Wie Sie sicherlich aus den jüngsten Pressemeldungen in Erfahrung bringen konnten, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. 9. 2015 die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Umweltverträglichkeitsprüfung im Wesentlichen mit der Begründung aufgehoben, weil nicht alle im räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehenden Rodungen berücksichtigt worden seien. In Abweichung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nunmehr auch jene Flächen, welche als Trassenaufhiebe verwendet wurden, miteinbezogen.
Das heißt, der VwGH ist von seiner bisherigen Spruchpraxis abgegangen!
1. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht im UVP-Feststellungsverfahren dazu angehalten, eine neuerliche Entscheidung über die Rechts-mittel der Stadtgemeinde Villach und der Marktgemeinde Finkenstein zu treffen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Pflicht des Vorhabens gegeben sei oder nicht bzw. kann das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit wiederum an die 1.Instanz zur inhaltlichen Entscheidung zurückverweisen.
2. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gesonderten zweiten Erkenntnis vom 29. 9. 2015 die Aufhebung der starkstromwegerechtlichen Genehmigung der Energiewirtschaftsbehörde zu Errichtung und Betrieb des Projektes „Netzabstützung Villach“ 110 kV-Leitung Villach-Süd und Umspannwerk Fürnitz vorgenommen und ist diesem Fall das Landesverwaltungsgericht nunmehr zur neuerlichen Entscheidung berufen. Dies deshalb, da den von der elektrischen Leitungsanlage betroffenen Grundeigentümern, denen aufgrund der Österreichischen Rechtslage im UVP-Feststellungsverfahren keine Parteistellung zukommt, die Bindungswirkung des UVP-Feststellungsbescheides von der Energiewirtschaftsbehörde nicht entgegengehalten werden kann.
Erst nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes im UVP-Feststellungs-verfahren und des Landesverwaltungsgerichts im starkstromwegerechtlichen Verfahren können daher die weiteren allfälligen Schritte durch die beiden Landesbehörden beurteilt werden.
Hätte der Energieversorger KELAG-Netz auf Wünsche und Bitten (umweltverträgliche Lösung) der betroffenen Bevölkerung von Villach-Süd gehört, wäre es nie zu dieser aktuellen Situation gekommen.
Warum der KELAG-Netz die Verschandelung unseres Lebensraumes egal ist, obwohl seit 25 Jahren Alternativen (Erdkabel = Stand der Technik) ist, scheint uns unerklärlich. Der Verbund und die KELAG werden als reine Nahversorger-Einrichtung für Villach dargestellt, in Wirklichkeit sind sie die Türöffner für den 380kV-Ausbau und Transit („europaweit prioritären Energievorhaben und soll die Leitungen nach Italien … verbessern“).
Offensichtlich ist die Gewinnmaximierung höher zu schätzen als unsere Gesundheit und unsere Landschaft.
Es wird immer von Investitionen und Versorgungssicherheit gesprochen. Die BürgerInnen von Villach-Süd und Finkenstein haben dies nie in Abrede gestellt. Auch wurde in keiner Weise der kontinuierliche Strombedarfszuwachs im Raum Villach kritisiert. Es ging immer nur um den Erhalt unserer Landschaft und unserer Gesundheit. Lebensqualität die einmal verloren ist, kann um kein Geld der Welt wieder zurückgekauft werden.
Das sollte uns bewusst werden. Wir sind es den nachfolgenden Generationen schuldig.
Die Bevölkerung von Villach-Süd hat sich bisher vieles einreden lassen, was großeuropäischen Interessen dienlich ist. Zahlreiche Öl- und Gaspipelines, Autobahn A2/A11 (mit international bedeutenden Netzknoten), Stromautobahnen, Sende- und Funkmasten, Autobahnauf- u. abfahrt mit Zubringerstrassen, Großverschiebebahnhof etc. sind bereits vorhanden.
Dies hat dazu geführt, dass unsere Region still und unbemerkt zur am stärksten belasteten Region Österreichs mutiert ist.
Eine Erdverkabelung ist sowohl technisch machbar, als auch finanziell vertretbar und damit eine gültige Alternative zur Freileitung.
Man muss unser Ortsbild vor verunstaltenden Eingriffen schützen und Störfaktoren eines harmonischen Landschaftsbildes vermeiden.
Das Fass ist voll und das Ende der Opferbereitschaft ist erreicht!
Für die Bürgerinitiativen: Gerhard Melcher
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