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(2) Bürgerbeteiligung ist:

Terror einer Minderheit?

Ein hoher AK-Funktionär hat jüngst vom Terror einer Minderheit gesprochen, ohne zu bedenken, dass etliche der Terroristen Zwangsmitglieder seiner eigenen Kammer sind. Darin spiegelt sich die Meinung, Bürgerbeteiligung sei das „Diktat einer Minderheit“.

Solche Aussagen sind typisch für die politische Uninformiertheit derartiger Wortspenden. Sie gehen an der von Aktion 21 vertretenen Form der Bürgerbeteiligung völlig vorbei. Es sei denn, jegliche öffentliche Meinungsäußerung wird, wenn sie vernehmbar vorgetragen wird, als „Terror“ bezeichnet.

Zumeist ist das Geschrei von Minderheitenterror oder -diktat  nur ein „Haltet den Dieb“-Rufen. Nicht selten kommt es ja gerade von jener Minderheit, die ihre obrigkeitliche oder finanzielle Machtstellung missbraucht, um der Bevölkerung ihren Willen aufzuzwingen.

Wenn überhaupt, dann kann der Vorwurf des Minderheitendiktates überhaupt nur denen gegenüber erfolgen, die eine gezählte und nicht nur gefühlte Mehrheit oder Minderheit darstellen. Aber selbst dort aber ist das Wort „Minderheitendiktat“ eine gefährliche Halbwahrheit. Jede demokratische Mehrheitsmeinung kann als Minderheitsmeinung dargestellt werden, wenn man den Kreis der Betroffenen so lange erweitert, bis davon genügend Personen erfasst sind, die an einer Frage nicht interessiert sind. Die Kernfrage ist immer, wer von einer politischen Frage betroffen ist. Nur wenn sie plausibel beantwortet ist, kann von Mehrheit oder Minderheit gesprochen werden. Im Falle von Bürgerinitiativen ist es einer angeblichen Mehrheit ja auch nicht verboten, gleichsam eine „Gegeninitiative“ zu bilden – sogar unter dem gemeinsamen Dach von Aktion 21.

(Helmut Hofmann; die Serie „Bürgerbeteiligung ist:“ wird fortgesetzt)

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