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Aktion21

Kontakt: 
Herta Wessely
Telefon: 
0676 / 30 39 799

AKTION 21 Austria - PRO BÜRGERBETEILIGUNG ist eine überparteiliche und unabhängige Vereinigung von Bürgerinitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungen und Vorhaben durchzusetzen, die sich nachhaltig auf ihre Lebensqualität auswirken können. In dieser Vereinigung sind auch alle Bürgerinnen und Bürger willkommen, denen die Teilhabe der Bevölkerung an der Planung und Entscheidungsaufbereitung ein demokratiepolitisches Anliegen ist.

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Verein

Neuigkeiten

 

 

Mit einem Link zur Internetseite des Parlament mit näheren Hinweisen zum UVP-Begutachtungsverfahren.

 

Hier der Link:    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00254/index.shtml

Hier das Antwortschreiben  KLICK HIER

Aktion21-Austria

"Verwaltungsreform " soll am 13.12 im Gemeinderat beschlossen werden.

 
Statt einer Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung würden die angestrebten Änderungen eine einschneidende Herabsetzung der bewährten Qualitätsstandards der Umweltverfahren bringen, massiv in die Parteienrechte eingreifen und die Verfahren sogar langsamer machen.
 
Siehe pdf Datei vom Umwelt Dachverband KLICK HIER
 

 

fragt aktion21-austria Obmann , Franz Köck, Herrn Minister Mitterlehner  in einem offenen Brief.

Von Verhandlungen sprach Minister Mitterlehner , obwohl die Aarhus Konvention bereits 2005 ratifiziert worden ist.

 

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner!

 

 

   Im Anschluss an die Pessekonferenz am 4.11. in Salzburg wurde dem
Herrn Minister Rupprechter ein Frage gestellt, 
die unbefriedigend, sogar unrichtig von diesem beantwortet worden ist.
  Hier ein offener Brief an Herrn Minister von Obmann Franz Köck

Sehr geehrter Herr Minister Rupprechter!

Beweise durch Experten

 

In einer Präsentation im Rahmen einer  Pressekonferenz  am 8.11. 2016 in Salzburg wurde von Experten eindrucksvoll dargelegt  welche Vorteile eine Erdverkabelung gegenüber einer Freilandleitung hätte. 

 

Die Präsentation zeigte auch die Arbeit von Bürgerinitiativen: Information, Diskussion, Faktencheck, Vernetzung mit Experten im In- und Ausland und Erfahrungsaustausch! 
Das wäre es, was Bürgerinnen und Bürger bei Großprojekten dieser Art  von der Politik erwarten würden.
Noch viel mehr, wenn diese Projekte einen ganz wesentlichen Eingriff in die Natur  und in das Landschaftsbild bedeuten und schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen Bevölkerung haben.

Autoritäre Tendenzen in der Demokratie

Einschränkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern.

 

Vielfach wird von Politiker und in den Medien vor autoritären Tendenzen in der Demokratie gewarnt.  

Man ortet einen Rechtsruck in der Bevölkerung.

Dass diese Tendenzen zum großen Teil auch eine Protesthaltung sind gegen das herrschende System, hat nun auch die Wahl in Amerika gezeigt.

 

schreibt Alexander Purger in den Salzburger Nachrichten am 20.10. 2016.

Ein durchaus positive Kommentar, der allerdings einen Satz enthielt, der nicht unwidersprochen bleiben durfte:

"Viele mutige Bürgerinitiativen zum Flottmachen der Politik wurden gestartet, doch alle sind sie am Beharrungsvermögen des Systems gescheitert".

 

Die Entgegnung unseres Obmanns:

Was für eine verrückte, schädliche Entwicklung!

Da gibt es am Stadtrand von Wien wertvollen Ackerboden. Mit frischem Gemüse ohne lange Anfahrtswege mit LKW oder noch schlimmer per Flieger kann die Großstadt versorgt werden.

