Sie sind hier

Kein Ausschluss von Bürgerinitiativen bei UVP

"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"

Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg

Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt. 

Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner:

Mag. Piotr Pyka führte uns in die rechtlichen Grundlagen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. Folien Teil 1

RA Dr. List erklärte, dass bei  bei der UVP  vieles im Argen liegt. Der VwGH sähe den Ausschluss von Bürgerinitiativen in dem UPV-Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an.

Im Detail erläutert er den "Fall Gruber", Kärnten  und führt an welche Initiativen er bereits als Anwalt vertritt. Folien Teil 2 

 

*** Zum öffnen der Folien brauchen Sie das Programm Power Point oder ein alternatives  z.b Open Office

Kontaktaufnahme von Aktion21-Austria Mitgliedern mit Dr. List über

Franz Köck.

mailto:fkoeck@gmx.net

mobil 0676 9341868

Initiative: 
Bundesländer: 
betroffene Themen: 

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer