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Bürgerinitiative Laakirchen

Unsere Ziele - wir fordern:

 

  • Keine Schweineproduktionshalle für 168 Zuchtsauen und 988 Ferkel mit einer verbauten Gesamtfläche von über 2400m² in der Schneiderhaid Alternative: Nähe Kompostieranlage Gattinger
  • Keine weitere Schwerverkehr- und Lärmbelastung der Gschwandterstrasse Alternative über Güterwege, z.B. LAA
  • Erhaltung des Naherholungsgebietes Schneiderhaid mit seinem Landschaftsbild

Wir kritisieren:

  • Verhalten des Bürgermeisters: trotz Unterschriftenliste keine Rücksprache/ Rücksicht auf Betroffene
  • Alternativstandorte werden nicht in Betracht gezogen
  • Kein Einspruchsrecht der Anrainer über 50m Entfernung
  • Missachtung des OÖ Raumordnungsgesetztes §1 :

(2) Raumordnung im Sinne dieses Landesgesetzes bedeutet, den Gesamtraum und seine Teilräume vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten; dabei sind die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu beachten.

Für die BI
Klaus Schisslingstrasser
 

In der Lokalzeitung Salzi.at ist schon am 25. August unter der Überschrift „Neuer Schweinemastbetrieb erzürnt Laakirchner Bevölkerung“ ein Artikel erschienen der auch mit einem TV Spot unterlegt ist.

http://www.salzi.at/2014/08/neuer-schweinemastbetrieb-erzuernt-laakirchner-bevoelkerung/

Der TV Spot beinhaltet auch andere Beiträge. Der Beitrag über die Schweinemast beginnt bei 2 min 30’ und dauert bis 5 min.

 

Bundesland: 
Organisationsform: 
Bürgerinitiative

Neuigkeiten

Gemeinderat Stockinger reicht Beschwerde gegen Gemeinderatsbeschluss ein!

Gemeinderat Stockinger, der selbst der letzten Gemeinderatssitzung mit Abstimmung über den Einspruch gegen sein Bauvorhaben fern blieb, reichte Beschwerde gegen den Gemeinderatsbeschluss ein. Er ist leider bis heute zu keinem Gespräch bereit. Somit geht der Fall in die nächste Instanz, an das Landesverwaltungsgericht.

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