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Dorf bleiben

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Die BI "Dorf bleiben" stellt sich vor

Unsere unabhängige und überparteiliche Bürgerinitiative hat sich zur Aufgabe gemacht, auf die im ländlichen Raum derzeit beobachtbare boomende Bauaktivität von überdimensionierten und ortsunüblichen Wohnanlagen aufmerksam zu machen.
                                                                      
Auslöser dafür war ein geplantes Bauprojekt  in Nd.Kreuzstetten (NÖ, Weinviertel), das hier jede vorhandene Größenordnung sprengen würde (rot die geplante Verbauung im Vergleich zum örtlichen Friedhof, den angrenzenden Einfamilienhäusern und einem Tennisplatz).
Die  breite Unterstützung durch die Gemeindebürger gab den Ausschlag, sich näher mit der Problematik zu befassen. Es zeigte sich, dass die maßlose Bautätigkeit derartiger Wohnanlagen ein landesweites Problem ist und viele Bürger den Bauträgern und Behörden hilflos gegenüberstehen.
Unsere Anliegen und Ziele sind:
  • Vernetzung der vielen Betroffenen im ganzen Land
  • Informations- und Erfahrungsaustausch
  • Anlaufstelle für Hilfesuchende zum Thema
  • Sensibilisierung der politisch Verantwortlichen für diese neue Problematik im ländlichen Raum
  • gemeinsames Auftreten in der Forderung nach Lösungsansätzen  (siehe Homepage)
  • Transparenz in allen Belangen rund um Planung und Umsetzung von großen Bauprojekten
Für die Bürgerinitiative Dorf bleiben!
Elisabeth Perschl
Bundesland: 
Organisationsform: 
Bürgerinitiative

Kommentare

Beim Beitrag vom 15.7.2014 (Presseinformation - Eklat bei der Bauverhandlung) bin ich (Christine Kiesenhofer) als Ansprechperson genannt. Deshalb die Information auch auf dieser Website: ich bin im Frühling 2017 aus der Bürgerinitiative ausgetreten, ich halte die in diesem Jahr gesetzten Aktionen nicht für sinnvoll. Ich distanziere mich von den Beschuldigungen der Gemeindeverantwortlichen und den Forderungen an die Gemeinde. Die Auseinandersetzung ist beendet, es gibt einen Sieger - dies ist zu akzeptieren. Mein Anliegen ist in die Zukunft gerichtet: ein gutes Miteinander im Sinne der Bevölkerung und der Bewohner der Bäckergasse. Näheres dazu hier: https://kreuzstettenaktuell.com/2017/06/08/bauvorhaben-der-wav-in-der-ba...

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Neuigkeiten

Wie finde ich Informationen zu rechtlichen Grundlagen rund um ein Bauverfahren?

Im Rahmen eines Bauverfahrens hat die Baubehörde in der Vorprüfung festzustellen, ob ein eingereichtes Bauprojekt den rechtlichen Grundlagen entspricht. Der Behörde zur Seite gestellt sind dabei Sachverständige. Deren Wissen und Erfahrung fehlt den Anrainern als Laien in Bausachen. Oft ist es schon schwierig genug, herauszufinden, WO man rechtliche Grundlagen rund um Bauverfahren nachlesen kann.

Dennoch ist es wichtig, sich selbst als Anrainer eines Bauprojektes in der Nachbarschaft schlau zu machen, v.a. wenn man Beeinträchtigungen durch das Projekt befürchtet und Einwendungen erheben will. Denn wie drückte es ein Richter des LVwG Nö in seiner Entscheidung einmal aus:

Regionale Leitplanungen in NÖ

Leitplanungen sollen den Gemeinden ermöglichen, sich als Teil einer ganzen Region zu sehen und ihre Entwicklungsziele zu verschiedenen Themen auch überregional betrachtet auszuarbeiten und festzulegen. Keine Gemeinde lebt ja isoliert für sich allein.

Von den Leitplanungen abgeleitet entsteht dann das jeweilige Regionale Raumordnungsprogramm. (Die örtlichen Planungen sind im Örtlichen Raumordnungsprogramm festgehalten. Dies beinhaltet auch den Flächenwidmungsplan.)

 

Sie sind Anrainer zu einem großen (Wohn)bauprojekt?re

Strategien der Gegenseite, mit denen Sie rechnen müssen

 

Wir wollen wieder einmal die Menschen hinter unseren Vernetzungen und deren Erlebnisse in den Mittelpunkt stellen.

