1) Das landwirtschaftliche Gutachten von Hr. Gernot Heindl ist unklar und widerspricht dem Rabl´schen Betriebskonzept. Laut diesem Betriebskonzept ist die Rabl GmbH nicht nur Weinproduzent sondern zu einem wesentlichen Anteil auch Weinhändler. Es handelt sich damit nicht mehr um eine nur landwirtschaftliche sondern um eine überwiegend gewerbliche Tätigkeit. Daher ist eine Bauführung im Grünland nicht zulässig.
2) Die Gemeinde Langenlois hat es unterlassen ein Ortsbildgutachten einzuholen. Man hat sich nur auf eine Darstellung des Architekten gestützt, der natürlich seine Entwürfe über den grünen Klee lobt und dem das Ortsbild auch herzlich egal ist. Ein unabhängiger Sachverständiger wäre wohl zu dem Ergebnis gekommen, dass das gegenständliche Bauvorhaben den Bestimmungen der NO Bauordnung 1996 entgegensteht.
Die weiteren Nichtigkeitsgründe wie das fehlende Verkehrskonzept und die Beeinträchtigung des Lichteinfalls auf die Anrainergrundstücke erfahren in diesem Bescheid seltsamerweise keine Erwähnung.
Beachtenswert ist weiters, dass weder die Baubehörde zweiter Instanz, also der Stadtrat noch die Volksanwaltschaft von diesen offensichtlichen Verfahrensfehlern etwas bemerkt haben wollen und die ursprüngliche Baubewilligung als in Ordnung befunden haben.
Die Baubewilligung ist somit ungültig und das Bauverfahren muss zurück an den Start.
Sollte es weitere Neuigkeiten geben werden wir hier informieren.
Homepage der Initiative : www.langenloisonline.com
So hätte der Bau die Gegnd veschandelt
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