"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"
Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg
Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt.
Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner:
Mag. Piotr Pyka führte uns in die rechtlichen Grundlagen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. Folien Teil 1
RA Dr. List erklärte, dass bei bei der UVP vieles im Argen liegt. Der VwGH sähe den Ausschluss von Bürgerinitiativen in dem UPV-Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an.
Im Detail erläutert er den "Fall Gruber", Kärnten und führt an welche Initiativen er bereits als Anwalt vertritt. Folien Teil 2
*** Zum öffnen der Folien brauchen Sie das Programm Power Point oder ein alternatives z.b Open Office
Kontaktaufnahme von Aktion21-Austria Mitgliedern mit Dr. List über
Franz Köck.
mailto:fkoeck@gmx.net
mobil 0676 9341868
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