Mit einem Link zur Internetseite des Parlament mit näheren Hinweisen zum UVP-Begutachtungsverfahren.
Hier der Link: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00254/index.shtml
Hier das Antwortschreiben KLICK HIER
Aktion21-Austria
AKTION 21 Austria - PRO BÜRGERBETEILIGUNG ist eine überparteiliche und unabhängige Vereinigung von Bürgerinitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungen und Vorhaben durchzusetzen, die sich nachhaltig auf ihre Lebensqualität auswirken können. In dieser Vereinigung sind auch alle Bürgerinnen und Bürger willkommen, denen die Teilhabe der Bevölkerung an der Planung und Entscheidungsaufbereitung ein demokratiepolitisches Anliegen ist.
Hier der Link: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00254/index.shtml
Hier das Antwortschreiben KLICK HIER
Aktion21-Austria
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner!
Sehr geehrter Herr Minister Rupprechter!
In einer Präsentation im Rahmen einer Pressekonferenz am 8.11. 2016 in Salzburg wurde von Experten eindrucksvoll dargelegt welche Vorteile eine Erdverkabelung gegenüber einer Freilandleitung hätte.
Vielfach wird von Politiker und in den Medien vor autoritären Tendenzen in der Demokratie gewarnt.
Man ortet einen Rechtsruck in der Bevölkerung.
Dass diese Tendenzen zum großen Teil auch eine Protesthaltung sind gegen das herrschende System, hat nun auch die Wahl in Amerika gezeigt.
schreibt Alexander Purger in den Salzburger Nachrichten am 20.10. 2016.
Ein durchaus positive Kommentar, der allerdings einen Satz enthielt, der nicht unwidersprochen bleiben durfte:
"Viele mutige Bürgerinitiativen zum Flottmachen der Politik wurden gestartet, doch alle sind sie am Beharrungsvermögen des Systems gescheitert".
Die Entgegnung unseres Obmanns:
Da gibt es am Stadtrand von Wien wertvollen Ackerboden. Mit frischem Gemüse ohne lange Anfahrtswege mit LKW oder noch schlimmer per Flieger kann die Großstadt versorgt werden.
Was Reinhard Seiß in der Zeitschrift "Architektur und Bauform" (Ausgabe 9.9.2016) in "Felder, Wiesen und Auen" beschreibt, macht einen betroffen und wütend.
Landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 30 Fußballfeldern werden tagtäglich versiegelt. Die größte Einzelhandelsdichte in der EU hat Österreich. Dennoch wird weiter geplant..
Dazu kommen 2,8 Millionen Pkw-Stellplätze für Shoppingcenter. und..und...Alles bekannt und niemand steuert dagegen.
Er sprach in bewegenden Worten über die berechtigten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und die Unzufriedenheit darüber, wie politisch Verantwortliche damit umgehen.
Er betonte, wie notwendig ein Zusammenschluss aller Initiativen und die Vernetzung aller Betroffenen ist und welche Unterstützung aktion21-austria dabei bieten kann. Darüber hinaus aber stellte er die Forderung die rechtzeitige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern schon bei der Planung von Projekten als Recht gesetzlich zu verankern, d. h. eine SUP (Strategische Umweltprüfung) unter Einbindung der Bevölkerung endlich für alle Projekte, die nachhaltig die Umwelt beeinflussen, als Nationales Recht umzusetzen.
Nicht auf dem Podium
Österreich bereitet derzeit den Umsetzungsbericht zur sechsten Aarhus Vertragsstaatenkonferenz vor. Im Vorfeld konnten ÖKOBÜRO und andere Stakeholder ihre Sicht ans BMLFUW übermitteln. Während sich die Umsetzung im Umweltinformationsrecht auf Bundesebene verbessert hat, sind die Länder weiterhin säumig. Beim Rechtsschutz gibt es noch immer keine Verbesserungen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren kommt zu spät und ist nicht effektiv.
Zugang zur Umweltinformation: Wichtige Fortschritte, aber vollständige Umsetzung fehlt noch.
mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur erlassen und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 15 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.
Lesen Sie dir gesamte Stellungnahme KLICK HIER
Wien, Mai 2016
Sehr geehrte Herren!
Die Absage des für 17. Mai geplanten „Bürgerforums“ mussten wir mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Als Vertreter von zwei großen
Initiativenplattformen hätten wir gerne an Sie Fragen gestellt, die Ihre Einstellung zur Bürger_innenbeteiligung betreffen. Da aber für die Anhörung von Bürger_innenanliegen offenbar kein Termin mehr frei war, möchten wir auf diesem schriftlichen Weg Sie um Ihre Stellungnahme ersuchen.
in einem Beitrag in der "Ganzen Woche" an Projekte,
Hat Herr Quijote Parteienstellung bei der Errichtung eines
Windrades in der Nähe seines Hauses in St. Sturm?