Temporäre Bausperren – eine Möglichkeit für (Stadt-)Gemeinden Siedlungsdruck in geregelte Bahnen zu lenken

In vielen Gemeinden – v.a. rund um Ballungszentren und entlang von Hauptverkehrsachsen – ist boomende Wohnbautätigkeit zu beobachten. Bauträger und Spekulanten sind immer auf der Suche nach Grundstücken, um möglichst große und lukrative Projekte umsetzen zu können.

Geschoßflächenzahl und neue Widmungsarten in NÖ

Möglichkeit zur Regulation der Bebauungsdichte im ungeregelten Bauland (ohne Bebauungsplan)

Wie schon beschrieben bringt das aktuelle NÖ-Raumordnungsgesetz neue Arten der Baulandwidmung. Für unsere BI von Bedeutung sind vor allem die neuen Widmungen „Bauen Wohnen für nachhaltige Bebauung“ und „Bauen Kerngebiet für nachhaltige Bebauung“.

Definiert werden die neuen Widmungen über die Geschoßflächenzahl (GFZ).

Die Geschoßflächenzahl ist das Verhältnis der Summe aller überirdischen Geschoße zu der gesamten Bauplatzfläche:

               GFZ = Summe aller überirdischen Geschoße : Fläche Bauplatz

Ein Geschoß muss die geforderte Mindestraumhöhe aufweisen (ca. 2,40 m je nach Nutzung des Gebäudes).

 

NÖ: am 22.Oktober 2020 wurde vom Landtag die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 beschlossen.

 

Für die Anliegen unserer BI Wichtiges daraus:

  • Es muss nun jede Gemeinde sich bewusst damit auseinandersetzen, wo großvolumiger Wohnbau Platz finden kann. Ab einer Geschoßflächenzahl von „1“ muss im Flächenwidmungsplan eine spezielle Widmung ausgewiesen sein. Die Geschoßflächenzahl ergibt sich aus    

                               Summe aller zulässigen Geschoßflächen (durch)

                               Fläche des Bauplatzes

 

 

Änderungen im Oö. Raumordnungsgesetz,

 

der Oö. Bauordnung, dem Oö. Bautechnikgesetz und dem Oö. Natur- u. Landschaftsschutzgesetz
 
Die Gesetzesbeschlüsse vom 12.November 2020 dazu können Sie unter
 
 
nachlesen.

Nach dem NÖ-Raumordnungsgesetz wird nun auch die NÖ Bauordnung wieder einmal abgeändert 

 

 

Die Abänderung steht zur Bürgerbegutachtung bis 27.11.2020 bereit:

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Bauordnung2014_Aenderung.html

Unter diesem Link finden Sie:

  • Entwurf - Änderungen der NÖ Bauordnung 2014
  • Erläuterungen NÖ Bauordnung – Änderungen
  • Textgegenüberstellung NÖ Bauordnung – Änderungen (Neuerungen übersichtlich dargestellt)

Näheres zum Beschluss der Änderungen im Raumordnungsgesetz durch den NÖ Landtag:

 

Bürgerbegutachtung -  NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung

 

 

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Noe_Raumordnungsgesetz_2014_Aenderung.html

 

Sie finden unter dem Link, folgende Downloads:

 Entwurf - NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung (pdf, 0.5 MB)

 Erläuterungen - NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung (pdf, 0.7 MB)

 Textgegenüberstellung - NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung (pdf, 0.6 MB)

 

Stellungnahmen dazu kann man bis 25.09.2020 an folgende Mailadresse richten:

buergerbuero.landhaus@noel.gv.at

Vernetzung von Anrainern zu überdimensionierten Wohnbauprojekten

 

 

Auch weiterhin gibt es im ganzen Bundesgebiet Menschen, die plötzlich mit überdimensionierten Wohnbauprojekten in ihrer Nachbarschaft konfrontiert sind. Wir haben bereits viele kennen gelernt. Ob von (gemeinnützigen) Baugenossenschaften oder Immobilienspekulanten errichtet: meist wird wenig Rücksicht auf das gewachsene Ortsbild oder die Anrainer genommen. Ungeregeltes Bauland wird von den BauträgerInnen bevorzugt. Gewinnoptimierung steht über allem. Baubehörden – v.a. in kleinen Gemeinden - sehen sich im Zwiespalt und sind nicht selten mit der Situation überfordert.

