Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. 9. 2015 die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Umweltverträglichkeitsprüfung im Wesentlichen aufgehoben.
Wie Sie sicherlich aus den jüngsten Pressemeldungen in Erfahrung bringen konnten, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. 9. 2015 die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Umweltverträglichkeitsprüfung im Wesentlichen mit der Begründung aufgehoben, weil nicht alle im räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehenden Rodungen berücksichtigt worden seien. In Abweichung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nunmehr auch jene Flächen, welche als Trassenaufhiebe verwendet wurden, miteinbezogen.
Das heißt, der VwGH ist von seiner bisherigen Spruchpraxis abgegangen!