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Wie funktioniert bzw. sollte „Der NÖ-Gestaltungsbeirat“ funktionieren.

Der NÖ-Gestaltungsbeirat

 als Grundvoraussetzung zur Erlangung von Fördermittel im großvolumigen Wohnbau ist ein Instrument des Landes, um über die Förderwürdigkeit großer Wohnbauprojekte bis 29 Wohneinheiten zu entscheiden. Größere Projekte brauchen ein Architektur- und Planungsaus- wahlverfahren. Begutachtet werden bei beiden u.a. architektonische, soziale, ökonomische, energietechnische und wirtschaftliche Aspekte. Eine durchaus sinnvolle Einrichtung, wenn man nicht im Beirat jene Architekten wiederfinden würde, die auch auf den Lohnlisten der diversen Wohnbaugesellschaften aufzufinden sind.

Pool der Fachgutachter und Vorsitzenden:

http://www.noe.gv.at/bilder/d78/Fachgutachterpool%20Stand%2001%2009%202013.pdf?31483

http://www.noe.gv.at/bilder/d78/Vorsitzende_Gestaltungsbeirat_Stand_01_09_2013.pdf?31482

Der Gestaltungsbeirat besteht aus einem Vorsitzenden aus dem Pool, einem Vertreter des Bauwerbers, einem Vertreter der Gemeinde (in der das Projekt geplant ist), einem Fachgutachter vom Bauwerber gewählt und einem Fachgutachter vom Land NÖ gewählt (aus dem angeführten Pool).    Da durch einen Mehrheitsbeschluss die Förderwürdigkeit ermittelt wird, ist fast immer ein positiver Ausgang der Angelegenheit zu erwarten, auch wenn die Kriterien selbst von einem Laien als nicht eingehalten oder unvollständig geprüft erkannt werden können. Obwohl die Förderungen aus Steuergeldern geleistet werden, hat man als Bürger keinerlei Recht, das Protokoll der Sitzungen einzusehen – es fällt unter Amtsgeheimnis (Zitat der zuständigen Landesstelle: „Als Bürger hat man nur das Recht auf Einsicht, wenn das Bürgerinteresse an Information das Interesse der Baugesell-schaft an Geheimhaltung überwiegt.“). Im Leitfaden zum Gestaltungsbeirat zum Punkt „Qualitäts- sicherung (http://www.noe.gv.at/bilder/d39/Leitfaden_Gestaltungsbeirat.pdf) fand sich folgende Aussage: „Die Beurteilungen sind nach außen hin erklärbar zu machen.“ Wir als BI versuchten vergeblich, die Erklärungen zum geplanten Projekt in unserer Gemeinde  zu bekommen. Im Sept. 2013 wurde dann die obige Aussage aus dem Text des Leitfadens entfernt.

Nicht selten werden auch gleich die notwendigen Ortsbildgutachten für ein Projekt von denselben Personen des Gutachterpools verfasst. Die mangelhafte Qualität dieser Gutachten macht einen oft sprachlos. Bei dem Ortsbildgutachten für unsere Gemeinde fanden sich z.B. Phrasen und Orts- bezeichnungen aus dem Ortsbildgutachten für eine Waldviertler Gemeinde.

Steuergelder werden also für befangene Gutachten und großvolumige Wohnbauprojekte verwendet, die nicht den Kriterien des Landes für architektonisch und sozial verträglichen Wohnbau entsprechen. Die Wohnbauträger können mit hohen Förderbeträgen ihre Projekte realisieren. Sie haben daher die Mittel, hohe Preise für Grundstücke zu bezahlen (mit Gewinnen aus ihren bestehenden Objekten) und ruinieren damit oft den Grundstücksmarkt in ländlichen Gegenden, da Normalbürger nicht mehr beim so geschaffenen Preisniveau mithalten können. Weiters gibt es bereits sehr viele Anrainer von derartigen Wohnanlagen, die sowohl in der Lebensqualität, wie auch finanziell große Verluste hinnehmen müssen. Den Bauträgern wird zugestanden, die Dimension ihrer Projekte mit Wirtschaftlichkeit zu argumentieren, die Anrainer, deren Grundstücke angesichts derartiger Objekte in der Nachbarschaft massiv an Wert verlieren, haben keinerlei  Rechtsanspruch. Ironischer Weise finanziert man als Anrainer die oft völlig überdimensionierten Wohnanlagen auch noch mit geleisteten Steuergeldern mit.

Schade um den eigentlich sehr positiven Grundgedanken des Gestaltungsbeirates, der durch wenig gewissenhafte Umsetzung und Maßlosigkeit in der Planung der Projekte verloren geht.  

Für die BI Elisabeth Perschl

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