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Neues aus Kreuzstetten!

Der Auslöser unserer BI   (das überdimensionierte Wohnanlagenprojekt der Waldviertler  Siedlungs- genossenschaft  in einer kleinen Sackgasse)   ging – KURZ – in die zweite Runde.

Noch vor der NÖ-Gemeinderatswahl am 25. Jänner wurde ein Bauverfahren eröffnet und eine Bauverhandlung für den 12. Februar ausgeschrieben. Ob es sich nun um die Fortführung der abgebrochenen Verhandlung vom letzten Sommer, oder um ein völlig neues Projekt handelte, war den unvollständigen Unterlagen nicht zu entnehmen.

Nur wenige Tage nach der Wahl wurde das Bauansuchen vom Bauwerber  wieder zurückgezogen.
Auch wurde in der Gemeinde bekannt gegeben, dass infolge des Wahlergebnisses das Amt des Bürgermeisters (Baubehörde) neu besetzt werden wird, der bisherige Bürgermeister zieht sich von allen politischen Funktionen zurück.

Die befremdliche Begründung für die Zurückziehung des Bauansuchens lautet, dass bedingt durch die seit 1.2.2015 geltende neue NÖ Bauordnung Umplanungen notwendig wären.
ABER: Bauansuchen, die vor dem 1.2.2015 eingereicht wurden, sind von der neuen Bauordnung gar nicht betroffen.

Die neue NÖ-Bauordnung schränkt die Rechte der Anrainer noch weiter ein und erhöht die Verantwortung der örtlichen Baubehörden. Diese sind oft mit der Komplexität der Materie überfordert. Selbstredend wird angenommen, dass die Planer alles richtig machen. Dass diese jedoch – vor allem bei Großprojekten – nur die Gewinnoptimierung als oberstes Ziel haben, wird übersehen. Anrainer, die auf Unregelmäßigkeiten in den Plänen hinweisen, ihre Rechte einmahnen und sich nicht einschüchtern lassen, werden als Verhinderer und Querulanten verunglimpft.

Es steht für uns in Frage, ob dieses neue Gesetz von den politisch Verantwortlichen gewissenhaft und verantwortungsvoll auf seine Auswirkungen auf ALLE von einem Bauverfahren Betroffenen, überprüft wurde.

für die BI "Dorf bleiben!"
Elisabeth Perschl

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