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Die Gretchenfrage an die wahlwerbenden Parteien:

"Wie haltet Ihr es mit Bürgerbeteiligung" ?
Antwort von den Grünen

Wie bereits zweimal zuvor, hat Aktion21 auch dieses Mal wieder einen Fragekatalog an jene Parteien geschickt, die am 29. 9. in allen Budesländern zur NR antreten werden.

In unserer Aussendung haben wir angekündigt, die Antworten auf unsere Fragen in der Reihenfolge des Eintreffens auf unserer HP online zu stellen.

Die dritte Antwort kam von den Grünen

Danke für Ihr Mail an die Grünen. Sehr gerne übermitteln wir Ihnen im Anhang die Antworten auf Ihre Fragen,

1. Was halten Sie von Bürgerbeteiligung als Korrektiv der repräsentativen Demokratie?

BürgerInnenbeteiligung sehen wir nicht unbedingt als "Korrektiv" der repräsentativen Demokratie, sondern als notwendige Weiterentwicklung der Demokratie an sich. BürgerInnen im Sinne des Citoyens - und nicht der Normunterworfenen, wie es im deutschen Sprachraum heißt - haben an allen politischen Prozessen teilhaben zu können.

2. Auf welchen Ebenen – Gemeinde, Land, Bund - sollte Ihrer Meinung nach mit der Implementierung von Bürgerbeteiligung vorrangig oder gleichrangig angesetzt werden?

Die BürgerInnenbeteiligung mag in den verschiedenen Ebenen andere Prioritäten zu setzen haben. Grundsätzlich ist kein Grund zu erkennen, warum nicht auf allen Ebenen die Beteiligungsrechte der Menschen gestärkt werden soll - und zwar gleichzeitig.

3. Halten Sie wirksame Bürgerbeteiligung ohne deren rechtsstaatliche Verankerung für möglich? Wenn ja, in welcher Form?

Die Grünen treten für eine klare und rechtsstaatliche einwandfreie Verankerung der BürgerInnenbeteiligung ein. Die gestellte Frage ist aber unseres Erachtens falsch formuliert: Wenn diese Verankerung nicht erfolgt, werden sich die Menschen Aktionsformen suchen und finden.

Es ist auf Dauer in einer modernen Demokratie nicht denkbar, BürgerInnenbeteiligung hintanzuhalten.

Es ist aber schon auch so, dass es bestimmte Elemente der BürgerInnenbeteiligung gibt, die ohne rechtsstaatliche Verankerung in bestimmten Situationen erfolgreich sein können (etwa Mediationen).

4. Soll Bürgerbeteiligung Ihrer Meinung nach nur top down oder auch – mit den gleichen Realisierungsmöglichkeiten – bottom up erfolgen können?

Die Grünen treten - mit Ausnahme von Grundrechtsfragen und Prinzipien der Demokratie - für die Möglichkeit, bottom-up-Prozesse zu etablieren.

​5. Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um wirksame Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, egal ob in Regierungsverantwortung oder Opposition?

Die Grünen treten für eine Ausweitung demokratischer Rechte auch jenseits der Stimmabgabe bei Wahlen ein.

Es muss den BürgerInnen glaubhaft und nachvollziehbar möglich sein, ihre berechtigten Anliegen und Interessen – im Sozialrecht, im Arbeitsrecht oder etwa auch im Umweltrecht - auch ohne die bzw. im Dialog mit der Politik durchsetzen zu können. Der Weg vom Volksbegehren zur Volksabstimmung muss – abgesehen von Grundrechtsfragen und demokratischen Grundprinzipien – offenstehen. Direkte Demokratie ist mehr als Unterschreiben und Abstimmen. Sie braucht auch Transparenz, Informationsrechte und Beteiligungsrechte in behördlichen Verfahren. Außerdem müssen alle staatlichen Entscheidungen einer rechtlichen Überprüfung bis zu den Höchstgerichten unterliegen. Da ist noch sehr viel zu tun in Österreich.

Wer diesen Weg – den Weg der Ermächtigung der BürgerInnen – gehen will, sollte die Grünen wählen…

Eine grüne Regierungsbeteiligung ohne Weiterentwicklung der parlamentarischen sowie der direkten Demokratie ist undenkbar. Das zeigen auch die Regierungsübereinkommen in den grünregierten Ländern. Ein Koalitionsabkommen, das den von den Grünen gewünschten Ausbau der direkten Demokratie zu 100% erfüllt, ist jedoch völlig unrealistisch. Wie die Entwicklung der letzten Monate zeigte, sind die Widerstände bei ÖVP und bei SPÖ vehement. Die Grünen werden bei  Koalitionsverhandlungen auf die Weiterentwicklung der direkten Demokratie großes Augenmerk legen, aber auch den Weg des Kompromisses beschreiten. Eines Kompromisses allerdings, der das Ziel der Volksinitiative (Volksabstimmung nach Volksbegehren) nicht aus dem Auge verliert.

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das öffentliche Interesse in allen Fällen, in denen dessen Wahrnehmung durch die dazu berufenen Behörden nicht oder nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise erfolgt, durch Bürgerinitiativen als Verfahrensparteien wahrgenommen werden kann?

Siehe dazu unsere Antwort auf die vorherige Frage sowie unser Erklärung zur BürgerInnenbeteiligung in Verfahren.

7. Sind Sie bereit, mit Aktion 21 – Austria in einen ständigen Dialog über wirksame Bürgerbeteiligung einzutreten? Durch welche Vertreterinnen oder Vertreter (bitte um Benennung der Funktion) ?

Alle Abgeordneten und auch Eva Glawischnig stehen ständig in direkten Austausch mit BürgerInnen. Ein mail ans Grüne Dialogbüro ist zum Beipiel eine Möglichkeit Ideen oder Anliegen vorzubringen. Daneben veranstalten wir auch viele themenspezifischen Diskussionen und Enqueten.

Die Grünen sind die Partei der BürgerInnen- und Menschenrechte.

Selbstverständlich sind wir bereit, mit allen demokratischen Gruppen, die an einem derartigen Austausch interessiert sind, in einen Dialog zu treten.

mit besten Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen

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