Artikel von Reinhard Seiß in der Zeitschrift "Architektur und Bauform"

Was Reinhard Seiß in der Zeitschrift "Architektur und Bauform" (Ausgabe 9.9.2016) in "Felder, Wiesen und Auen" beschreibt, macht einen betroffen und wütend.

Landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 30 Fußballfeldern werden tagtäglich versiegelt. Die größte Einzelhandelsdichte in der EU hat Österreich. Dennoch wird weiter geplant..

Dazu kommen 2,8 Millionen Pkw-Stellplätze für Shoppingcenter. und..und...Alles bekannt und niemand steuert dagegen.

Vor einem, zum Teil weit angereisten Publikum stellte  Obmann Franz Köck, Salzburg, aktion21-austria vor.

Er sprach in bewegenden Worten über die berechtigten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und die Unzufriedenheit darüber, wie politisch Verantwortliche damit umgehen.

Er betonte, wie notwendig ein Zusammenschluss aller Initiativen und die Vernetzung aller Betroffenen ist und welche Unterstützung aktion21-austria dabei bieten kann. Darüber hinaus aber stellte er die Forderung die rechtzeitige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern schon bei der Planung von Projekten als Recht gesetzlich zu verankern, d. h. eine SUP (Strategische Umweltprüfung) unter Einbindung der Bevölkerung endlich für alle Projekte, die nachhaltig die Umwelt beeinflussen, als Nationales Recht umzusetzen.

Am 07.09.2016 fand im Wien-Museum eine von der Journalistin Sibylle (nicht Sybille) Hamann moderierte Podiumsdiskussion mit dem Welterbebeauftragten der Stadt Wien Rudolf Zunke, der Architektin Marta Schreieck, dem ao. Prof. für Städtebau an der TU Wien DI Dr. Erich Raith, sowie dem Kurator des Museums und zugleich „Gastgeber“ Dr. Alfred Nierhaus statt.

 

 

Nicht auf dem Podium

ÖKOBÜRO Stellungnahme zum neuesten Aarhus-Umsetzungsbericht Österreichs: Gerichtszugang weiter größte Baustelle

Österreich bereitet derzeit den Umsetzungsbericht zur sechsten Aarhus Vertragsstaatenkonferenz vor. Im Vorfeld konnten ÖKOBÜRO und andere Stakeholder ihre Sicht ans BMLFUW übermitteln. Während sich die Umsetzung im Umweltinformationsrecht auf Bundesebene verbessert hat, sind die Länder weiterhin säumig. Beim Rechtsschutz gibt es noch immer keine Verbesserungen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren kommt zu spät und ist nicht effektiv.

 

Zugang zur Umweltinformation: Wichtige Fortschritte, aber vollständige Umsetzung fehlt noch.

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung einer transeuropäischen Energieinfrastruktur erlassen und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

 ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 15 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

Lesen Sie dir gesamte Stellungnahme KLICK HIER

Brief an

Herrn Dr. Alexander van der Bellen

Herrn Ing. Norbert Hofer

 

Wien, Mai 2016

Sehr geehrte Herren!

Die Absage des für 17. Mai geplanten „Bürgerforums“ mussten wir mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Als Vertreter von zwei großen

Initiativenplattformen hätten wir gerne an Sie Fragen gestellt, die Ihre Einstellung zur Bürger_innenbeteiligung betreffen. Da aber für die Anhörung von Bürger_innenanliegen offenbar kein Termin mehr frei war, möchten wir auf diesem schriftlichen Weg Sie um Ihre Stellungnahme ersuchen.

unter diesem Titel erinnert  Prof. Knoflacher

in einem Beitrag in der "Ganzen Woche"  an Projekte, 

Hat Herr Quijote Parteienstellung bei der Errichtung eines

Windrades in der Nähe seines Hauses in St. Sturm?

