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Handel mit Wandel:

Was kostet Transparenz?

 
Jedes Ding hat seinen Preis, auch Selbstverständliches. Österreich trägt im Transparenzkonzert der Nationen die rote Laterne. Das sollte sich ändern.
Aber die, die es ändern sollten, zieren sich. Sie verlangen dafür ein gehöriges Stück Meinungsfreiheit.
 
Zwei Forderungen der Opposition sollten schon längst verwirklicht sein: die Informations- und Auskunftspflicht anstelle eines antiquierten Amtsgeheimnisses und der
parlamentarische Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht. Beides zentrale Anliegen jeder Bürgerrechtsbewegung. Doch die Umsetzung zieht sich wie ein Strudelteig.
Die Machthaber erfinden immer neue Bedingungen für ihre Zustimmung, solange, bis von der vielgepriesenen Bürgernähe wieder einmal kaum etwas übrigbleibt. 

 
Der neueste Schrei
Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht ja, aber nur um den Preis der massiven Einschränkung der medialen Informationsfreiheit –
das ist das neue „Gegengeschäft“ einer in Gegengeschäften (Stichwort Eurofighter) nicht eben erfindungsarmen Partei.
Deren Koalitionspartner bleibt stumm, ihr Führer und Bundeskanzler lächelt dazu wohlwollend.
Er steht ja im Ruf, um die Macht der Medien ziemlich genau Bescheid zu wissen.
 
Kuhhandel?
 
Basarmentalität nennt man es, von einer unverschämten Lage ausgehend möglichst kleine Zugeständnisse zu machen, um am Ende etwas zu erreichen,
das man bei einem reellen Handel niemals hätte erzielen können. Unverschämt ist die Lage hinsichtlich der auf das Amtsgeheimnis gestützten
Auskunftsverweigerungen, mit denen nicht nur Untersuchungsausschüsse zahnlos gemacht werden sollen, sondern auch mediale Berichterstattung
verhindert werden soll. Nach dem Motto: wenn da jemand vom Ausschuss nicht brav den Mund hält, holt man sich eben die, die darüber berichten.
Das ist einfacher, bedarf keiner Immunitätsaufhebung und bietet Gelegenheit, gleich auch alle unangenehmen Berichte zu kriminalisieren und den
freien Journalismus damit umzubringen. Welcher Journi  riskiert schon gerne, neben seinem harten Job auch noch der Strafbehörde Rede und Antwort
stehen zu müssen? Man stelle sich vor: ein U-Ausschuss befasst sich mit dem Versäumnis eines Justizministers. Dieser weist seine Staatsanwälte an,
einen Journalisten strafrechtlich zu verfolgen, der einen ihm zugekommenen Bericht veröffentlicht - und das in einem sogenannten Rechtsstaat?

Nicht übertrieben

Dass diese Sorge nicht übertrieben ist, beweisen zahlreiche Fälle von Missachtung der Auskunftspflichtgesetze. Diese lassen bekanntlich eine
Auskunftsverweigerung zu, wenn der Auskunft das Amtsgeheimnis entgegensteht. Das sind in der Praxis folgende (teils beim VwGH anhängige) Fälle:

 
>  Auskunft über Termine, an denen Flächenwidmungen im Bezirksbauausschuss verabschiedet wurden

>   Auskunft darüber, ob (nicht an wen!) bereits Bebauungsbestimmungen bekannt gegeben wurden
  
>   Auskunft über wesentliche Inhalte (z. B. vereinbarte Leistung) von Verträgen, die von Gebietskörperschaften abgeschlossen wurden

  
>   Auskunft über konkrete Aussagen von Gutachten, die zur Grundlage (bereits getroffener) behördlicher Entscheidungen gemacht wurden.

Diese Beispiele zeigen einen eklatanten Missbrauch des Amtsgeheimnisses, gegen den nur der Gang zum Staatsanwalt helfen kann – mit äußerst geringen Erfolgsaussichten.
 
Kein Kuhhandel!
 
Und hier wird die Beseitigung der eines Rechtsstaats unwürdigen Rechtslage zähneknirschend angeboten - allerdings um den Preis einer noch viel größeren Ungeheuerlichkeit,
nämlich der massiven Beschränkung des medialen Informationsrechtes, bei der man sich vor der letztendlichen Ausformulierung eines betreffenden Gesetzes geradezu fürchten muss.
 
Auf solche Angriffe auf den Rechtsstaat kann es nur eine Antwort geben:
NEIN, NEIN und nochmals NEIN!  Wehret den Anfängen!
 

 

 

 

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