Die neue NÖ Bauordnung in der Phase der Bürgerbegutachtung
Unsere unabhängige Bürgerinitiative hat sich zur Aufgabe gemacht, auf die boomende Bauaktivität von überdimensionierten Wohnanlagen im ländlichen Raum aufmerksam zu machen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich derzeit die neue NÖ Bauordnung in der Phase der Bürgerbegutachtung befindet: http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Landesverwaltung/Derzeit-aktuelle-Buergerbegutachtungen/-2014-08-08_BG_Bauordnung.html Stellungnahmen sind bis zum 8. August 2014 möglich.
Ziel der neuen NÖ Bauordnung ist eine Vereinfachung der Verfahren, einige Bestimmungen führen aber zu stark beschnittenen Bürgerrechten und zu einer unzulässigen Bevorzugung von kommerziellen Bauträgern und politischen Entscheidungsträgern. Bürgerrechte dürfen nicht durch ein Gesetz ausgehebelt werden, in einem rechtsstaatlichen Verfahren muss gerade auf die Schwächeren (im Regelfall nicht mit der komplexen Materie vertrauten Anrainer) Rücksicht genommen werden, damit auch sie ihre Position vertreten können – diese Gesetzesvorlage bewirkt (gewollt?) das Gegenteil.
Einige von der BI besonders kritisierte Passagen:
§ 5 (4) Aufschiebende Wirkung: Die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht hat nur aufschiebende Wirkung, wenn sie von der Baubehörde zuerkannt wird. Die BI fordert:
§ 6 (1) Parteien und Nachbarn: Beschränkung der Parteienstellung auf jene Nachbarn, die durch das fertiggestellte Bauwerk in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten beeinträchtigt werden können. Die BI fordert:
§ 6 (2) Subjektiv-öffentliche Rechte: Das Recht auf ausreichende Belichtung der Hauptfenster (freier Lichteinfall unter 45 °) Die BI fordert:
§ 18 (3) Antragsbeilagen: Die Behörde kann auf die Einholung von Gutachten verzichten, wenn der Bauwerber Bestätigungen(!) vorweist, dass das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht. Die BI fordert:
Weitere auffällige Änderungen betreffen die Errichtung von Spielplätzen, PKW- und Fahrradabstellanlagen (Freikaufen von diesen Verpflichtungen wird möglich!)
Als Bürgerinitiative „Dorf bleiben“ werden wir auf jeden Fall eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten NÖ Bauordnung abgeben und würden uns über eine Unterstützung von anderen Bürgerinitiativen oder Einzelpersonen freuen.
Bei Interesse sind wir gerne bereit, Ihnen die genaueren Formulierungen zu übermitteln, damit Sie entscheiden können, ob diese für Sie passend sind (bitte bis 30. Juli 2014, Mail an dorf.bleiben@gmx.at).
E. Perschl
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