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Bauprojekt „Gardenagründe - öffentliche Verhandlung in Korneuburg

Landesverwaltungsgericht – öffentliche Verhandlung in Korneuburg (Bauprojekt „Gardenagründe“)

Am 27. Juni 2019 nahm ein Mitglied unserer BI als Zuhörer an dieser Verhandlung zum Bauprojekt auf den ehemaligen „Gardenagründen“ in Korneuburg teil.

Das geplante Bauprojekt umfasst ca. 100 Wohneinheiten in sehr dichter Bauweise samt Tiefgarage in einem Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet. Die Geschäftsführer der Bauträger wechselten schon mehrmals über die Jahre. Bei den Abbrucharbeiten der alten Fabrik vor einigen Jahren kam es laut Anrainer zu schwerwiegenden Schäden an ihren Liegenschaften. Auf finanzielle Entschädigung warten die Betroffenen noch heute. Ein Schreiben  („Vereinbarung“) liegt vor, in dem die Bauwerber sich bereit erklären, einen Pauschalbetrag für die Schäden und einen pauschalierten Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten zu wollen – jedoch nur, wenn die Anrainer  im Gegenzug sich verpflichten, laut genau aufgelisteter Vereinbarungen in jenem Schreiben, „keine wie auch immer gearteten Einwendungen und Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben auf Basis der Vorstudie in baurechtlicher Hinsicht zu erheben“.

Die Verhandlung:

Auch in dieser Verhandlung machte der Richter viele Male klar, dass lt. Gesetz nur die subjektiv-öffentlichen Rechte der Anrainer (freier Lichteinfall, Standsicherheit, Trockenheit, Emissionen – wenn sie über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehen) Gegenstand der Verhandlung sind. Widersprüche zu anderen  Bestimmungen der Bauordnung oder anderen relevanten gesetzlichen Vorgaben fallen unter objektive Rechte, und konnten somit (trotz Hinweise der Anrainer darauf) nicht eingehend  behandelt werden. Auf die Frage, wer für derartige gesetzliche Widersprüche zuständig sei, antwortete der Richter: „Dazu gebe ich keine Empfehlung ab.“

Angesprochen wurde von den Anrainern auch die angeblich rechtswidrige Umwidmung des Projektgrundes samt einiger Nachbargrundstücke (von BWa in BWb). Die betroffenen Anrainer gaben an, von dieser Umwidmung nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Umwidmungen müssen den Betroffenen nachweislich schriftlich mitgeteilt und an der (digitalen) Gemeindetafel ausgehängt werden.

Dieses Bauverfahren wird wohl die Behörden und Gerichte noch länger beschäftigen. Ein Urteil zu dieser Verhandlung wird etwa im August erwartet.

Einzusehen unter: https://www.ris.bka.gv.at/Lvwg/

Für die BI
Lisi Perschl
Initiative: 
Bundesländer: 

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