Initiativen und NGO’s fordern von der neuen Regierung direkte Demokratie ohne unüberwindbare Hürden, verbesserte Regeln für transparente, faire und offene Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und eine Stärkung des Verfassungsgerichtshofes.
Die unterzeichnenden Initiativen und NGO’s ersuchen dringend, folgende Punkte in die Koalitionsverhandlungen mit der türkisen ÖVP als Bedingungen aufzunehmen. Wir beschränken uns bewusst auf nur drei Punkte, die jedoch das demokratische Leben in Österreich wesentlich beeinflussen und zur Stärkung des Demokratiebewusstseins beitragen werden. Nur durch ehrliche und wirksame Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bevölkerung werden wir das Interesse an politischen Prozessen wieder wecken und so unsere demokratischen Werte schützen.
Die Umwelt-Verträglichkeitsprüfung (UVP):
In Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens ist es unerlässlich, auch der Umwelt und den betroffenen Menschen durch eine neutrale, offene und transparente Prüfung von Großprojekten eine Stimme zu geben. Es kann nicht sein, dass von Projektwerbern Alternativen in den Wind geschlagen werden und letztlich nur die Finanzkraft, der Einfluss der eigenen Lobbys und die von abhängigen Stellen oder gar den Projektwerbern selbst nominierten Gutachter*innen zählen. Diese Art der Planung ist längst nicht mehr zeitgemäß. Sie hat zu einem guten Teil die Probleme verursacht, vor denen wir heute stehen. Es ist höchste Zeit, die Bürgerrechte zu wahren und die konsensuale Lösungsfindung auf Augenhöhe mit der Bevölkerung verbindlich festzulegen. Die Gleichstellung von Projektwerbern und der beteiligten zivilen Öffentlichkeit ist sicherzustellen. Wir beantragen daher:
Verbindliche direkte Demokratie in der Verfassung verankern:
Grüne, NEOS und auch FPÖ sprechen sich immer wieder für echte direkte Demokratie „von unten“ aus, die auch für die Politik verbindliche Ergebnisse zulässt. Zusammen mit der ÖVP ist eine Verankerung direkt-demokratischer Verfahren auf Gemeindeebene (Verbesserung des Verfassungsparagrafen §117 Abs.8 B-VG), auf Landesebene und auch auf Bundesebene möglich, wenn das in Koalitionsverhandlungen so vereinbart wird.
Die Demokratie-Verweigerung der Bevölkerung ist bedrohlich (Wahlbeteiligungen trotz hohem Werbeaufwand immer häufiger nur um die 50%). Sie steht in proportionalem Zusammenhang mit dem Ohnmachtsgefühl der Menschen („...mein Engagement hat keinen Sinn, die machen ja ohnehin, was sie wollen, die fahren über uns drüber... “ usw.). Diese negative Geisteshaltung bedroht unsere westliche Demokratie und ebnet den Weg für radikale Strömungen, in denen sich letztlich der sog. Volkszorn entlädt! Beispiele gibt es bereits genug. Wir beantragen daher:
Beispiel letzte Nationalratswahl: Gültige Stimmen 4.777.246 geteilt durch 183 NR-Sitze = 26.105 Stimmen für ein Bürger*innen-Mandat. Würde man für die Einleitung einer verbindlichen Volksabstimmung z.B. 5 Mandate benötigen, so wären das für die kommenden 5 Jahre 130.525 Unterstützungserklärungen. Eine erreichbare, motivierende Anzahl an Unterstützungserklärungen auf Bundesebene. Entschieden wird ja erst nach ausführlichen Diskussionen / Informationen bei der Bürgerabstimmung, in die sich auch alle Parteien einbringen sollten. So wird Demokratie wieder lebendig.
)* Venedig-Kommission: Die Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) ist eine Einrichtung des Europarates, die Staaten verfassungsrechtlich berät.
Im Code of Good Practice on Referendums fordert die Venedig Kommission des Europarats (dem ja auch Österreich angehört) auf, die Gültigkeit der Ergebnisse von Volksabstimmungen generell nicht von Quoren abhängig zu machen. Beteiligungsquoren bewirken, dass GegnerInnen des Anliegens einen Vorteil in einer Nichtteilnahme am Referendum sehen und sich daher einer inhaltlichen demokratischen Auseinandersetzung entziehen, was für eine Demokratie "nicht gesund" sei.
VfGH soll Gesetze vor Inkrafttreten prüfen:
Nach momentaner Rechtslage besteht das unerträgliche Privileg einer Regierungsmehrheit, Menschenrechtswidriges und Verfassungswidriges beschließen und in Kraft setzen zu dürfen. Damit können z.B. menschenrechtswidrige Gesetze jahrelang Schaden anrichten, bevor sie vom VfGH aufgehoben werden. In den Monaten und mitunter Jahren bis zum VfGH-Entscheid werden mit solchen fehlerbehafteten Gesetzen Fakten geschaffen. Dieses Rechtsstaats-Defizit muss beseitigt werden.
Ähnlich wie in Deutschland soll auch in Österreich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die VfGH-Überprüfung von Gesetzen und Ratifizierungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes bzw. des völkerrechtlichen Vertrags erfolgen darf. Dieses Recht auf Prüfungsantrag soll wie in Deutschland einer Parlamentsminderheit, dem Bundespräsidenten sowie einer qualifizierten Anzahl an Bürger*innen zustehen.
Menschenrechts- und Verfassungskonformität sind ein deutlich höherer Schutzwert als das Interesse einer Regierungsmehrheit, Gesetze rasch und ohne externe Prüfung erlassen zu können.
Wir beantragen daher:
Namens der Initiativen und mit der Bitte um ehestmögliche Rückantwort verbleiben wir mit besten Grüßen
Wilfried Rogler Dr. Hannes Augustin Franz Köck Mag. Erwin Leitner
Aktion Bürger für Bürger Naturschutzbund Salzburg Aktion 21 Austria mehr demokratie!
Kontakt und Koordination:
Wilfried A. Rogler
A. M. Guttenbrunn Straße 21
5020 Salzburg
mobil: +436604388669
Festnetz: +43662823178
privat: war51@aon.at
Mail Foto©: war51@gmx.at
Salzburg, 2019-10-31
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