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Die Gretchenfrage an die wahlwerbenden Parteien:

"Wie haltet Ihr es mit Bürgerbeteiligung" ?
Antwort von der SPÖ

 

Wie bereits zweimal zuvor, hat Aktion21 auch dieses Mal wieder einen Fragekatalog an jene Parteien geschickt, die am 29. 9. in allen Budesländern zur NR antreten werden. In unserer Aussendung haben wir angekündigt, die Antworten auf unsere Fragen in der Reihenfolge des Eintreffens auf unserer HP online zu stellen.

Die sechste  Antwort kam von der SPÖ

Danke für die Zusendung Ihres Fragenkataloges, im Namen von SPÖ-Verfassungssprecher Dr. Peter Wittmann erlaube ich mir Ihnen die Antworten zu schicken:

1. Was halten Sie von Bürgerbeteiligung als Korrektiv der repräsentativen Demokratie?

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion sieht die BürgerInnenbeteiligung nicht unbedingt als Korrektiv zur Direkten Demokratie, sondern vielmehr als sinnvolle Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. Auf Bundesebene wurde ein Entwurf zur Weiterentwicklung der Direkten Demokratie durch den Verfassungsausschuss des Nationalrates über den Sommer in Begutachtung geschickt. Hiezu langten eine Reihe von Stellungnahmen ein, die sich aber zum Teil auch sehr kritisch zur Vorlage äußerten. Es gilt nunmehr, gleich am Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten die Verhandlungen zum Paket Direkte Demokratie aufzunehmen.

2. Auf welchen Ebenen - Gemeinde, Land, Bund - sollte Ihrer Meinung nach mit der Implementierung von Bürgerbeteiligung vorrangig oder gleichrangig angesetzt werden?

Man sollte sich in dieser Frage nicht gegenseitig blockieren, dennoch ist es natürlich sinnvoller, wenn die BürgerInnenbeteiligung zunächst in den Kommunen praktiziert wird, wo die Bürgerinnen und Bürger ihr direktes Umfeld mitgestalten sollen. Auf Seite der Bundesländer sollte es zu gemeinsamen Standards kommen, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte unabhängig vom Bundesland wahrnehmen können. Völlig verschiedene Regelungen in den Bundesländern würden die Akzeptanz und Inanspruchnahme dieser Instrumentarien erschweren. Der Stand im Bund wurde schon in der Frage 1 beantwortet.

3. Halten Sie wirksame Bürgerbeteiligung ohne deren rechtsstaatliche Verankerung für möglich? Wenn ja, in welcher Form?

Auf Bundes- und Landesebene müssen natürlich diese Instrumente in den Rechtsordnungen verankert werden. Dies gilt auch grundsätzlich für Kommunen, wo jedoch manchmal auch andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Politik im Einzelfall sinnvoller sein können.

4. Soll Bürgerbeteiligung Ihrer Meinung nach nur top down oder auch - mit den gleichen Realisierungsmöglichkeiten - bottom up erfolgen können?

Diese Frage kann nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden. Es gilt, sinnvolle Instrumentarien der Mitwirkung für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, unabhängig davon ob diese „top down“ oder „bottom up“ gestaltet sind. Es hängt natürlich davon ab, wo und in welchem Zeitpunkt die Mitwirkung effizient werden soll.

5.Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um wirksame Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, egal ob in Regierungsverantwortung oder Opposition?

Aus Bundessicht ist diese Frage mit der Antwort zu Frage 1 beantwortet. Darüber hinaus werden wir uns bemühen, zwischen den Landesorganisationen der SPÖ gemeinsame Vorschläge für den Ausbau der Direkten Demokratie in den Ländern zu erhalten.

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das öffentliche Interesse in allen Fällen, in denen dessen Wahrnehmung durch die dazu berufenen Behörden nicht oder nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise erfolgt, durch Bürgerinitiativen als Verfahrensparteien wahrgenommen werden kann?

Dies klingt zunächst überzeugend, könnte aber bei verschiedenen Verfahren deswegen zu Schwierigkeiten führen, da ja auch die Bürgerinitiative selbst eine demokratische Legitimation braucht, um die Interessen der Öffentlichkeit tatsächlich wahrzunehmen.

7. Sind Sie bereit, mit Aktion 21 - Austria in einen ständigen Dialog über wirksame Bürgerbeteiligung einzutreten? Durch welche Vertreterinnen oder Vertreter (bitte um Benennung der Funktion) ?

Natürlich. Diese Aufgabe kommt in der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion dem SPÖ-Verfassungssprecher Nationalratsabgeordneter Dr. Peter Wittmann und dem zuständigen Verfassungsreferenten Stv. Klubdirektor PR Dr. Peter Pointner zu, die jederzeit für alle Anfragen zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ruth Manninger

Ruth Manninger
Öffentlichkeitsarbeit
SPÖ-Parlamentsklub
T: +43 1 40 110 - 3960
M: +43 664 830 44 64
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