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Eine gut versteckte Leimrute:

Was heißt „betreubares Wohnen“?

Was sind „junge Familien aus St. Andrä-Wördern“?

 

Die Fußangel liegt nicht nur im Kleingedruckten. Manchmal führt selbst das Großgekotzte auf ein raffiniert verdecktes Glatteis.

In der Fragestellung zur Volksbefragung heißt es: „Befürworten Sie die Errichtung von maximal 350 Wohnungen – inklusive „Wohnungen für junge Familien aus St. Andrä-Wördern“ und „betreubares Wohnen für ältere Gemeindebürger“….?

 

Man beachte den nur scheinbar kleinen, aber in Wirklichkeit ganz wesentlichen Unterschied:

Als „betreutes Wohnen“ werden barrierefrei gestaltete Wohneinheiten bezeichnet, bei denen in Notfällen und bei Bedarf in ausreichendem Umfang Hilfe und Sicherheit gewährleistet sind. Sie sollen etwa auch Personen, die auf Rollstuhl oder Gehhilfe angewiesen sind, ein angenehmes Wohnumfeld ermöglichen, in dem sie sich selbstständig zurechtfinden und auf Wunsch auch eine soziale Begleitung im Alltag durch geschulte Betreuung haben können. 

Unter „betreubares Wohnen“ versteht man hingegen lediglich Wohneinheiten („Seniorenresidenzen“), die durch ihre (barrierefreie) Ausgestaltung entsprechenden Dienstleistungen nicht entgegenstehen. Bestehende Einrichtungen für Hilfe in Notfällen und bei Bedarf zählen nicht dazu. Sie müssen vom Bewohner oder seinen Angehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.

 

Die Anpreisung von Seniorenresidenzen durch den mit „betreutem“ Wohnen verwechselbaren Ausdruck „betreubares“ Wohnen stellt daher eine Irreführung der befragten Bevölkerung dar, welche den Wortlaut der Fragestellung in ein äußerst bedenkliches Licht rückt. (s. dazu Recht am Bau, http://www.rechtambau.at/Artikel/Betreutes-und-betreubares-Wohnen-Welche-Wohnr%C3%A4ume-brauchen-%C3%A4ltere-Menschen )

 

Was sind … „junge Familien aus St. Andrä-Wördern“ ?

 

Ist doch alles klar – das sind junge Leute mit (oder noch ohne) Kind(ern), die in St. Andrä-Wördern bei ihren Eltern wohnen oder gewohnt haben und hier eine eigene Wohnung haben möchten, oder?

Ja, das kann man herauslesen, wenn man will. Man kann aber auch etwas ganz anderes herauslesen, wenn man will. Etwa: eine Familie ist (nur) dann jung, wenn sie noch nicht lange besteht, also erst vor kürzerer Zeit gegründet wurde. Was „vor kürzerer Zeit“ bedeutet? Das kann vor 3 Monaten, vor einem Jahr, vor 5 Jahren oder auch vor 10 Jahren und mehr heißen. Ob Familien, deren Angehörige 30, 40 oder 50 plus sind, zu den „jungen“ Familien gehören? Wer „aus St. Andrä-Wördern“ ist? Hier Geborene oder auch als Kinder, im Kindergarten- oder Volksschulalter oder als Erwachsene Zugezogene, oder mit Vorfahren aus dem Ort – wer weiß es und vor allem wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob jemand auf den Bezug einer solchen Wohnung einen Anspruch oder ein Vorrecht hat?

 

An solchen Fragwürdigkeiten kann jeder erkennen, wie ernst gemeint solche Programme sind. Das einzige, was übrig bleibt, ist der Markt: je mehr Wohnungen angeboten werden, desto eher sind sie sowohl für „junge Familien aus dem Ort“ wie auch für andere erschwinglich, weil das Angebot den Preis drückt. Dass dies bei Wohnungen im Ortszentrum zu allerletzt der Fall sein wird, kann man sich anhand der dort höheren Grundkosten ausrechnen. Es sei denn, es sind Unterstützungen nach noch völlig unbekannten Kriterien angedacht, was weder der gebotenen Transparenz noch der anzustrebenden Kostendeckung des Projektes besonders zweckdienlich wäre, meinen

 

B4B Bürger für Bürger St. Andrä-Wördern

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