Kann Frau Mozart eine Unterlassungsklage gegen Herrn Oswald Osbahn einbringen, der mit seiner Band bis zu sechs Mal in der die Woche oft bis Mitternacht probt?

Im Beitrag wird juristisches Grundwissen von "Dr. Einfallsreich" humorvoll und verständlich dargestellt.

Wenden Sie sich an Franz Köck (Obmann) oder Frau Wessely
(Stellvertreterin), wenn Sie Mitglied bei Aktion21-Austria sind und
Hilfe brauchen.
Herta Wessely

Ein Grundwerk von Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, Mag. Fiona Aurelia List

& Mag. Piotr Pyka  Ausgabe Februar 2016

Um das Dokument zu lesen KLICK HIER

 

Lobautunnel: Gericht bestätigt Umweltorganisationen - geologische Planung muss praktisch von vorne beginnen

  • Verbesseerungsauftrag des Bundesverwaltungsgerichtes setzt Autoplaner bei Hydrogeologie unter Druck
  • Beschwerdeführer in seit Jahren vorgebrachter Kritik bestätigt
  • Lobauautobahnprojekt um Jahre "zurückgebeamt"<

Wien, am 28.01.2016 (VIRUS). In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Beschwerdeführern und Sachverständigen präsentierten die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“, die seit Jahren gegen Lobauautobahn und Lobautunnel kämpfen den tatsächlichen Stand der Dinge in den laufenden Verfahren.

Der Fall Gruber in Kärnten ist inzwischen europaweit bekannt.

 

Nach fünfjährigem Rechtsstreit hat nun der Projektwerber aufgegeben und alle Pläne zurückgezogen.

Piotr Pyta der Anwalt geht davon aus, dass hunderte Vorhaben in Österreich neu verhandelt werden müssen. Das UVP-Gesetz wird geändert.

 

Siehe den Artikel in der „Kleine Zeitung Kärnten“  zum ansehen als pdf  Datei KLICK HIER

In diesem Schreiben wendet sich der Obmann der Aktion21-Austria, Franz Köck an den Bundespräsidenten mit einer Säumnisbeschwerde gegen die österreichische Bundesregierung!

Überraschen schnell erfolgte eine Antwort

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Als Obmann der Plattform für Bürgerinitiativen „Aktion 21 –Austria“ erhebe ich im Namen unserer Mitglieds-Bürgerinitiativen eine Säumnisbeschwerde gegen die Österr. Bundesregierung.

Der Obmann der Aktion21 -Austria, Franz Köck, führt einen intensiven Mailwechsel mit Politikern und mit Experten.

Das soll öffentlich gemacht werden. Unsere Mitglieder sollen erfahren, welche Fragen an die Politiker gestellt worden sind und vor allem auch, wie diese  darauf geantwortet haben.

Das ist aber auch ein Aufforderung an alle Initiativen, dies auch zu tun und dies auch öffentlich zu machen.

 

Lesen Sie diesen ersten öffentlich gemachten Mailwechsel als pdf Datei KLICK HIER

"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"

Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg

Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt. 

Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner:

Interessenskonflikt

Franz Köck, Obmann der Aktion21-Austria, nimmt in einem Leserbrief Stellung zu einem Artikel von  Eva Maria Bachinger in den Salzburger Nachrichten .

Das Thema ist für viele Initiativen relevant: UVP und Gutachten

Franz Köck schreibt:

Die kommenden Gemeinderatswahlen im Herbst rücken den "Bürger" wieder in den Mittelpunkt des Interesses. " Was hätte er den gerne", möchten die Politiker wissen, denn sie möchten wieder gewählt werden

Siehe den Artikel in der Presse "Was Bürger wirklich brauchen KLICK HIER

Eines der gefährlichsten und hinterhältigsten Argumente besteht in der Ansage, dass es bestimmte Themen gebe, die man einer Bürgerbeteiligung nicht anheim stellen dürfe. Dabei redet man sich auf die Verfassung aus.

