Wie bereits zweimal zuvor, hat Aktion21 auch dieses Mal wieder einen Fragekatalog an jene Parteien geschickt, die am 29. 9. in allen Budesländern zur NR antreten werden. In unserer Aussendung haben wir angekündigt, die Antworten auf unsere Fragen in der Reihenfolge des Eintreffens auf unserer HP online zu stellen.
Die vierte Antwort kam vom BZÖ
Seitens des BZÖ dürfen wir Ihnen im Anhang die Beantwortung Ihrer Fragen übermitteln.,
1. Was halten Sie von Bürgerbeteiligung als Korrektiv der repräsentativen Demokratie?
In Zeiten der Politikverdrossenheit braucht es, um gerade die junge Generation von der Sinnhaftigkeit politischen Agierens im Sinne einer demokratisch geprägten politischen Auseinandersetzung zu überzeugen, mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung an den politischen Entscheidungsprozessen wie auch den verstärkten Einsatz von Mitteln der direkten Demokratie. Das BZÖ bekennt sich grundsätzlich zur repräsentativen Demokratie als einzigem institutionalisierten Weg, um im Verhandlungsweg taugliche Lösungen bei komplexen Themen erarbeiten zu können. Die Bevölkerung darf aber in ihrer Mitwirkung – umso mehr als dies nun dank elektronischer Technik rasch, einfach und kostengünstig möglich wäre – nicht auf die alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen beschränkt werden. Andererseits war die Bundesheer Volksabstimmung ein Musterbeispiel dafür, wie direkte Demokratie nicht aussehen soll. Ein Ausbau der direkten Demokratie darf nicht dazu führen, dass sich die politischen Entscheidungsträger auf das Volk ausreden, solche neuen politischen Mittel parteipolitisch missbraucht werden, Wahlergebnisse durch lautstarke Minderheiten konterkariert werden und letztlich im Ergebnis unbefriedigende Entscheidungen fallen. Das BZÖ spricht sich daher für modernen Möglichkeiten der direkten Demokratie aus, die aber in die repräsentative Demokratie wirksam eingebaut werden müssen, um diese nicht zu konterkarieren, sondern sie aus ihrer rot-schwarzen Erstarrung zu befreien.
Das BZÖ ist von der Notwendigkeit überzeugt, den Zugang zu direktdemokratischen Instrumenten auf allen Ebenen zu vereinfachen. Besonders erfolgversprechend erscheint sie uns aber auf Gemeindeebene, auf der konkrete Einzelprojekte unter Mitwirkung der von ihnen betroffenen Bürger gestaltet und entschieden werden können.
Selbstverständlich ist eine Bürgerbeteiligung auch ohne rechtsstaatliche Verankerung an sich möglich (vor allem regional). Allerdings wird sie dann oft zur Augenauswischerei und „Beschäftigungstherapie“ mit mangelndem Effekt. Wir sprechen uns daher eindeutig für eine rechtliche Verankerung in der Bundesverfassung aus, die auf Bundesebene ohnehin erforderlich wäre.
Selbstverständlich soll Bürgerbeteiligung in beiden Richtungen möglich sein. Seit Oktober 2011 wird z.B. engagierten Bürgern auf Initiative der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, über die Homepage des österreichischen Parlaments die Möglichkeit geboten, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen.
Um mehr Mitsprache und direkte Demokratie „bottom up“ zu fördern, hat das BZÖ bereits im Oktober 2011 einen entsprechenden Antrag (1688/A(E)) im Parlament eingebracht. Dementsprechend sollen Volksbegehren künftig über die Website des österreichischen Parlaments gestartet und unterstützt werden können. Für Österreicher ohne Internetzugang sollen Endgeräte bei öffentlichen Stellen bereitgestellt werden.
Das BZÖ hat auch eigene Vorschläge zur Staats- und Parlamentsreform artikuliert und gefordert (1963/A(E)).
Im Rahmen der Diskussion um das sogenannte „Demokratiepaket“ hat das BZÖ weiters einen eigenen, gemeinsam von der gesamten Opposition mit der Parlamentsdirektion erarbeiteten Antrag eingebracht. Dessen Begutachtung durch die sicherlich interessierte Öffentlichkeit musste lediglich deshalb unterbleiben, weil sich die GRÜNEN offensichtlich lieber auf die „sichere“ Seite eines umgearbeiteten Koalitionsvorschlages zur Demokratiereform gesetzt haben. Dieser wurde zwischenzeitlich bekanntlich schon von vielen um Stellungnahme ersuchten Institutionen (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Präsidentschaftskanzlei etc.) sehr kritisch kommentiert.
Im Gegensatz dazu wird sich das BZÖ auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode jedenfalls so wie bisher aktiv für die Förderung der direkten Demokratie einsetzen.
Unabhängig davon, dass sich hinter dieser Frage ein diskussionswerter Ansatz verbirgt, der in einem möglichst breiten öffentlichen Diskurs geklärt werden sollte, bietet der Rechtsstaat aus Sicht des BZÖ bereits derzeit entsprechende Möglichkeiten, die Wahrnehmung des öffentlichen Interesses durch engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft nachhaltig einzumahnen.
Das BZÖ ist – so wie bisher auch - immer gerne bereit mit den Vertretern der Zivilgesellschaft in Dialog zu treten. In Fragen der Direkten Demokratie stehen dazu neben unserem Generalsekretär Abg.z.NR Mag. Rainer Widmann insbesondere unsere Sprecherin für Petitions- und Bürgerinitiativen und Obfrau des gleichnamigen parlamentarischen Ausschusses, Abg.z.NR Ursula Haubner, wie auch unser Verfassungssprecher Abg.z.NR Herbert Scheibner zur Verfügung.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Parlamentsklub des BZÖ
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