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Bürgerinitiative Dorf bleiben

PRESSE-INFORMATION

Eklat bei Bauverhandlung!

Bürgermeister von Anrainern wegen Befangenheit als Baubehörde abgelehnt

Zu einem Eklat kam es bei einer Bauverhandlung in Niederkreuzstetten am 23. Juli. Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft „ Waldviertel“ möchte in einer Einfamilienhaus Wohngegend eine Wohnanlage mit 29 Wohnungen errichten.

Der Bürgermeister ist befangen, weil er Geschäftsführer der Nahwärme Kreuzstetten GmbH ist, und die Gemeinde 25 % der Gesellschaft besitzt!

In Kreuzstetten besteht seit 2011 die Firma „Nahwärme Kreuzstetten GmbH“. Diese GmbH hat als eingetragenen Geschäftszweig die Produktion von Bioenergie. Neben drei Privatpersonen ist auch die Gemeinde Kreuzstetten zu 25% als Gesellschafterin eingetragen. Der Bürgermeister als Person ist als einer der Geschäftsführer bestellt. Die Geschäftsanschrift der „Nahwärme Kreuzstetten GmbH“ ist im Firmenbuch (Stand 23.7.2014) mit Kirchenplatz 5 angegeben – dies ist die Adresse des Gemeindeamtes!

Im Jahr 2012 wurde eine Stichleitung der Nahwärme zu einem Grundstück in der Bäckergasse gelegt, auf dem sich ein leer stehendes Gebäude befand. Vom Bürgermeister und der „Nahwärme Kreuzstetten GmbH“ nahe stehenden Personen wurde erklärt: „Auf diesem Grundstück wird ein Wohnbau gebaut, und wir errichten bereits die Zuleitung weil das ein großer Abnehmer sein wird.“

Die Genehmigung für ein zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal bei der Baubehörde eingereichtes Projekt wurde also bereits damals vorausgesetzt. Das Projekt wurde erst im Mai 2014 eingereicht.

Nun gibt es aber in einer funktionierenden Rechtsordnung auch Rechte der Anrainer, die bei einem Bauverfahren zu berücksichtigen sind! Die Baubehörde, also der Bürgermeister, ist zu Objektivität verpflichtet. Das Gesetz schreibt ihm sogar eine Unterstützungspflicht der Anrainer vor. Der Grundgedanke ist klar: Anrainer sind Laien, eine Baugesellschaft hat ihre Rechtsberater.

In diesem Fall hat aber der Bürgermeister auch als Geschäftsführer der „Nahwärme Kreuzstetten GmbH“ ein erhebliches finanzielles Interesse an einem großen Energieabnehmer. Die Gemeinde hat außerdem die Bürgschaft für Kredite übernommen.

Ein klarer Fall von Unvereinbarkeit!

Deshalb wurde der Bürgermeister in der Bauverhandlung am 23. Juli von den Anrainern als befangen abgelehnt.

Die Bauverhandlung dürfte laut Flächenwidmungsplan gar nicht durchgeführt werden:

Christine Kiesenhofer von der Bürgerinitiative „Dorf bleiben!“ erklärt: „Die Bebauung in Niederkreuzstetten ist durch einen Flächenwidmungsplan geregelt.

Der Ortsteil von Kreuzstetten wo sich die Bäckergasse befindet ist als „Bauland Wohnen – a“ festgelegt. Das bedeutet eine Bebauungsdichte von 60 Einwohnern pro Hektar. Das Bauvorhaben würde eine Bebauungsdichte von rund 200 Einwohnern pro Hektar  bewirken – eine Überschreitung um das Dreifache. Dies wäre ein absolut ungesetzliches Maß!
Im Fall einer Baugenehmigung, würde die Behörde ein Vorhaben genehmigen, das dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan widerspricht. Die Baubehörde würde absichtlich und wissentlich gegen das Gesetz handeln!“

Die Bürger befürchten einen Verlust des dörflichen Charakters ihrer Heimatgemeinde!

Wir sind Befürworter einer verdichteten Bauweise. Keinesfalls wollen wir eine weitere Zersiedelung der immer geringer werdenden Bodenresourcen unterstützen. Das vorliegende Bauprojekt sprengt aber alle Dimensionen einer dörflichen Struktur. Die Bäckergase ist eine beliebte Spazier- und Radfahrstraße. Die Liegenschaften der Umgebung sind der feingliedrigen Siedlungsstruktur und einem dörflichen Charakter angepasst. Das Bauprojekt zerstört die Harmonie und Maßstäbe einer sozialen dörflichen Struktur.“ Erklärt Elisabeth Perschl als Vertreterin der Anrainer.

Das Projekt muss nunmehr überarbeitet werden, wir berichten weiter.

Der Bauwerber (WAV) ließ bei der Bauverhandlung protokollieren, dass sich die WAV vorbehält, finanzielle Einbußen durch ungerechtfertigte Einwendungen gerichtlich einzuklagen.

Kreuzstetten, 23.7.2014

 

Rückfragehinweis: Bürgerinitiative „Dorf bleiben!“

Cristine Kiesenhofer, Tel.: 0680/1232757 / Niederkreuzstetten

E-Mail: dorf.bleiben@gmx.at             Internet: http://aktion21-austria.at/initiativen/dorf-bleiben

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