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Masterplan Entwurf der Marktgemeinde St. Andrä- Wördern

Ein mit 6.11.2018 datierter, mit 8.11.2018 auf die Homepage der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern gestellter, über 60 Seiten langer Masterplan-Entwurf, offensichtlich als Grundlage für verschiedentliche Projektdarstellungen gedacht, ist der Bevölkerung 10 Tage vor der Volksbefragung, sozusagen 5 vor 12, vor die Nase gesetzt worden. So, dass die meisten wohl keine Zeit finden, sich dieses an Widersprüchen und Flüchtigkeitsfehlern nicht gerade arme Dokument genau anzusehen.

 

Der „neue“ Masterplanentwurf, der gar nicht so neu ist, wie er sich gibt, ist in der Kernfrage, wie viele Wohnungen gebaut werden sollen, nichts anderes als die Einbetonierung des ursprünglich präsentierten Projekts mit genau 320 möglichen Wohnungen.

Ohne viel herumzureden:

In 5 Bauphasen sind 197 Wohnungen (43+32+41+81) plus 123 Wohnungen (65+4+33+21), die aufgrund ihrer Raumausstattung auch für Dienstleistungsbetriebe verwendet werden können, vorgesehen. Das macht genau jene 320 Wohnungen (+ 390 Stellplätze) aus, an denen sich die Gemüter der Bevölkerung ein Jahr lang erhitzt haben – was, wie sich nun zeigt, den Planenden völlig wurscht ist,

 

Hinzu kommen:

2893 m² Geschäfte, Kleingewerbe, Gastronomie (hauptsächlich „Ankerbetrieb“ neben der NEWAG-Halle)

314 m² Jungendzentrum

600 m² Sport- Kultur und sonstige Zwischennutzung für Kleinstbetriebe

 

Fazit: die aufwändigen Ateliers waren für die Katz und lediglich als Freizeitbeschäftigung für interessierte Bürgerinnen und Bürger inszeniert. Das hatten wir schon einmal.

Alles, was Bürgerinnen und Bürger, die sich um die Zukunft unserer Gemeinde ernsthafte Gedanken gemacht haben, ist Makulatur. Der offene Brief an den Bürgermeister ist nun endlich beantwortet worden: nicht durch ein Eingehen auf unsere Bedenken und Forderungen, sondern einfach „klassisch“.

Die Bürgerinnen und Bürger werden sich genau ansehen, was aus diesem Masterplanentwurf endgültig gemacht wird. Und sie werden es sich merken.

 

Für die BI  B4B St. Andrä Wördern

Helmut Hofmann

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