Von der Einreichung über Einwendungen, Beschwerden bis hin zur Baubeginnsanzeige

Einreichung durch Bauwerber des Projektes zur Vorbegutachtung – Baubehörde überprüft auf Rechtskonformität

Information der Parteien und Nachbarn durch Mitteilung der Baubehörde – diese können Einsicht in die Unterlagen nehmen und haben 2 Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben.

Die Baubehörde I. Instanz überprüft die Einwendungen und stellt gegebenenfalls den Bescheid über die Baubewilligung aus

Landesverwaltungsgericht – öffentliche Verhandlung in Korneuburg (Bauprojekt „Gardenagründe“)

Am 27. Juni 2019 nahm ein Mitglied unserer BI als Zuhörer an dieser Verhandlung zum Bauprojekt auf den ehemaligen „Gardenagründen“ in Korneuburg teil.

Das geplante Bauprojekt umfasst ca. 100 Wohneinheiten in sehr dichter Bauweise samt Tiefgarage in einem Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet. Die Geschäftsführer der Bauträger wechselten schon mehrmals über die Jahre. Bei den Abbrucharbeiten der alten Fabrik vor einigen Jahren kam es laut Anrainer zu schwerwiegenden Schäden an ihren Liegenschaften. Auf finanzielle Entschädigung warten die Betroffenen noch heute. Ein Schreiben  („Vereinbarung“) liegt vor, in dem die Bauwerber sich bereit erklären, einen Pauschalbetrag für die Schäden und einen pauschalierten Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten zu wollen – jedoch nur, wenn die Anrainer  im Gegenzug sich verpflichten, laut genau aufgelisteter Vereinbarungen in jenem Schreiben, „keine wie auch immer gearteten Einwendungen und Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben auf Basis der Vorstudie in baurechtlicher Hinsicht zu erheben“.

Die Verhandlung:

Öffentliche Gerichtsverhandlung des Landesverwaltungsgerichtes

 

 

Am 27.06.2019 ist (bis auf Widerruf) eine öffentliche Gerichtsverhandlung in Korneuburg anberaumt. Verhandlungsgegenstand sind Einsprüche und Vorgänge rund um das umstrittene Bauvorhaben auf den ehemaligen „Gardena-Gründen“ (Laaer Straße), das die Stadtverantwortlichen und die Anrainer nun schon viele Jahre beschäftigt. (Recherchen unter Stichwort „Gardena-Gründe Korneuburg“).

Im Frühjahr dieses Jahres starteten wir eine Umfrage bzgl. der Erfahrungen von Anrainern zu großvolumigen Wohnbauprojekten im Allgemeinen und mit den Bauwerbern im Speziellen.

Es kristallisieren sich mittlerweile drei interessante Aspekte heraus:

  • Immer wieder werden in ersten Vorgesprächen von den Bauwerbern (Baugesellschaften u. -genossenschaften) die geplanten Bauprojekte der Bevölkerung und auch den jeweils Gemeindeverantwortlichen vorerst in deutlich geringerer Dimension vorgestellt. Gibt es dazu dann eine positive Resonanz aus der Gemeinde, findet man in den tatsächlichen Einreichunterlagen und Förderansuchen oft unerwartet bis um die Hälfte mehr an Wohneinheiten, als angekündigt. Somit natürlich auch ein größeres Bauwerk mit all seinen Folgeerscheinungen für die Anrainer und das Ortsbild.

Bürgerrechte vs. Kosten, die durch ein Bauverfahren zu einem großen Wohnbauprojekt entstehen

 

In kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt, erfordert es Mut, komplexe Vorgänge offen kritisch zu hinterfragen oder gar Rechtsmittel zu nutzen, v.a. wenn dabei Gemeindeverantwortliche involviert sind. Oft wird von diesen ohne sorgfältige Recherche öffentlich angeprangert, werden sorglos Halbwahrheiten in Umlauf gebracht und öffentliche Positionen für einseitige Meinungsbildung genutzt. In unserer Gemeinde wurden zuletzt öffentlich jene Bürger, die ihre Bürgerrechte in einem Bauverfahren zu einem überdimensionierten Wohnbauprojekt genutzt haben, für die Kosten verantwortlich gemacht, die der Behörde, und somit der Gemeinde im Laufe des Verfahrens angeblich entstanden sind.

Erkenntnisse /Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG)

– auch zu Bauverfahren mit dem LVwG als III. Instanz – werden grundsätzlich im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) veröffentlicht.

 

Diese Erkenntnisse können Parteien in einem Bauverfahren zu Großprojekten Gedankenanstöße und Formulierungshilfen für ihre Einwendungen liefern. Wir empfehlen daher - auch zu bestimmten Fragestellungen Eiwendungen betreffend - in derartigen Erkenntnissen Informationen zu suchen.

Umfrage unter betroffenen Nachbarn: Welche Wohnbauträger pflegen von Anfang an eine wertschätzende Nachbarschaft.

Breits viele Menschen sehen sich mit einem großvolumigen Wohnbauprojekt in ihrer Nachbarschaft konfrontiert. Nicht selten ist dies mit sehr negativen Erfahrungen verbunden, was die Kommunikation mit den jeweiligen Bauträgern betrifft. Egal, ob (gemeinnützige) Genossenschaft oder privater Bauträger – nicht immer sind sie bereit, sich an die landläufigen Regeln einer wertschätzenden Nachbarschaft zu halten. Während es am Land noch üblich ist, bei jedem kleinsten Schuppen bereits in der Planung die Nachbarn persönlich zu informieren und das Einvernehmen zu suchen, fühlen sich große Bauträger berechtigt, die Nachbarn vor vollendete Tatsachen zu stellen, und dies oft auch noch völlig kurzfristig.

Wir wollen nun im größeren Umfang Erfahrungen von Betroffenen sammeln. Durch konkrete Fragestellungen soll ein Ranking der Bauträger und Genossenschaften erarbeitet werden bzgl. ihres Vorgehens bei der Umsetzung ihrer Projektpläne – von der Planung an bis hin zur und nach der Fertigstellung. Mit welchen Bauträgern erlebt man eine wertschätzende Nachbarschaft und funktioniert Kommunikation und ein Interessensausgleich? Diese Informationen sind auch für Gemeinden als Auftraggeber wertvoll.

In eigener Sache: Informationen zum Bauprojekt der WAV in Kreuzstetten/Bäckergasse

Nun haben auch wir in Kreuzstetten die III. Instanz im Bauverfahren hinter uns. Aus diesem Anlass nochmals ein Überblick über die Geschehnisse der letzten 5 Jahre:

  • Herbst 2012: In der Bäckergasse sollen zwei Grundstücke von einer Wohnbaugenossenschaft gekauft worden sein. Der damalige Bürgermeister spricht von einer Wohnhausanlage mit 16 Wohnungen und betreutem Wohnen. Die Nahwärmeleitung wird gleich vorab bis zur Grundstücksmitte des Projektes verlängert.
  • Nov. 2012: in der Gemeinderats-Sitzung wird das Projekt vorgestellt. Geplant ist eine Wohnhausanlage mit nunmehr 29 Wohnungen. In der Präsentation wird insbesondere auf die Tiefgarage sowie auf Besucher- und Behindertenparkplätze vor der Wohnanlage auf dem Niveau der Bäckergasse hingewiesen. Eine Bauverhandlung für den 29.11.2012 wird angekündigt.
  • Anrainerversammlung und Gründung der Bürgerinitiative „Dorf bleiben“; 300 Unterstützer sprechen sich gegen großvolumige Wohnbauten in unserem Dorf aus; Vernetzung mit anderen Bürgerinitiativen.
  • 24. Jänner 2013: WAV (Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel) kauft die beiden Grundstücke in der Bäckergasse um jeweils 110 €/m².
  • 22.4.2014: erstes Bauansuchen; 1. Bauverhandlung am 23.7.2014 Verhandlungsdauer: mehr als 5 Stunden; ausführliche Einwendungen der Anrainer und Nachbarn; Kritikpunkte: fehlerhaftes Ortsbildgutachten, u.v.m. Beachtenswert: Die Besucher- und Behindertenparkplätze auf dem Niveau der Bäckergasse sind nicht mehr in den Planunterlagen enthalten. Stattdessen finden sich Schächte zur Tiefgaragenentlüftung an deren Stelle; Pro Wohneinheit ist nur ein Parkplatz vorgesehen – bei Einfamilienhäusern wurden bisher zwei Kfz-Stellplätze auf Eigengrund von der Baubehörde verlangt. Zahlreiche Verbesserungsaufträge des Bausachverständigen an den Planer.

