– auch zu Bauverfahren mit dem LVwG als III. Instanz – werden grundsätzlich im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) veröffentlicht.
Diese Erkenntnisse können Parteien in einem Bauverfahren zu Großprojekten Gedankenanstöße und Formulierungshilfen für ihre Einwendungen liefern. Wir empfehlen daher - auch zu bestimmten Fragestellungen Eiwendungen betreffend - in derartigen Erkenntnissen Informationen zu suchen.
Laut der Auskunft von Dr. Patrick Segalla (Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich) sind nun nach längeren technischen Problemen auch die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes NÖ vom 23.11.2017 zum Bauverfahren bzgl. des Wohnanlagenprojektes der WAV in Kreuzstetten gesammelt unter folgendem Link öffentlich einsehbar:
https://www.ris.bka.gv.at/Lvwg/ unter der Geschäftszahl LVwG-AV-833/002-2017*
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