Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfverfahren gar nichts mehr.
Univ.Doz.Dr. Wolfgang List hat die Sache ins Rollen gebracht. Mit Erfolg hat er jene Kärntner Geschäftsfrau Regina Gruber vertreten, der im Verfahren um ein Einkaufszentrum vor ihrem Haus keine Parteienstellung zuerkannt werden sollte. Der VwGH hat den Betriebsgenehmigungsbescheid betreffend dieses Einkaufszentrums am 22.6. aufgehoben (zugestellt wurde der Bescheid am 14. Juli 2015.)
Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gar nichts mehr!
Genehmigungen von Großprojekten werden nunmehr wesentlich schwieriger zu erzielen sein , als das bis dahin der Fall war. Die Einbindung der Öffentlichkeit hat ab jetzt andere Dimensionen erreicht.
Spannend zu lesen, das Erkenntnis des VwGH: KLICK HIER
Nicht wenige Initiativen werden beim Studium dieses Erkenntnisses wohl überlegen, dass wohl auch sie ein Recht auf eine UVP haben müssten!
Die Presseaussendung dazu vom 14.7. KLICK HIER
Herta Wessely
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