Sehr geehrter Herr Minister Rupprechter!
Im Zuge Ihrer Pressekonferenz am 4.11. 16 in Salzburg zur Übernahme des Vorsitzes der Alpenkonvention durch Österreich, hatte ich mit Theodor Seebacher und Anton Steiner die Gelegenheit kurz mit Ihnen zu sprechen. Meine Frage an Sie lautete, wie es mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention in österreichisches Recht aussieht. Ihre Antwort war, es gehe zügig voran und es gäbe auch kein EU-Verfahren gegen Österreich.
Bei den Stellungnahmen zur Vorlage der Verwaltungsgesetzreform ist in der Einwendung vom Umwelt-Dachverband – 13/SN-254/ME – auf Seite 4/7 jedoch zu lesen, dass seit 2014 ein Verfahren gegen Österreich läuft. Ebenso ist dies in der Einwendung der Österr. Umweltanwälte zu lesen.
Wie, sehr geehrter Herr Minister stehen Sie nun zu Ihrer Aussage, dass k e i n Verfahren gegen Österreich läuft.
Als Obmann der Österreichweiten Plattform für Bürger und Initiativen „aktion21-austria – pro Bürgerbeteiligung“ fühle ich mich für tausende von Bürgern in Österreich verantwortlich, diesbezüglich Auskunft zu erteilen.
Ich ersuche Sie deshalb um Stellungnahme.
Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer