Initiative Denkmalschutz, Presseaussendung Kärnten, 22. Oktober 2013
Am kommenden Donnerstag beabsichtigt der Gemeinderat der Stadt Wolfsberg einen integrierenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen, der den umstrittenen Neubau der so genannten Schlossbergsiedlung auf den Schüßlergründen ermöglichen soll. Der Verein Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich an die Gemeinderatsmitglieder den Beschluss auszusetzen und von einer Bebauung des Wolfsberger Schlossberges abzusehen.
Gemeinde hat die Verpflichtung den Erhalt des historischen Ortsbildes zu wahren!
Das Areal, das von einer historischen Wehrmauer umsäumt ist, liegt in dem sehr sensiblen Bereich zwischen der historisch schützenswerten Wolfsberger Altstadt und dem Schlossberg samt denkmalgeschützten Schloss von Henckel von Donnersmarck: auf der Festungsterrasse aus dem 14./15. Jh westlich des ebenso denkmalgeschützten Paurischen Hauses (Schloßstraße 1). Gemäß dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz (K-OBG, § 1) hat die Gemeinde für die "Pflege des erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen".
Ortsbildpflegekommission und Naturschutzabteilung haben sich klar gegen jegliche Verbauung ausgesprochen!
Lt. Gesetz ist die Ortsbildpflegekommission vor Erlassung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen zu hören (K-OBG, § 11). Diese stellt fest: "Das Grundstück ist Teil des Schlossbergparkes und ist als integrativer Teil der Gesamtanlage zu betrachten". Weiters: "Die vorgesehene Maßnahme führt zu einer nachhaltigen Veränderung des Gesamterscheinungsbildes des Schlossberges, der als wichtigste Dominante des Stadtbildes anzusehen ist. Die Bebauung durchbricht eine durch die Wehrmauer erzeugte Zäsur zwischen Grünraum und Siedlungsgebiet." Somit kommt die Kommission zu dem einzig richtigen Schluss und spricht sich ganz klar gegen jegliche Verbauung aus [Anmerkung 1]. Auch die Naturschutzabteilung der Kärntner Landesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme vom 13.2.2013 negativ geäußert: Das Landschaftsbild sei "gefährdet", ein "Zusammenfließen der Bausubstanz führt zum Verlust der deutlichen Abgrenzung des Schlosses von der Stadt, womit das einzigartige Erscheinungsbild des Schlosses verloren geht."
Denkmalamt hat keine gesetzliche Kompetenz das Erscheinungsbild der Schlossbergsiedlung zu beurteilen!
Gemäß Denkmalschutzgesetz (§ 7) hat das Denkmalamt "nicht die Kompetenz zur Beschränkung von Bauführungen (Errichtung von Gebäuden)" in der nahen Umgebung von denkmalgeschützten Gebäuden [Anmerkung 2]. Wenn das Denkmalamt "die bauliche Entwicklung unter dem Schloss positiv beurteilt"(!), wie in der Niederschrift der Ortsbildpflegekommission ausgeführt [Anmerkung 3], so ist dies nur unter diesem Aspekt der fehlenden gesetzlichen Handhabe und der Verhinderung von "noch Schlimmeren" zu betrachten. Deswegen bezieht sich auch der einzige Einwand seitens des Denkmalamtes auf eine archäologische Problemstellung. [Anmerkung 4]
Appell an die kulturelle Verantwortung der Gemeinderatsmitglieder
Die Initiative Denkmalschutz unterstützt die örtliche Bürgerinitiative gegen die Schlossbergsiedlung. Ortsbild und Denkmalschutz stehen im "öffentlichen Interesse" und sind zum Wohle der Allgemeinheit. Das aktuelle Gutachten der Ortsbildpflegekommission spricht von "erheblicher Beeinträchtigung des vorhandenen Ortsbildes", wenn dieser Bebauungsplan beschlossen werden sollte [Anmerkung 5]. Die gewählten Politiker im Gemeinderat mögen sich ihrer kulturellen Verantwortung bewusst sein und daher von einer Bebauung im Bereich des Schlossberges Abstand nehmen. Das kulturelle Erbe und die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen darf nicht für gewöhnliche Immobiliengewinne auf's Spiel gesetzt werden.
Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer