Franz Köck schreibt:
Als Obmann der „Aktion21-Austria – pro Bürgerbeteiligung“ kann ich die Aussagen von Herrn Dr. Proksch nur bestätigen. In meiner täglichen Arbeit für Bürgerinitiativen in den Österr. Bundesländern, bin ich mit Tatsachen konfrontiert welche mit Demokratie und der vielbemühten Bürgernähe gar nichts zu tun haben. Die Wissenschaftsdirektion A des EU-Parlamentes spricht im STOA-Optionsbrief PE Nr. 297.574 vom März 2001 bereits von einer „sittenwidrigen Art und Weise“ wie Konzerne und Politik agieren und dies häufig unter Vermittlung der Kontrollbehörden, deren Funktion es eigentlich sein sollte dafür zu sorgen dass die Sicherheit der Öffentlichkeit durch die (z.B. elektromagnetische Belastung) nicht beeinträchtigt wird.
Zwei EuGH-Urteile in diesem Jahr bestätigen Österreich Bürgerbeteiligungen und EU-Rechte gezielt zu versagen.
Meine persönliche Erfahrung in einer Bürgerinitiative ist dadurch auch bestätigt.
Es ist auch sicher nicht erwünscht bzw. usus, dass ein Anwalt solche Erfahrungen in einem Interview kundtut und eine Zeitung dies auch noch veröffentlicht, deshalb danke ich beiden für den Mut es zu tun, denn es ist leider nicht von der Hand zu weisen dass solche Menschen Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie über die Gepflogenheiten in solchen Verfahren berichten. Die Bürgerinitiativen der Plattform „Aktion21-Austria“ danken Ihnen jedenfalls für die Offenheit, denn auch verantwortungsvolle, engagierte Bürger sind ebenso unbeliebt, da nicht Systemkonform. Wir können nur gemeinsam an einer Veränderung arbeiten.
Der Artikel ist leider nicht sehr gut lesbar und nicht ganz komplett aber trotzdem KLICK HIER
Franz Köck
Obmann Aktion 21- Austria – pro Bürgerbeteiligung
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