NÖ Landesregierung und Umweltsenat geben grünes Licht zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage der Papierfabrik Hamburger GmbH (Eigentümer: Thomas Prinzhorn - ehemaliger FPÖ Nationalratspräsident) in Pitten/Seebenstein trotz gültigen Bescheids der BH Neunkirchen, wonach die Errichtung einer MVA nicht einmal zur Diskussion stehen dürfte.
Die Bürgerinitiative PRO SEEBENSTEIN – sie wurde 2008 rechtmäßig konstituiert - hat deshalb am 9.11.2011 Beschwerde beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Die geplante Müllverbrennungsanlage soll auf dem Gelände der Papierfabrik Hamburger GmbH, direkt neben einem Wohngebiet errichtet werden, in einem engen Tal mit Prallhang, mit hoher Calmenhäufigkeit und häufigen Inversionswetterlagen im Winter.
Obwohl es einen gültigen Bescheid der BH Neunkirchen aus dem Jahr 1992 gibt, wonach - aufgrund der bereits vor 20 Jahren festgestellten Umweltschäden -neben dem bestehenden Wirbelschichtkessel (der neben der geplanten MVA mindestens weitere 15 Jahre in Betrieb bleiben soll) nur erdgas-betriebene Kessel eingesetzt werden dürfen, wurde der positive Bescheid der NÖ Landesregierung auch vom Umweltsenat bestätigt.
Das eingereichte Projekt hätte zurückgewiesen werden müssen. Abgesehen davon sind die von der „Hamburger GmbH“ und deren neu gegründeten Tochter „Hamburger Recycling GmbH“ vorgelegten Einreichunterlagen unvollständig, unrichtig, basieren auf falschen Zahlen und betreffen lediglich einen falsch
bezeichneten „Ersatzbrennstoffkessel“ der Hamburger Recycling GmbH. Projekt-Unterlagen der Hamburger GmbH gibt es überhaupt nicht.
Die mündliche UVP-Verhandlung entpuppte sich als Farce, unzählige Anträge der Projektgegner auf Vertagung/Aussetzung der Verhandlung wegen des falschen Beurteilungsgegenstandes, wurden vom offensichtlich befangenen Verhandlungsleiter Mag. Johann Lang ohne Angabe von Gründen abgelehnt, ebenso die begründeten Anträge auf Ablehnung einzelner Gutachter wegen Befangenheit.
Eine Petition von 26 Ärzten und Pharmazeuten, die während der UVP Verhandlung verlesen wurde, fand weder in der Verhandlungsschrift, noch bei der Beurteilung durch die Behörden ihren Niederschlag.
Die Ärzte beziehen sich darin auf den österreichischen Todesursachen-Atlas 1998 bis 2004, wonach m Bezirk Neunkirchen die Sterblichkeit an Atemwegs-erkrankungen um 12,9% gestiegen ist und um 12,1% höher als im Bundesdurchschnitt liegt, die Krebssterblichkeit um 5,9%.
Die Verhandlung wurde nach offizieller Beendigung seitens der Behörde mit den Projektwerberinnen ohne Projektgegner fortgesetzt.
Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Lang wurde nicht weiter verfolgt.
Mit Hilfe der zuständigen Behörde wurde nunmehr beiden Firmen die „Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen in Pitten-Seebenstein“ , also einer Müllverbrennungsanlage erteilt.
Die betroffene Bevölkerung kämpft seit nahezu dreißig Jahren gegen das vorrangige Ziel von Hamburger, in Pitten/Seebenstein Müll zu verbrennen.
Bereits 1982 wollte Prinzhorn im Ort den Wiener Hausmüll verbrennen.
Immer wieder kam es trotz heftigen Widerstands der Bevölkerung zu Kunststoff-Probeverbrennungen im bestehenden Wirbelschichtkessel. Die Hamburger-freundliche Haltung der zuständigen Behörden (BH Neunkirchen und NÖ Landesregierung) reicht von Aberkennung der Parteienstellung der beiden Standort-Gemeinden bis zu illegalen Feststellungsbescheiden.
Bereits heute verbrennt die Papierfabrik Hamburger ohne aufrechten Konsens 45.000 t „Klärschlamm“ pro Jahr. Die Firma darf gemäß Bescheid der BH Neunkirchen seit 1992 im mittlerweile 30 Jahre alten Wirbelschichtkessel der ersten Generation, der über keine Rauchgasreinigung verfügt, den in der eigenen Kläranlage anfallenden Klärschlamm (ca. 10.400 t pro Jahr) verbrennen.
Besorgte BürgerInnen zeigten 2006 bei der Umweltanwaltschaft in St.Pölten auf, dass die Firma 2005 die nahezu 6-fache der genehmigten Menge verbrannte. Diese Menge fällt gar nicht an. (Was also wurde und wird verbrannt?)
Die Behörden reagierten prompt. Ende Oktober 2006 wurde die Zuständigkeit für diesen Wirbelschichtkessel von der BH Neunkirchen an das Amt der NÖ Landesregierung abgetreten. Dieses wiederum bestätigte in einem Feststellungsbescheid nachträglich die Erhöhung der zur Verbrennung genehmigten Klärschlamm-Menge, obwohl diese von der BH Neunkirchen nie vorher bescheidmäßig erfolgt war!
Merkwürdigerweise war der Bescheid ausstellende Beamte der NÖ Landesregierung, Mag. Norbert Haring, früher jahrelang Beamter der BH Neunkirchen und für Hamburger zuständig.
Auch eine gegen ihn erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft blieb ohne Konsequenzen.