Versammlung vom 6. März 2019
In der Versammlung der Vereinigung Bürger für Bürger am Mittwoch, den 06. März 2019 wurde angeregt:
1. der Beginn künftiger Versammlungen wird auf 19:00 Uhr (Gartencafé) verlegt, eine verbindliche Tagesordnung mit vorgegebenen Zeiten für jeden TO-Punkt festgelegt; unter dem letzten Punkt „Allfälliges“ besteht ausgiebige Gelegenheit zum Austausch von Informationen.
2. Meinungszensur: Das bei der letzten Zusammenkunft beschlossene Inserat im Amtsblatt der Gemeinde wurde in der Form und mit jenem Text, auf den sich B4B nach tagelanger Abstimmung geeinigt hatte, abgelehnt und entsprechend „korrigiert“. Die Empörung darüber ist groß, es ergeht der Ruf nach einer entschiedenen Reaktion.
Was geschah? B4B wollte in einem bezahlten Inserat darauf hinweisen, dass sie auf der Homepage der unabhängigen und überparteilichen Aktion 21 aus Bürgersicht über die Sportplatzverbauung informiere. Das Inserat war am 29. Jänner 2019, also dem Tag des Amtsblatt-Redaktionsschlusses an die Gemeinde gemailt worden. Am 6. Februar 2019, also nach mehr als einer Woche, wurde B4B ein veränderter Text mit dem Bemerken „Die Redaktion ist berechtigt eine Schaltung eines Inserates abzuändern bzw. die Einhaltung zu verweigern, den (!!) der Text den Intensionen (!!) eines Amtsblattes widerspricht“ vorgeschlagen und bei mangelnder Zustimmung bis 7. Februar 2019 die Nichtaufnahme des Inserats im Amtsblatt angedroht. Da in dieser kurzen Frist eine Textabstimmung unter den Mitgliedern nicht möglich und das Inserat für die Februarausgabe des Amtsblatts beschlossen war, blieb nichts anderes übrig, als den „Zensurvorschlag“ freizugeben.
Nun wird zu klären sein, ob und wo das Verweigerungsrecht der Redaktion festgeschrieben ist, inwiefern der Inseraten-Text den Intentionen eines Amtsblattes widerspricht und der Gemeinde das Recht zu einer solchen Zensur zusteht. B4B wird auf dieser Homepage über den weiteren Fortgang berichten.
3. Ortskern - Diskussionsplattform:
Der Bauhof wird auf ein Areal nördlich der Bahn verlegt. An seiner Stelle ist der Bau von Wohnungen vorgesehen. Der Begriff „Ortszentrum“ ist infolge seiner missbräuchlichen Verwendung für Wohnbauprojekte bei der Bevölkerung negativ besetzt. Es wird einiger Aufklärungsarbeit bedürfen, um dieses wichtige Thema wieder einer sachlichen Diskussion zuzuführen. B4B wird sich dieser Aufgabe im Interesse einer gesunden Ortsentwicklung stellen.
Auf dieser - B4B jederzeit zugänglichen - Website der überparteilichen und parteiunabhängigen NGO „Aktion 21 Austria“ wird über das Thema laufend berichtet werden. Damit besteht automatisch für alle Gemeindeangehörigen die Möglichkeit, sich durch Diskussionsbeiträge einzubringen. So ist ein hohes Maß an Transparenz und Mitsprachemöglichkeit gewährleistet, das der Gemeindeführung als „good practice“ - Beispiel dienen könnte und der Bevölkerung über die Medien bekannt gemacht werden sollte.
Die Anwesenheit eines geschäftsführenden Gemeinderates (BL) bietet Gelegenheit, über verschiedene Vorgänge zu diskutieren, die bei den Anwesenden auf Verwunderung stoßen und zur Frage mehrerer Anwesender führen, ob es keine Möglichkeiten gebe, die Gemeindeaufsicht davon in Kenntnis zu setzen.
Die Einflüsse des IST-Ausbaues in Maria Gugging auf unseren Ort sowie die Entwicklung des „Dorfplatzes“ werden mit großem Interesse verfolgt.
Der Gedanke der Baubeschränkung auf zwei Wohneinheiten wird diskutiert, wobei in dieser Frage wie schon bei der des Ortskerns die Vorfrage wesentlich wäre, welches Bevölkerungswachstum angestrebt wird: Nullwachstum, gebremstes, gelenktes oder schrankenloses Wachstum. Davon wiederum ist die Antwort auf die Verdichtungsfrage abhängig, die im Ort sehr kontroversiell diskutiert wird.
Im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen 2020 wird beschlossen, die Obleute der wahlwerbenden Parteien und sonstigen Listen um klare Stellungnahmen zu anstehenden Fragen zu ersuchen, die derzeit die Gemeindebevölkerung bewegen.
4. Speakers Corner
Die Idee des „Speakers’ Corner“, bei dem vor den Gemeinderatssitzungen Gelegenheit sein sollte, Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu Themen der Tagesordnung vorzubringen, ist versandet. Ein neuerlicher Antrag für eine derartige Einrichtung unter Hinweis darauf, dass Vorsprachen beim BM. ohne irgendein (auch negatives) Ergebnis geblieben und daher nicht als taugliche Alternative anzusehen sind, wird einhellig befürwortet.
5. Unzukömmlichkeiten in der Gemeindeverwaltung
Der Umgang mit den gemeinderechtlichen Vorschriften hinsichtlich von Anschaffungen ohne GR-Beschluss wegen angeblicher „Gefahr im Verzug“, Umgang mit Gemeindevermögen, insbesondere Wohnungen, Auftragsvergabe) wird kritisch beleuchtet und sollte – insbesondere die Anschaffung der LED-Leuchten – bei einer der nächsten Zusammenkünfte diskutiert werden.
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