Tiefgarage in einem Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet. Die Geschäftsführer der Bauträger wechselten schon mehrmals über die Jahre. Bei den Abbrucharbeiten der alten Fabrik vor einigen Jahren kam es laut Anrainer zu schwerwiegenden Schäden an ihren Liegenschaften. Auf finanzielle Entschädigung warten die Betroffenen noch heute. Ein Schreiben  („Vereinbarung“) liegt vor, in dem die Bauwerber sich bereit erklären, einen Pauschalbetrag für die Schäden und einen pauschalierten Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten zu wollen – jedoch nur, wenn die Anrainer  im Gegenzug sich verpflichten, laut genau aufgelisteter Vereinbarungen in jenem Schreiben, „keine wie auch immer gearteten Einwendungen und Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben auf Basis der Vorstudie in baurechtlicher Hinsicht zu erheben“.

Die Verhandlung:

Wissenschaftler und Anrainer fordern Ausbaustopp für 5G

Kein 5G bevor nicht bewiesen ist, dass diese Funk-Strahlung unschädlich ist.

Siehe dazu auch den Beitrag von ORF weiter unten!

Aufklärung über die bereits nachgewiesenen Wirkungen von Mobilfunk-Strahlung auf Bienen, Bäume und Menschen und was uns mit Pre5G und 5G erwartet erhalten Sie
 

am Di., 25.6.2019, 18:30 Uhr im ABZ Salzburg, Kirchenstr. 34 (Einlass ab 18:00 Uhr)
im Power-Point-Vortra
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Mobilfunk - die verschwiegene Gefahr   
5G -Gefahr für Leib und Leben    Flyer downloaden Hier           

Im Anschluss stehen Betroffene und Mobilfunkgeschädigte für direkte Fragen zur Verfügung!

5G Appell - Wissenschaftler warnen!   KLICK HIER

3. Instanz bei Bauverfahren:

Öffentliche Gerichtsverhandlung des Landesverwaltungsgerichtes

 

 

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