Kann Frau Mozart eine Unterlassungsklage gegen Herrn Oswald Osbahn einbringen, der mit seiner Band bis zu sechs Mal in der die Woche oft bis Mitternacht probt?
Im Beitrag wird juristisches Grundwissen von "Dr. Einfallsreich" humorvoll und verständlich dargestellt.
Ein Grundwerk von Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, Mag. Fiona Aurelia List
& Mag. Piotr Pyka Ausgabe Februar 2016
Um das Dokument zu lesen KLICK HIER
Wien, am 28.01.2016 (VIRUS). In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Beschwerdeführern und Sachverständigen präsentierten die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“, die seit Jahren gegen Lobauautobahn und Lobautunnel kämpfen den tatsächlichen Stand der Dinge in den laufenden Verfahren.
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hat nun der Projektwerber aufgegeben und alle Pläne zurückgezogen.
Piotr Pyta der Anwalt geht davon aus, dass hunderte Vorhaben in Österreich neu verhandelt werden müssen. Das UVP-Gesetz wird geändert.
Siehe den Artikel in der „Kleine Zeitung Kärnten“ zum ansehen als pdf Datei KLICK HIER
Überraschen schnell erfolgte eine Antwort
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Als Obmann der Plattform für Bürgerinitiativen „Aktion 21 –Austria“ erhebe ich im Namen unserer Mitglieds-Bürgerinitiativen eine Säumnisbeschwerde gegen die Österr. Bundesregierung.
Das soll öffentlich gemacht werden. Unsere Mitglieder sollen erfahren, welche Fragen an die Politiker gestellt worden sind und vor allem auch, wie diese darauf geantwortet haben.
Das ist aber auch ein Aufforderung an alle Initiativen, dies auch zu tun und dies auch öffentlich zu machen.
Lesen Sie diesen ersten öffentlich gemachten Mailwechsel als pdf Datei KLICK HIER
"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"
Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg
Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt.
Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner:
Franz Köck schreibt:
Siehe den Artikel in der Presse "Was Bürger wirklich brauchen KLICK HIER
Eines der gefährlichsten und hinterhältigsten Argumente besteht in der Ansage, dass es bestimmte Themen gebe, die man einer Bürgerbeteiligung nicht anheim stellen dürfe. Dabei redet man sich auf die Verfassung aus.
Dabei ist es gerade die Änderung der Verfassung, die nicht nur Partizipation, sondern eine Volksabstimmung zwingend vorschreibt. Die Ausrede auf die Verfassung ist daher nicht nur falsch, sie ist auch plump. Ihre Absicht ist durchschaubar.
Wenn Gegner jeglicher Bürgerbeteiligung kein Argument mehr haben, bezweifeln sie Sinn und Zweck von Partizipation und leugnen, dass sie zur Verbesserung von Projekten beitrage. Sie vergessen dabei, dass man gegen Tatsachen nicht argumentieren kann.
Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfverfahren gar nichts mehr.
Univ.Doz.Dr. Wolfgang List hat die Sache ins Rollen gebracht. Mit Erfolg hat er jene Kärntner Geschäftsfrau Regina Gruber vertreten, der im Verfahren um ein Einkaufszentrum vor ihrem Haus keine Parteienstellung zuerkannt werden sollte. Der VwGH hat den Betriebsgenehmigungsbescheid betreffend dieses Einkaufszentrums am 22.6. aufgehoben (zugestellt wurde der Bescheid am 14. Juli 2015.)
Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gar nichts mehr!
Sie haben von Bürgerbeteiligung keine Ahnung, agieren abgehoben von ihren Wählern und wissen nichts anderes, als die Bürger in ihrer Ahnungslosigkeit zu denunzieren.
Zahlreiche Initiativenvertreter waren nicht nur aus Wien ( die hatten ja nicht weit) sondern auch aus den Bundesländer gekommen.
Naturgemäß waren die Ausführungen von RA Prof. Dr. List für viele Initiativen von besonderem Interesse.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Dagegen hat Frau G. vertreten durch RA Dr. Wolfgang List erfolgreich Einspruch erhoben.
Das Urteil im Wortlaut KLICK HIER
Gerade solche Wortspenden stehen im Widerspruch zu den von Aktion 21 erarbeiteten Vorstellung von funktionierender, unbürokratischer Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Sie beruhen auf dem immer wiederkehrenden Missverständnis, BB bedeute direkte Demokratie. Nicht einmal eingefleischte Direktdemokraten wollen alles und jedes einem Plebiszit unterwerfen. Im Gegenteil: Versuche, Partizipation komplizierten, für den Normalbürger undurchschaubaren Regeln und Ablaufdiagrammen zu unterwerfen, sind ausgesprochen kontraproduktiv. Sie eignen sich nämlich hervorragend dazu, die beteiligungssuchende und beteiligungswillige Bevölkerung zu frustrieren und Beteiligung durch ein Gestrüpp von Formalvorschriften zu erschweren.
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