Vorweg sei klar festgestellt, dass es auch viele sehr gelungene Projekte im großvolumigen Wohnbau gibt
Wohnanlagen, die architektonisch, ortsbildbezogen und sozial verträglich sind, da Bürgerbeteiligung oder zumindest eine gelungene Kommunikation zwischen Wohnbauträger, Baubehörde und Anrainer stattgefunden hat.
Unsere Anmerkungen leiten sich aus den Erfahrungen jener Menschen ab, die leider nicht das Glück hatten, auf derart positive Erlebnisse mit Wohnbauträgern zurückblicken zu können.
Was also Anrainer von geplanten überdimensionierten Wohnanlagen beachten sollten:
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Für sich und in der Gruppe klären, ob es sich objektiv um ein überdimensioniertes Projekt handelt.
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Flächenwidmungsplan und örtliches Raumordnungsprogramm einsehen (Gemeinde)
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auf ausreichend Zeit zur Planeinsicht bestehen (mindestens drei Wochen; oder Einwendung gegen zu kurze Vorbereitungszeit erheben); Fotos von Plänen machen;
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Pläne mit Bauordnung abgleichen (v.a. die Bauwiche, Höhen, Emissionen, Definition Nebengebäude, §10, ...); für NÖ: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/NOe_Bauordnung_2014.html
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beachten, dass bei §§ 54 u. 56 (Ortsbild) nur die Baubehörde Parteienstellung hat
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daher Gespräch auch mit Bürgermeister/Baubehörde suchen
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Informationen zu Inhalten eines Ortsbildgutachtens sammeln (Ziviltechniker)
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Pläne mit Raumordnungsgesetz abgleichen (für NÖ zu finden: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Links.print.html)
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öffentliche Meinungsbildung zum Projekt bewirken (Bevölkerung informieren und zu Stellungnahme z.B. mittels Unterschriftenliste ermutigen, Bürgerinitiative mit Schwerpunkt Ortsbildwahrung gründen, ...)
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Kontakt zu Landesverwaltung aufnehmen (NÖ: Bürgerbüro, Gebietsbauamt, Abt. für Raumordnung, Ortsbildstelle, …)
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Gutachten einfordern (Verkehr, Ortsbild, Standfestigkeit,…); Fragestellung beachten;
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Medial präsent sein, Gleichgesinnte suchen und vernetzen (z.B. über „Aktion 21“)
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Schwachstellen der Projektpläne und Beilagen herausarbeiten – es gibt sie sicher!
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Schriftliche Einwendungen gut formulieren und spätestens 1 Tag vor Bauverhandlung auf dem Gemeindeamt abgeben (Formulierungsbeispiele bei Erfahrenen einholen)
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Mündliche Einwendungen bei Bauverhandlung ebenfalls gut formulieren (vorlesen)
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Nicht durch (Klags-)Drohungen einschüchtern lassen – Einwendungen zum Projekt durch Anrainer sind ein gesetzlich verankertes Recht!
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UND v.a. nicht aus den Augen verlieren: schon der Versuch, sich gegen Ungesetz- mäßigkeiten in den Projektplänen zu wehren, zählt! Denn letztendlich haben die großen Bauträger immer MEHR Geld, MEHR Macht und auch MEHR Beziehungen.
Eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit wünscht die BI „Dorf bleiben!
Für die BI Elisabeth Perschl
(dorf.bleiben@gmx.at)