Im besten Fall werden Anrainer bereits in die Planung miteinbezogen. Dies geschieht allerdings sehr selten. Anrainer sehen die umfangreichen Pläne zu Großprojekten meist erst nach Kundmachung der Bauverhandlung – und selbst diese ist nicht mehr zwingend nötig. Haben die Anrainer genug Energie (oder Geld) erheben sie Einwendungen innerhalb von ca. 3 Wochen. Wieder hat die Behörde lange Zeit (bis zu einem halben Jahr nach Vorliegen aller Beweise), sich mit den Einwendungen zu befassen.
Bei größeren Projekten im ländlichen Raum wird diese Arbeit manchmal an Gebietsbauämter weitergeleitet und Juristen werden beauftragt, den Bescheid vorzubereiten/end zu fertigen.
Anrainern bleibt dann wieder nur eine 2-Wochen-Frist, um den Bescheid zu bekämpfen.
D.h. also: der Laie hat trotz der Komplexität der Materie immer nur sehr kurz Zeit, seine Interessen zu vertreten, die Behörde mit sämtlichen Unterstützern im Hintergrund aber über Monate, um einen Bescheid zu erstellen. Es bleibt zu hoffen, dass die Zeit gut und gewissenhaft genutzt wird.
Aber dennoch: Am Ende verantwortet einen erstellten Bescheid weder der Sachverständige, der fachlich das Bauansuchen geprüft hat, noch der Jurist, der den Bescheid auf formale Richtigkeit prüft. Letztendlich trägt immer die (Bau-)Behörde – der Bürgermeister oder in der II. Instanz der Gemeindevorstand – die Verantwortung, ob das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine sehr große Verantwortung, wenn man bedenkt, dass die Personen hinter dem Amt dieser Behörde meist alle baurechtliche Laien sind. Die hinzugezogenen Berater wiederum sind mit dem Projekt oft weniger intensiv vertraut, als die Anrainer und somit ist es nicht ausgeschlossen, dass man als Anrainer und Laie trotzdem in einem Bescheid Punkte findet, die eine Berufung rechtfertigen.
Falls auch Sie betroffen sind: Nur Mut! Und wir sind gerne bereit, unsere Erfahrungen zu teilen.
Für die BI „Dorf bleiben!“
Elisabeth Perschl
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