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lnitiative um Ortsbild und Gesundheit in Inzersdorf

Mobilfunksendeanlage im Ortsgebiet von Inzersdorf/Traisen

Der von A1 geplante „Handymast“ wird von einem Großteil der Inzersdorfer Bevölkerung abgelehnt – ein alternativer Standort wird gefordert!

Die von A1 geplante Funksendeanlage im Ortsgebiet würde selbst den Kirchturm überragen. Der kleine landwirtschaftlich geprägte Ort Inzersdorf verfügt über Bauklassen I und II, die maximale Gebäudehöhe ist mit 8m definiert und würde von dem 26m hohen Sendemast (errichtet noch dazu auf einer Anhöhe im Ortsgebiet) das Landschafts- und Ortsbild dominiert.

Der Baubescheid wurde ohne vorherige Information der Bevölkerung aufgrund eines positiven Ortsbildgutachtens („Das Bauwerk …. fügt sich harmonisch in seine Umgebung ein“) erteilt, woraufhin nach Bekanntwerden des mittlerweile genehmigten Projektes eine Unterschriftenaktion mit überwältigendem Erfolg gestartet wurde. Wir fanden bei der Volksanwaltschaft Gehör und in der Sendung vom 13.10.2011 empfahl die Volksanwältin Frau Dr. Gertrude Brinek unserem Herrn Bürgermeister vor laufender Kamera, ein neues Ortsbildgutachten einzuholen, weil das „…am 18. Februar 2011 bei der Gemeinde eingebrachte  Gutachten erfüllt in mehreren Punkten nicht jene Anforderungen, die der Verwaltungsgerichtshof für die Erstellung von Gutachten zur Frage der Einfügung von Bauwerken in die Umgebung nach § 56 NÖ BauO 1996 verlangt.“ und somit „…erblickt die Volksanwaltschaft einen ‚Missstand in der Verwaltung‘.“

 

Abgesehen davon wurde im Verfahren der gesundheitliche Aspekt (es gibt ganz in der Nähe einen Kindergarten) überhaupt nicht berücksichtigt. Rechtlich ist dieser Aspekt vor der derzeitlichen Gesetzeslage leider nicht relevant. Im Mobilfunkpakt, abgeschlossen zwischen dem Land NÖ und den Mobilfunkbetreibern ist allerdings sehr wohl definiert, dass Schulen und Kindergärten als sensibel zu behandeln wären.

Die Details des neu aufgerollten Verfahrens möchte ich hier gar nicht erläutern. Wichtig ist nur, dass A1 in einer kurzen Phase (2 Wochen), als der Baubescheid kurzfristig wieder in Kraft war, einen Zufahrtsweg zum zukünftigen Maststandort errichtet hat. Mittlerweile ist die Errichtung wieder untersagt und A1 hat den Gang zum Verwaltungsgerichtshof gewählt.

Dort liegt unser Fall jetzt, wobei es nicht nur mehr um den Standort der Funksendeanlage geht, sondern auch um die grundsätzliche Frage, wann ein Baubeginn vorliegt (A1 vertritt die Meinung, dies wäre mit dem Zufahrtsweg passiert). Denn nach erfolgtem Baubeginn wäre der Baubescheid – egal, wie er entstanden ist – unumstößlich.

Das ist für die Initiative natürlich gar keine Frage, weil ja die Grundlage für den Baubescheid rechtswidrig war und es für einen Menschen mit Hausverstand nicht möglich ist nachzuvollziehen, wie man einen rechtsgültigen Baubescheid auf einer rechtswidrigen Basis erhalten kann!

Für die Inzersdorfer BürgerInnen ist die mangelnde Konsensbereitschaft von A1 völlig unverständlich, ist doch die Bevölkerung nicht prinzipiell gegen die Errichtung der Mobilfunkanlage, sondern lediglich gegen den geplanten Standort! Dieser würde das Ortsbild dominieren, obwohl es rund um Inzersdorf genug Wälder gibt, wo man den Masten schön verstecken könnte. Abgesehen davon ist ganz in der Nähe eine Sendeanlage eines anderen Mobilfunkanbieters vorhanden, wo A1 eigentlich lt. Landesvorgabe verpflichtet wäre, sich dazuzuhängen, um die Anzahl der Mobilfunkmasten zumindest nicht zu vergrößern. Aber mit dem Argument „technisch nicht  möglich“ werden alle Gegenvorschläge vom Tisch gewischt. Es wird doch nicht damit zusammenhängen, dass beim gewählten Standort die gesamte Infrastruktur vorhanden und es daher der wirtschaftlich beste Standort wäre?

Die Initiative war immer an einer außergerichtlichen Einigung mit A1 interessiert – wir hatten einen letzten Versuch noch im Dezember 2012 gestartet - und sind damit wieder auf taube Ohren gestoßen.

Somit warten wir auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes und hoffen, dass die „Rechtsprechung“ auch „gerecht“ sein wird.

Auf jeden Fall gehört das Gesetz repariert, das den Mobilfunkbetreibern faktisch einen Freibrief zur Errichtung der Funksendeanlagen ohne Mitspracherecht der betroffenen Bevölkerung ausstellt.

Wir als Koordinatoren der Initiative hatten immer das Gefühl, dass eine Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Initiative von Beginn an nicht ernsthaft verfolgt wurde  und mittlerweile auch offen verweigert wird. Bürgerbeteiligung mit gemeinsamen Schulterschluss („gemeinsam sind wir stärker“) ist auch hier – wie oft anderswo – ein Fremdwort. Bürgerbeteiligung sieht anders aus!

Erst 1 ½ Jahre nach Verfahrensantrag und ½ Jahr nach Erteilung des Baubescheids wurde das Projekt „zufällig“ bekannt.

Wie wenig die Bürgerinteressen zur Zeit von den politischen Volksvertretern und den Behörden vertreten und gewahrt werden zeigt umso mehr die Wichtigkeit der gesetzlichen Verankerung zur Einbindung der Bevölkerung!

Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen eines Großkonzerns Vorrang vor Bürgerinteressen haben!

Maria Marchsteiner

Bundesland: 
Organisationsform: 
Bürgerinitiative

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