Wir nehmen es zur Kenntnis, aus folgenden Gründen werden wir jedoch die Höchstgerichte bemühen müssen:
Der jedem Richter bei der Urteilsfindung zustehende Ermessensspielraum wurde in diesem Verfahren ausschließlich dem Einreicher gewidmet – die fachlichen Einwendungen von Gemeinden und Initiativen wurden pauschal abgeschmettert. Dazu Prof. Dr. Lueger-Gerichtlich beeideter Sachverständiger (Leserbrief zu „ReadIng 80/2018“) aus seinen Erfahrungen: „Zusammenfassend halte ich fest, dass Behörden und Verwaltungsgerichte bei politisch forcierten Großprojekten die Vorschriften zur Bestellung nichtamtlicher Sachverständiger außer Acht lassen – die anscheinend systematische Nichtbeachtung geltender Rechtsnormen durch Behörden und Verwaltungsgerichte scheint mir geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat zu untergraben“
Im Verfahren 380 kV-Leitung wurde für das Fachgebiet „Humanmedizin“ ein Sachverständiger bestellt, dessen wissenschaftlich Leistung von 3 international anerkannten, unabhängigen Wissenschaftlern auf diesem Fachgebiet, Prof. Hecht, Prof. Adlkofer und Prof. Frentzel-Beyme, vernichtend beurteilt jedoch kurzerhand abgeschmettert wurden. So wurde das „Höchste Schutzgut Gesundheit“ abgetan.