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Die Gretchenfrage an die wahlwerbenden Parteien:

"Wie haltet Ihr es mit Bürgerbeteiligung" ?

Wie bereits zweimal zuvor, hat Aktion21 auch dieses Mal wieder einen Fragekatalog an jene Parteien geschickt, die am 29. 9. in allen Budesländern zur NR antreten werden. In unserer Aussendung haben wir angekündigt, die Antworten auf unsere Fragen in der Reihenfolge des Eintreffens auf unserer HP online zu stellen.

Die zweite Antwort kam von der FPÖ

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Auftrag von Herrn Bundesparteiobmann HC Strache bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 14.08.2013. Der Bundesparteiobmann hat Ihr Schreiben persönlich gelesen und mich beauftragt, es zu beantworten. Leider ist es ihm auf Grund der hohen Anzahl der Zusendungen nicht möglich, jedes Schreiben persönlich zu beantworten. Ich bin mir sicher, dass sie dafür Verständnis haben. Im Internet ist zu sehen, dass sie sich sehr als „Aktion21“ für die Anliegen der Bürger engagieren.

Auf ihre Fragen haben habe ich mir erlaubt nachstehende Antworten zu geben:

1. Was halten Sie von Bürgerbeteiligung als Korrektiv der repräsentativen Demokratie

Gerade die FPÖ ist jene Partei, die schon immer für eine verstärkte Bürgerbeteiligung im Sinne der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild eingetreten ist. Für uns ist daher die Bürgerbeteiligung an den demokratischen Prozessen sehr wichtig für die Entwicklung der Demokratie an sich. Eine Stärkung der direkten Demokratie, wie ein Initiativrecht oder ein fakultatives Referendum würden die Demokratie und den Parlamentarismus stärken, da im Interesse der Bevölkerung und nicht im Eigeninteresse der Parteien Beschlüsse gefasst werden müssten.

Damit würde auch das Ansehen der Politik und der Politiker wieder gehoben.

2. Auf welchen Ebenen - Gemeinde, Land, Bund - sollte Ihrer Meinung nach mit der Implementierung von Bürgerbeteiligung vorrangig oder gleichrangig angesetzt werden?

Was diese Ebenen betrifft, hat der Bürger zumindest in manchen Bundesländern auf Gemeindeebene bereits den Vorteil, ein Initiativrecht bei der dementsprechenden Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Das gehört in allen Bundesländern angeglichen.

Im Nationalrat und genauso gleichrangig in den Landtagen soll jede Entscheidung, die von den Mandataren abgestimmt werden kann, bei entsprechender Unterstützung im Rahmen des Einleitungsverfahrens und bei ausreichender Beteiligung der Wahlberechtigten auch direktdemokratisch getroffen werden können. Als erster Schritt sollen daher die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer "Volksinitiative" geschaffen werden. In weiterer Folge soll die Geschäftsordnung des Nationalrates und der Landtage im Wege eines Initiativantrages angepasst werden. Darüber hinaus ist die Einführung eines Vetoreferendums und der Volksbefragung als Minderheitenrecht geboten.

3..Halten Sie wirksame Bürgerbeteiligung ohne deren rechtsstaatliche Verankerung für möglich? Wenn ja, in welcher Form?

Die FPÖ hält eine rechtsstaatliche Verankerung einer Bürgerbeteiligung für deren wirksame Gestaltung und deren garantierte künftige Beibehaltung für unbedingt notwendig. Diese Verankerung würde auch die Bedeutung einer Bürgerbeteiligung für eine moderne Demokratie sowohl der Bevölkerung, als auch der Politik gegenüber hervorheben, und das Vertrauen der Bürger in die direkte Demokratie stärken.

4. Soll Bürgerbeteiligung Ihrer Meinung nach nur top down oder auch - mit den gleichen Realisierungsmöglichkeiten - bottom up erfolgen können?

Eine Bürgerbeteiligung "bottom up" hat natürlich den Vorteil der besseren Identifikation der Bürger mit diesen direkt demokratischen Prozessen. Insofern ist die Schaffung der Möglichkeit einer Volksinitiative unbedingt notwendig. Andererseits ist auch eine Bürgerbeteiligung "top down" gleich gestellt beizubehalten. Hier muss eine Stärkung der Minderheitenrechte zur Abhaltung von Volksbefragungen und Volksabstimmungen stattfinden.

5. Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um wirksame Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, egal ob in Regierungsverantwortung oder Opposition?

Die FPÖ wird weiterhin alle demokratischen Mittel nutzen, um, egal ob  in Regierungsfunktion oder in der Opposition, eine Stärkung der direkten Demokratie zu erreichen. Das zeigt sich schon in den vielen parlamentarischen Anträgen und Anfragen, die seitens der FPÖ in den letzten Jahren gestellt wurden. Dieses Vorgehen der FPÖ wird beibehalten werden, wobei eine Durchsetzung bei einer Regierungsbeteiligung leichter sein wird. Auch an eine Unterstützung dieser Anliegen der FPÖ durch ein Volksbegehren wäre denkbar.

Konkret setzen wir uns daher für folgende Maßnahmen ein:

  • Einführung einer "Volksinitiative zur Gesetzgebung"
  • Einführung einer Vetovolksabstimmung unter folgenden

Voraussetzungen:

a) Eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll nicht nur vom Nationalrat beschlossen werden (bei einfachen Bundesgesetzen) oder von einem Drittel der Nationalratsabgeordneten verlangt werden (bei Bundesverfassungsgesetzen), sondern auch von 100.000 Wahlberechtigten gefordert werden können.

b) Eine solche Vetovolksabstimmung soll auch hinsichtlich der Genehmigung von Staatsverträgen möglich sein. Eine obligatorische Volksabstimmung ist über jede Änderung der Grundlagen der EU abzuführen.Die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren ist unabhängig vom Ablauf der Gesetzgebungsperiode fortzusetzen (Kontinuitätsprinzip).

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das öffentliche Interesse in allen Fällen, in denen dessen Wahrnehmung durch die dazu berufenen Behörden nicht oder nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise erfolgt, durch Bürgerinitiativen als Verfahrensparteien wahrgenommen werden kann?

Grundsätzlich unterstützt die FPÖ dieses Anliegen. Wobei hier noch einige Detailfragen zu klären wären.

7. Sind Sie bereit, mit Aktion 21 - Austria in einen ständigen Dialog über wirksame Bürgerbeteiligung einzutreten? Durch welche Vertreterinnen oder Vertreter (bitte um Benennung der Funktion)?

Die FPÖ war immer bereit mit Bürgerinitiativen in einen ständigen Dialog einzutreten, und hat das auch bereits des Öfteren getan. Wir bitten sie jedoch um Verständnis, dass die Benennung des zuständigen Vertreters erst nach der Nationalratswahl und der darauf erfolgenden Klärung der Zuständigkeiten erfolgt.

In der Hoffnung Ihre Fragen ausführlich beantwortet zu haben auf ihre Unterstützung verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen

Mag. Harald Stefan (NAbg.)

 

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