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IG-Erdkabel erhebt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Am Freitag den 12.4.1019 haben wir,  die IG-Erdkabel durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und Revision beim BVwGH aufgrund des Erkenntnis des BVwG im UVP-Verfahren 380 kV-Salzburgleitung eingebracht und eine Aufschiebende Wirkung beantragt.

Der Weg zu den Höchstgerichten war nach der unglaublichen Geschichte dieses Verfahrens notwendig geworden, da der bisherige Verlauf von Anfang an darauf ausgerichtet war, dieses Bauvorhaben mit allen Mitteln, über die Köpfe der Menschen hinweg, zu genehmigen. Selbst das BVwG in 2. Instanz hat die sachlichen und fachlichen Einwendungen von anerkannten Wissenschaftlern und Fachleuten ignoriert, und den Bescheid der Salzburger Landesregierung bestätigt.

ie „Sündenliste“ in diesem Verfahren wird im Anhängenden Pressetext  Klick hier  in aller Kürze ( die Originaleingabe besteht aus 77 Seiten)  dargestellt. Es ist nur schwer zu glauben, dass hier eine Unabhängige Behörde und Verwaltungsjustiz ein objektives Erkenntnis bzw. Bescheid erstellt hat. Neben den juristischen Fakten und Versäumnissen waren die „Unabhängigen Gutachter“ ein großes Problem, insbesondere die Nichtamtlichen welche auch  auf Vorschlag des Einreichers bestellt wurden.

Die Wissenschaft-Direktion A im EU-Parlament, spricht im Optionsbrief PE. Nr 297.574 von einer „sittenwidrigen Art und Weise“ wie Politik und Industrie bei der Wahrnehmung persönlicher Interessen oft symbiotisch handeln, und dies häufig unter Vermittlung der Kontrollbehörden.

Im Glauben an die Kraft des Rechts – der Glaube daran, dass die Stärke des Rechts das Recht des Stärkeren ersetzen kann und muss gehen wir zum Wohle auch für kommende Generationen diesen Weg des bislang sachlichen Widerstandes zu Ende und hoffen, dass  die Höchstgerichte auch Europäisches Recht und Vorschriften respektieren.

Hier der Rückverkehr des Verfassungsgerichtshofes Kick hier

Franz Köck
IG-Erdkabel Adnet
Obmann aktion21-austria

 

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