Der von RA Dr.List eingebrachten Beschwerde wurde stattgegeben.
Landes-Bescheid "rechtswidrig"
Neue Studie zum Auftreten von Kinderleukämie in der Nähe von Hochspannungsleitungen
W.Gams von der Badener Zeitung berichtet darüber am 8. Oktober
Wir ersuchen die Verantwortlichen von Politik und Wirtschaft alles Erdenkliche und Mögliche zu unternehmen, damit unsere Lebensqualität dem Vertrag von Lissabon §2 Art. 191* und den europäischen Menschenrechten Artikel 3 Abs. 1** entspricht.
Wir bitten um eine den europäischen Standards entsprechende medizinisch unbedenkliche Lösung: Neutrassierung bzw. Erdverkabelung der 110 KV Leitung in Kottingbrunn.
Wir wehren uns gegen die Verträge aus dem Jahre 1954, welche die Grundlage einer massiven und fortwährenden, der WHO/IARC ***) widersprechenden Strahlenbelastung sind. Diese unzeitgemäßen Verträge dienen nur den Interessen eines Großkonzerns.
*) Vertrag von Lissabon verlangt, dass zum Schutz von Leib und Leben auch ohne endgültige Wahrheiten, Handlungsbedarf besteht.
**) Europäische Menschenrechtskonvention: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit!
***) Belastung aus medizinischer Sicht: Laut WHO/IARC ist eine Strahlenbelastung von 0,3-0,4 Mikrotesla „möglicherweise krebserregend“ und entspricht der Gefahrenstufe 2B.
Die Unterzeichner unterstützen die Forderung und Petition der Bürgerinitiative.
Die Interressen der Bürgerinitiative vertritt der Verein Aktion Himmelblau 2542 Kottingbrunn, Föhrengasse 4
ZUr Unterschriftenliste KLICK HIER
Landes-Bescheid "rechtswidrig"
Neue Studie zum Auftreten von Kinderleukämie in der Nähe von Hochspannungsleitungen
W.Gams von der Badener Zeitung berichtet darüber am 8. Oktober
Worum es geht: Zwischen den Umspannwerken Enzesfeld und Traismauer wurde eine 110 kV-Leitung errichtet, die auch die Marktgemeinde Kottingbrunn überspannt.
doch scheinen alle Proteste und Gutachten nichts zu fruchten, denn die Wr. Netze starteten bereits mit dem Seiltausch.
Von wissenschaftlicher Seite zeigt man sich entsetzt. (Umweltanalytik) .
Auf den Vertrag von Lissabon (§2 Abschnitt 191) wird hingewiesen.
Rechtsprechung EUGH (Fall Gruber/Dozent Dr. List 20.4.2015)
Hier direkt unterzeichnen:
Eine 110KV Stromleitung überquert seit 60 Jahren die Gemeinde Kottingbrunn. 106 Häuser befinden sich direkt unter der Trassierung. Der Netzbetreiber beabsichtigt die Leitung zu erneuern. Wir bitten um Hilfestellung für eine Erdverkabelung, um die außergewöhnlich hohe Strahlenbelastung zu reduzieren.
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