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Information aus Kreuzstetten

Bürgerrechte vs. Kosten, die durch ein Bauverfahren zu einem großen Wohnbauprojekt entstehen

 

In kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt, erfordert es Mut, komplexe Vorgänge offen kritisch zu hinterfragen oder gar Rechtsmittel zu nutzen, v.a. wenn dabei Gemeindeverantwortliche involviert sind. Oft wird von diesen ohne sorgfältige Recherche öffentlich angeprangert, werden sorglos Halbwahrheiten in Umlauf gebracht und öffentliche Positionen für einseitige Meinungsbildung genutzt. In unserer Gemeinde wurden zuletzt öffentlich jene Bürger, die ihre Bürgerrechte in einem Bauverfahren zu einem überdimensionierten Wohnbauprojekt genutzt haben, für die Kosten verantwortlich gemacht, die der Behörde, und somit der Gemeinde im Laufe des Verfahrens angeblich entstanden sind.

Ein derartiger Umgang der Verantwortungsträger mit Menschen, die sich mutig zeigen und für ihre Bürgerrechte eintreten, entspricht nicht unseren Vorstellungen einer demokratischen, modernen und hoch entwickelten Gesellschaft.

Kann man Bürgerrechte in Euro ausdrücken? Nicht ohne Grund haben Bürgerrechte in der österreichischen Verfassung  und Gesetzgebung einen hohen und umfassenden Stellenwert. In anderen Ländern, gar nicht so weit weg von uns, werden diese Bürgerrechte zurzeit konsequent abgeschafft.

 Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Ein Bürger hat ein Anliegen an eine Behörde (z.B. Einwendungen gegen ein Bauprojekt). Er darf erwarten, dass die zuständige Behörde (im Beispiel: Baubehörde) ihrer Aufgabe gewachsen ist. Erkennt diese Behörde, dass ihre Kompetenz bzgl. des Bürgeranliegens nicht ausreicht, steht es der Behörde frei, sich sachkundig zu machen oder sich Unterstützung zu holen (Sachverständige, Anwälte,…). Entstehen dadurch Kosten, sind diese jedoch NICHT dem Bürger anzulasten. Denn dieser darf von der Behörde - sofern sie für das Anliegen des Bürgers zuständig ist - eben erwarten, dass sie ihrer Aufgabe ausreichend gewachsen ist.

Lastet man diese Kosten der Person an, die an die zuständige Behörde das Anliegen gerichtet hat, würde das im Umkehrschluss bedeuten: Um Kosten zu vermeiden darf man als verantwortungsbewusster Bürger nur solche Anliegen an die Behörde herantragen, von denen man sich im Vorfeld vergewissert hat, dass die Behörde diesen Anliegen ohne Hilfe gewachsen ist. Klingt schräg? – Wäre es auch!

Daher für alle, die in eine ähnliche Situation geraten, zur Bestärkung:

  • Kosten, die entstehen, weil die zuständige Behörde Hilfe braucht (Anwälte, Sachverständige,  ….) verantwortet die Behörde, nicht die Person, die ihre Bürgerrechte nutzt (im gesamten Instanzenweg).
  • Bei einem Bauverfahren sind die Kosten für die Verhandlung und die Gutachten (die von der Behörde in Auftrag gegeben werden) vom Bauwerber zu tragen.

Es ist leicht, als Nichtbetroffener zu urteilen oder zu verurteilen. Ein reflektierter Mensch wird sich aber fragen, wie er/sie selbst als betroffener Nachbar zu einem großvolumigen Wohnbauprojekt agieren würde. Würde man dann auch die Toleranz, den Großmut und das Vertrauen in die Behörde aufbringen, wie es manche von den Anrainern zu solchen Wohnbauprojekten erwarten? Würde man auf seine Bürgerrechte großzügig verzichten?

Für die BI
Lisi Perschl
Initiative: 
Bundesländer: 

Kommentare

In unserer Gemeinde werden einzelne Bürger nicht öffentlich für Kosten verantwortlich gemacht, die durch Einsprüche bei einem Bauverfahren entstanden sind. Tatsache bleibt aber, dass diese Kosten keine anonyme Behörde zu tragen hat, sondern die Gemeinde - und Gemeinde sind wir alle. Nähere Info auf meiner HP: https://kreuzstettenaktuell.com/2018/07/10/buergerrechte-sind-kostbar/

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