Dieses Bauverfahren wird nicht weitergeführt

Der Instanzenweg im Bauverfahren bei großvolumigen Wohnbau (in NÖ)

In der ersten Instanz hat man als Nachbar eines Bauprojektes die Möglichkeit, Einwendungen zu machen. Dazu ist es sinnvoll, die Pläne genau einzusehen. Am besten ist es, jedes Dokument und jeden Plan im Bauakt zu fotografieren. Bei Plänen empfiehlt es sich, sowohl ein Übersichtsfoto wie auch Teilaufnahmen (z.B. in 4 Teilen) zu machen, da so Details besser begutachtet werden können. Eingangsstempel und Erstellungsdatum sowie Unterfertigungen sind wichtig, zu dokumentieren. Wir haben schon Gutachten ohne Unterfertigung des Erstellers gesehen.

Das Erstellen einer Liste aller im Bauakt aufscheinenden Schriftstücke und Pläne ist vorteilhaft. Digital zur Verfügung stehende Unterlagen (Gutachten, Pläne, …) dürfen ebenso angefordert werden.

Wissenswertes rund um Bürgerbeteiligung bei der Erstellung eines neuen Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Örtl. Raumordnungsprogramm) und zum Thema Siedlungsentwicklung

In vielen Gemeinden schmückt man sich mittlerweile mit Bürgerbeteiligung bei der Planung rund um Gemeindeentwicklungen. Dies ist wünschenswert und bringt bei ernst gemeinter Durchführung mehr Akzeptanz für Maßnahmen, die die Gemeindeverantwortlichen treffen müssen oder wollen. Oberstes Gebot dabei – laut Handbuch zur Bürgerbeteiligung der Abteilung für Raumordnung des Landes NÖ (http://www.raumordnung-noe.at/index.php?id=382): die Gemeinde­verantwortlichen müssen auch wirklich wollen, dass die Bürger mitreden.

Die Verantwortlichen der Gemeinden verlassen sich in ihrer Entscheidungsfindung zu  komplexen, großvolumigen Bauvorhaben auf Grund von Überforderung meist zur Gänze auf die Expertise von Sachverständigen.

Jedoch sind sogar Experten des Landes NÖ unserer Meinung, dass jedes Gutachten durch die Fragestellung oder auch durch Fehlen dieser lenkbar ist (siehe Beitrag von 8/16)

Baubescheiden zu großvolumigen Wohnbauten geht oft ein langer Prozess der Planung, Begutachtungen, Beweissicherungen, Parteiengehören, etc. voran.

Im besten Fall werden Anrainer bereits in die Planung miteinbezogen. Dies geschieht allerdings sehr selten. Anrainer sehen die umfangreichen Pläne zu Großprojekten meist erst nach Kundmachung der Bauverhandlung  – und selbst diese ist nicht mehr zwingend nötig. Haben die Anrainer genug Energie (oder Geld) erheben sie Einwendungen innerhalb von ca. 3 Wochen. Wieder hat die Behörde lange Zeit (bis zu einem halben Jahr nach Vorliegen aller Beweise), sich mit den Einwendungen zu befassen.

Bei größeren Projekten im ländlichen Raum wird diese Arbeit manchmal an Gebietsbauämter weitergeleitet und Juristen werden beauftragt, den Bescheid vorzubereiten/end zu fertigen.

Anrainern bleibt dann wieder nur eine 2-Wochen-Frist, um den Bescheid zu bekämpfen.

Kurz vor Weihnachten erlauben wir uns einen Blick auf weniger Faktisches oder Objektives im Zusammenhang mit dem derzeitigen Bauboom von überdimensionierten Wohnanlagen im ländlichen Raum.

Was geschah nach dem offenen Brief an die Landesregierung?

 

Vertreter unserer BI wurden wieder einmal eingeladen, sich mit Experten aus Raumplanung, Ortsbildwahrung und Wohnbauförderwesen an einen Tisch zu setzen und die aufgezeigten Vorgehensweisen rund um den großvolumigen Wohnbau im ländlichen Raum zu diskutieren.

Hier nun einige Inhalte und Aussagen der Gesprächsrunde in Kurzform:

  •  Thema Raumordnung und Empfehlungen und Verordnungen des Landes dazu:

 

Betrifft:     Ortsbildwahrung vs. überdimensionierter Wohnanlagenbau im ländlichen Raum

 

 

Sehr geehrter Hr. Landeshauptmann!

Sehr geehrte Fr. Mag. Mikl-Leitner!                                                                                                                    Juni  2016

 

Ermutigt durch das letzte „GESTALTE(N)“-Heft, dem ich immer wieder entnehme, dass Ihnen Ortsbildwahrung und Dorfentwicklung wichtige Anliegen sind, wende ich mich wieder einmal an Sie und gebe auch nach vier Jahren des Engagements zum Thema  die Hoffnung nicht auf, doch einmal bis zu Ihnen vorzudringen.