 

Dabei ist es gerade die Änderung der Verfassung, die nicht nur Partizipation, sondern eine Volksabstimmung zwingend vorschreibt. Die Ausrede auf die Verfassung ist daher nicht nur falsch, sie ist auch plump. Ihre Absicht ist durchschaubar.

Wenn Gegner jeglicher Bürgerbeteiligung kein Argument mehr haben, bezweifeln sie Sinn und Zweck von Partizipation und leugnen, dass sie zur Verbesserung von Projekten beitrage. Sie vergessen dabei, dass man gegen Tatsachen nicht argumentieren kann.

Wenn Gegner jeglicher Bürgerbeteiligung kein Argument mehr haben, bezweifeln sie Sinn und Zweck von Partizipation und leugnen, dass sie zur Verbesserung von Projekten beitrage. Sie vergessen dabei, dass man gegen Tatsachen nicht argumentieren kann.

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden :

Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfverfahren gar nichts mehr.

 

 

Univ.Doz.Dr. Wolfgang List hat die Sache ins Rollen gebracht. Mit Erfolg hat er jene Kärntner Geschäftsfrau Regina Gruber vertreten, der  im Verfahren um ein Einkaufszentrum vor ihrem Haus keine Parteienstellung zuerkannt werden sollte. Der VwGH hat den Betriebsgenehmigungsbescheid betreffend dieses Einkaufszentrums am 22.6. aufgehoben (zugestellt wurde der Bescheid am 14. Juli 2015.)

Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gar nichts mehr!

Wenn Beteiligungsgegnern nichts anderes einfällt, überraschen Sie immer wieder mit dem Unsinn, Bürgerbeteiligung sei von Populisten verführbar. Sie meinen damit, dass politische Konkurrenten die Bürger aufhetzen und zum Widerstand gegen Projekte bewegen könnten.

 

Sie haben von Bürgerbeteiligung keine Ahnung, agieren abgehoben von ihren Wählern und wissen nichts anderes, als die Bürger in ihrer Ahnungslosigkeit zu denunzieren.

Veranstaltung im Presseclub Concordia am 28.Mai 2015

 

 

Zahlreiche Initiativenvertreter waren nicht nur aus Wien ( die hatten ja nicht weit) sondern auch aus den Bundesländer gekommen.

Naturgemäß waren die Ausführungen von RA Prof. Dr. List für viele Initiativen von besonderem Interesse. 

Gegenüber der Pension von Frau Gruber (Kärnten)  soll ein Fachmarktzentrum errichtet werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Dagegen hat Frau G. vertreten durch RA Dr. Wolfgang List erfolgreich Einspruch erhoben.

Das Urteil im Wortlaut  KLICK HIER

Immer wieder hört man, auch aus Politikermund „Es kann nicht bei jedem Projekt Bürgerbeteiligung geben“ und: „viele Bauten interessieren die Bürger nicht“. Die so reden, betrachten Partizipation als verbindliches Verfahren für jede Art von Projekten.

 

Gerade solche Wortspenden stehen im Widerspruch zu den von Aktion 21 erarbeiteten Vorstellung von funktionierender, unbürokratischer Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Sie beruhen auf dem immer wiederkehrenden Missverständnis, BB bedeute direkte Demokratie. Nicht einmal eingefleischte Direktdemokraten wollen alles und jedes einem Plebiszit unterwerfen. Im Gegenteil: Versuche, Partizipation komplizierten, für den Normalbürger undurchschaubaren Regeln und Ablaufdiagrammen zu unterwerfen, sind ausgesprochen kontraproduktiv. Sie eignen sich nämlich hervorragend dazu, die beteiligungssuchende und beteiligungswillige Bevölkerung zu frustrieren und Beteiligung durch ein Gestrüpp von Formalvorschriften zu erschweren.

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