Wie bereits zweimal zuvor, hat Aktion21 auch dieses Mal wieder einen Fragekatalog an jene Parteien geschickt, die am 29. 9. in allen Budesländern zur NR antreten werden. In unserer Aussendung haben wir angekündigt, die Antworten auf unsere Fragen in der Reihenfolge des Eintreffens auf unserer HP online zu stellen.
Die fünfte Antwort kam von den Piraten
untenstehend finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.
Mit besten Grüßen,
Lukas Daniel Klausner (Mitglied im Bundesvorstand der Piraten)
1. Was halten Sie von Bürgerbeteiligung als Korrektiv der repräsentativen Demokratie?
Wir halten viel von Bürgerbeteilung als Korrektiv in der repräsentativen Demokratie. Innerparteilich haben wir bereits, im Gegensatz zu anderen Parteien, ein Softwaresystem in Betrieb, welches die Mitsprache der Einzelnen in der maximal möglichen Ausprägung ermöglicht, während es zusätzlich und auf Wunsch die Delegation des eigenen Stimmgewichtes an andere erlaubt. Wir sehen dieses System auch als unsere Vision für die Demokratie in Österreich.
2. Auf welchen Ebenen – Gemeinde, Land, Bund - sollte Ihrer Meinung nach mit der Implementierung von Bürgerbeteiligung vorrangig oder gleichrangig angesetzt werden?
Die Piratenpartei Österreichs hält den österreichischen Föderalismus in der heutigen Form für nicht mehr zeitgemäß. Bei vielen Bereichen, in denen die Länder Kompetenz haben (wie Bildung, Gesundheit, Energie und Umwelt), führt die parteipolitisch motivierte Postenbesetzung im Zusammenspiel mit der Vielfalt an Organisationseinheiten zur Verzögerung oder Verhinderung wichtiger und notwendiger Reformen. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Länder als historisch-kulturelle Regionen beizubehalten und als Legislativ- und Verwaltungsebene mittelfristig abzuschaffen. Um den Prinzipien der Subsidiarität und Bürgernähe zu genügen, sollen im Gegenzug die Bezirke aufgewertet werden. Gewählte Bezirkstage und Bezirksvorstehende sollen bürgernäher als die Landtage und Landeshauptleute agieren.
3. Halten Sie wirksame Bürgerbeteiligung ohne deren rechtsstaatliche Verankerung für möglich? Wenn ja, in welcher Form?
Das reformierte Modell der direkten Demokratie der Piratenpartei Österreichs sieht folgendermaßen aus:
Dem derzeitigen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess sollen folgende direkt demokratischen Gesetzgebungsprozesse hinzugefügt werden: die Vetoinitiative, die Gesetzesinitiative und die Verfassungsinitiative. Diese drei Prozessarten gliedern sich wiederum jeweils in drei Stufen: Volkspetition, Volksinitiative und Volksabstimmung. Die Sammlung von Unterschriften (auch zur Ermöglichung eines Wahlantritts) soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein. Die Behandlung von eingebrachten Petitionen und Initiativen im Parlament muss binnen drei Monaten ab Einreichung beginnen und binnen weiterer drei Monate abgeschlossen werden. Für die Ausgestaltung des Volksabstimmungsprozederes spricht sich die Piratenpartei Österreichs dafür aus, sich am Modell der Schweiz zu orientieren.
Detailliertere Informationen zu den Prozessarten und Stufen finden sich hier: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Direkte_Demokratie
4. Soll Bürgerbeteiligung Ihrer Meinung nach nur top down oder auch – mit den gleichen Realisierungsmöglichkeiten – bottom up erfolgen können?
Wie in Frage 3 bereits detailliert erwähnt, geht die Vorstellung der Piratenpartei Österreichs zum Thema Bürgerbeteiligung ganz klar von einem bottom-up-Prozess aus.
Es sollen durchaus partizipative Prozesse auch top-down stattfinden, aber die tatsächlich direktdemokratischen Mittel sollen, um parteipolitische Spielchen zu verunmöglichen, nach unseren Dafürhalten ausschließlich von der Bevölkerung durch Unterschriftensammlung genutzt werden können.
5. Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um wirksame Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, egal ob in Regierungsverantwortung oder Opposition?
Der erste konkrete Schritt wird sein, dass die Piratenpartei Österreichs Live-Übertragungen von Audio- und Video-Streams aus den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen über das Internet organisieren und bereitstellen wird. Am Beispiel des Grazer Gemeinderates, wo die Piratenpartei einen Gemeinderat stellt, kann man diese Haltung anhand der Initiative www.kamerascheu.at bereits klar erkennen. Die Aufzeichnungen dieser Sitzungen sollen für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung in einem öffentlichen Archiv abgespeichert werden und jederzeit online aufrufbar sein.
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das öffentliche Interesse in allen Fällen, in denen dessen Wahrnehmung durch die dazu berufenen Behörden nicht oder nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise erfolgt, durch Bürgerinitiativen als Verfahrensparteien wahrgenommen werden kann?
In jedem Fall. Bis zur Umsetzung der Möglichkeiten aus Punkt 3 wird die Piratenpartei alternative Möglichkeiten zur Verfügung stellen, sodass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Parlament wahrgenommen werden.
7. Sind Sie bereit, mit Aktion 21 – Austria in einen ständigen Dialog über wirksame Bürgerbeteiligung einzutreten? Durch welche Vertreterinnen oder Vertreter (bitte um Benennung der Funktion)?
Sehr gerne. Als starker Verfechter der direkten Demokratie begrüßt die Piratenpartei Österreichs diese Einladung und stellt ihre Kompentenz im Bereich „Liquid Democracy“, Mitbestimmung und Partizipation gerne zur Verfügung. Ansprechpersonen dafür sind die Mitglieder des Bundesvorstandes, erreichbar unter bv@piratenpartei.at.
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