Ich habe mit großer Freude gelesen, dass Sie bei der Verleihung der „Goldenen Kelle“ ein wichtiges Zitat des Prof. DI Franz Fehringer wieder ins Bewusstsein riefen:

„Niemand baut für sich allein. Jeder baut die Welt des Anderen mit!“

Erfahrungen mit Ortsbildgutachten (OBG) zu großvolumigen Wohnbauten

                          

Ein Ortsbildgutachten muss von der Baubehörde in Auftrag gegeben werden, und nicht vom Bauwerber. Es dient der Behörde als Hilfe zur Beurteilung eines Bauprojektes auf seine Ortsbild- verträglichkeit. Ob diese gegeben ist, muss aber schlussendlich die Baubehörde schlüssig feststellen. Die Parteien bei Bauverfahren haben keine Parteienstellung bzgl. des Ortsbildes. Aber sie haben ein Recht darauf, dass ein Gutachten durch einen Amtssachverständigen erstellt wird. Dieser kann nur von einer Behörde beauftragt werden.

Aus der NÖ Bauordnung §56  - sogenannter Ortsbildparagraf - entnehmen wir:

Die mündliche Bauverhandlung als Nachbar von großvolumigen Wohnbauprojekten

Am 2.5. fand die 2.Bauverhandlung zum überdimensionierten Wohnbauprojekt der WAV in Kreuzstetten statt. Vom neuen Bürgermeister (= Baubehörde) wurde der Bauakt auf Grund der schwierigen Vorgeschichte ans Gebietsbauamt  abgegeben. In Kreuzstetten wurde die Verhandlung vom Sachverständigen und von der Baubehörde fair geführt. Trotz mittlerweile dritter Einreichung des Bauvorhabens konnten Widersprüche und Unregelmäßigkeiten bzgl. der NÖ Bauordnung und sonstiger Verordnungen  aufgezeigt werden.

Was gibt es bei einer derartigen mündlichen Bauverhandlung zu beachten:

Der NÖ-Gestaltungsbeirat

 als Grundvoraussetzung zur Erlangung von Fördermittel im großvolumigen Wohnbau ist ein Instrument des Landes, um über die Förderwürdigkeit großer Wohnbauprojekte bis 29 Wohneinheiten zu entscheiden. Größere Projekte brauchen ein Architektur- und Planungsaus- wahlverfahren. Begutachtet werden bei beiden u.a. architektonische, soziale, ökonomische, energietechnische und wirtschaftliche Aspekte. Eine durchaus sinnvolle Einrichtung, wenn man nicht im Beirat jene Architekten wiederfinden würde, die auch auf den Lohnlisten der diversen Wohnbaugesellschaften aufzufinden sind.

Vorweg sei klar festgestellt, dass es auch viele sehr gelungene Projekte im großvolumigen Wohnbau gibt

 Wohnanlagen, die architektonisch, ortsbildbezogen und sozial verträglich sind, da Bürgerbeteiligung oder zumindest eine gelungene Kommunikation zwischen Wohnbauträger, Baubehörde und Anrainer stattgefunden hat.                                                                

Unsere Anmerkungen leiten sich aus den Erfahrungen jener Menschen ab, die leider nicht das Glück hatten, auf derart positive Erlebnisse mit Wohnbauträgern zurückblicken zu können.                                                                                                                                                     

Was also Anrainer von geplanten überdimensionierten Wohnanlagen beachten sollten:

„Niemand baut für sich alleine, jeder baut die Welt der Anderen mit!“

 ein Zitat von Prof. DI Franz Fehringer (geb. 1928)

Anfang Juli traf ein Mitglied unserer BI auf einen der wohl wichtigsten Impulsgeber und Urväter der Niederösterreichischen Dorferneuerung:  Prof. DI Franz Fehringer. Ihm und seinen verstorbenen Freund und Partner – Prof. DI Herbert Prader – ist es u.a. zu verdanken, dass  heute selbstverständliche Gedanken der Stadt- und Dorferneuerung auch in den gesetzlichen Vorgaben des Landes NÖ Berücksichtigung gefunden haben.

In seinem Büro in Döbling, wo er noch sehr aktiv und voller Kreativität wirkt, gab er einen hochinteressanten Überblick über sein Schaffen der letzten Jahrzehnte.

http://www.architektenlexikon.at/de/1423.htm

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