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Standortentwicklungsgesetz: Bundesregierung nach wie vor uninformiert

Kein Fall einschlägig - Ober-Zeitsünder rufen: "Haltet den Dieb"

(Wien/OTS) - Angesichts der dem heutigen Ministerrat vorgelegten Neuauflage eines Standortentwicklungsgesetzes zeigt sich die Umweltorganisation VIRUS verwundert über die Uninformiertheit der Bundesregierung betreffend Umweltverfahren. UVP-Experte Wolfgang Rehm "Keiner der vier von Ministerin Schramböck genannten Anwendungsfälle ist dafür auch nur annähernd geeignet. Und wir nehmen Bundeskanzler Kurz beim Wort, wenn er sagt es gehe nicht darum, jedes Projekt zu genehmigen sondern rasch Klarheit zu erlangen. So sollte es sein, dies ist aber fern der derzeitigen Verfahrensrealität".

So seien Behörden, die es nicht wagen dürfen ein Projekt abzuweisen einer der beiden Hauptgründe warum Verfahren so lange dauern. "Die Flughafenpanik des Jahres 2017 hat gezeigt, wie hysterisch die Politik reagiert, wenn bei einem vorgeblich wichtigen Projekt eine Entscheidung nicht in gewünschter Weise ausfällt", so Rehm. Das Standortentwicklungsgesetz sei nur auf UVP-Projekte ausgerichtet. Insofern verwundere es, wenn Wirtschaftsstandortministerin Schramböck eine Stromleitung im Bereich Villach-Süd als Musteranwendungsfall präsentiere, die gar nicht UVP-pflichtig sei. Beim Stadttunnel Feldkirch laufe dieser Tage die fortgesetzte Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht, die Projekte Kraftwerk Kühtai und S1 (mit Lobautunnel) seien beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof und somit bereits bei den Höchstgerichten anhängig. "Kein einziges der genannten Beispiele ist noch im bzw. vor dem erstinstanzlichen Verfahren und damit in irgendeiner Weise einschlägig, es ist bedenklich mit welchem Grad an Uninformiertheit die Bundesregierung auch nach Monaten der Verfahrensdauerdiskussion aufzutreten in der Lage ist", kritisiert Rehm.

Zweiter Haupt- Zeitfresser seien laut der Umweltorganisation schlecht gemachte und unvollständige Projekte, die, statt der gesetzlich gebotenen Zurückweisung, jahrelang im laufenden Verfahren überarbeitet werden würden. Hier sei es besonders grotesk, dass mit jenen Staatsfirmen, die gestern in einer Pressekonferenz als Unterstützer der Bundesregierung aufgetreten sind, die "Haupt-Zeitsünder" nun "haltet den Dieb" schreien würden. So habe der Verbund den zweiten Teil der 380-kV-"Salzburgleitung" erst nach Baufertigstellungsanzeige des ersten Teils überhaupt eingereicht, eine unverzeihliche Zeitlücke. Dazu geselle sich der Flughafen Wien, der Parteien und Behörde im Laufe des Verfahrens zur dritten Piste gleich fünf Überarbeitungen seines Projektes vorsetzte. Schließlich würde die Asfinag, die von der Papierform her die größte Einreicherfahrung aufweisen sollte, systematisch unvollständige Projekte einreichen. "Das dauert dann im Schnitt 21 Monate mit einem Spitzenwert von 36 Monaten bis nach Einreichung überhaupt das Projekt öffentlich aufgelegt werden, kann und der Verkehrsminister als Behörde deckt diese Missstände "kritisiert Rehm. Beim Lobautunnel hätte dies über beide Instanzen gerechnet fünf Jahre in Anspruch genommen. "Ich kann nicht einerseits in fortgesetztem Planungsversagen laufend um Fristverlängerungen betteln und gleichzeitig großspurig verlangen, dass alles schnell gehen soll", ermahnt Rehm Asfinag-Vorstand Schierhackl. Zu begrüßen sei hingegen die Forderung von Verbund-Vorstand Anzengruber nach einem Bundessachverständigendienst.

VIRUS weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht derzeit lediglich über vier Senate für UVP-Verfahren, die aber noch andere Verfahrensarten zu bearbeiten hätten und bereits jetzt überlastet seien, wie man am Beispiel der Salzburgleitung sehen könne, wo eineinhalb Jahren nach Schluss des Ermittlungsverfahrens und der Verhandlung immer noch keine Entscheidung getroffen worden sei. "Und dieses Gericht soll nun alles aufarbeiten was zehn Behörden vorher versemmelt haben, wenn das Standortentwicklungsgesetz-Neu ihm alle Fälle nach Zeitablauf automatisch überträgt? Das dann entstehende Chaos möchte ich mir lieber nicht vorstellen", warnt Rehm.  

VIRUS trete für rasche wie qualitätsvolle Verfahren ein. Mit seiner Aussage gegenüber der Presse, dass es darum gehe bei negativen Entscheidungen Mittel freizubekommen und umwidmen zu können habe Bundeskanzler Kurz in einem wichtigen Teilbereich den Nagel auf den Kopf getroffen. Es gebe eine beträchtliche Liste von Projekten wo dies versäumt worden sei, aktuell würden gerade das Pumpspeicherkraftwerk Koralm und die S8- Marchfeldschnellstraße von der jeweiligen Behörde verschleppt werden. "Kurz soll daher den Worten Taten folgen lassen und dafür Sorge tragen, dass nicht umweltverträgliche Projekte auch einen negativen Bescheid erhalten dürfen, das bringt viel mehr, als zum Scheitern verurteilte Standortentwicklungsgesetz-Experimente und in der Praxis unwirksame Staatszielbestimmungen an denen die Bundesregierung verbissen festhalten will", empfiehlt Rehm abschließend.

Rückfragehinweis:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

Zur Original OTS:   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181121_OTS0068/standortentwicklungsgesetz-bundesregierung-nach-wie-vor-uninformiert

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