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Elektrosmog

Brief an Gesundheitsminister

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Anschober!

Lange genug hat sich die Behauptung von Prof. Alexander Lerchl (Jakobs Universität DE ) gehalten, die von der EU beauftragte REFLEX-Studie, über gesundheitliche Auswirkungen von EMF ( Elektro Magnetische Strahlung im NF und HF-Bereich)  sei gefälscht.

Angefügt eine Abhandlung samt Urteil in dieser Angelegenheit, indem vom Hanseatischen OLG klar festgestellt wurde, dass die Behauptung von Prof.
Lerchl unbewiesen ist  und dadurch diese Studie Gültigkeit erlangt.

In der causa 380 kV-Transit Freileitung Salzburg wurde diese Studie als Beweismittel für die Gesundheitsgefährdung durch diese Höchstspannungsleitung eingebracht, jedoch wegen der Fälschungsbehauptung von Prof. Lerchl nicht anerkannt.
Schon aus Gründen des EU-Vorsorgeprinzips und der wissenschaftlichen Definition über "Gesundheitsgefährdung" von Haider et. al. ist die REFLEX-Studie als Beweismittel anzuerkennen und in alle Entscheidungen über Starkstromleitungen und Belastungen durch Handy-Strahlung (5G) miteinzubeziehen.
Als Obmann der Überparteilichen Bürgerplattform "aktion21-austria - pro Bürgerbeteiligung sehe ich es als meine Pflicht an, Sie darüber zu informieren und eine Anerkennung, bzw. Berücksichtigung  dieser Studie zu fordern.

Der Bau der 380 kV-Transit Freileitung in Salzburg und die damit verbundene Rodung von 800 ha Wald/Schutzwald  ( in Zeiten von Klimanotstand!!)wurde bereits begonnen und auch wenn diese fertig gestellt ist, die Gesundheitsgefährdung (besonders bei Kindern) wird bleiben solange diese Leitung betrieben wird.
Es liegt auch in Ihrer Verantwortung die Bevölkerung vor solchen Gefährdungen zu schützen - der bewiesene "Stand der Technik" oder "Anerkannte Regel der Technik" bei Erdkabel im Höchstspannungsbereich sollte besonders im Fachgebiet Humanmedizin, längst auch in Österreich Standard sein.
Die Wissenschaftsdirektion "A" des EU-Parlamentes bezeichnete bereits 2001 die "Zusammenarbeit" in der Sache EMF von Politik, Behörden und Konzerne als "Sittenwidrig"

Ich ersuche Sie um entsprechende Maßnahmen und zeitnahen Antwort

 

Link zum Urteil des Hanseatischen OLG    

Mit freundlichen Grüßen
Franz Köck
Obmann www.aktion21-austria.at
Waidach 271
5421 Adnet

 

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