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Nun ist es da, das Erkenntnis des BVwG zur 380 kV-Leitung.

Wir nehmen es zur Kenntnis, aus folgenden Gründen werden wir jedoch die Höchstgerichte bemühen müssen:

 
Der jedem Richter bei der Urteilsfindung zustehende Ermessensspielraum wurde in diesem Verfahren ausschließlich dem Einreicher gewidmet – die fachlichen Einwendungen von Gemeinden und Initiativen wurden pauschal abgeschmettert. Dazu Prof. Dr. Lueger-Gerichtlich beeideter Sachverständiger (Leserbrief zu „ReadIng 80/2018“) aus seinen Erfahrungen: „Zusammenfassend halte ich fest, dass Behörden und Verwaltungsgerichte bei politisch forcierten Großprojekten die Vorschriften zur Bestellung nichtamtlicher Sachverständiger außer Acht lassen – die anscheinend systematische Nichtbeachtung geltender Rechtsnormen durch Behörden und Verwaltungsgerichte scheint mir geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat zu untergraben“
Im Verfahren 380 kV-Leitung wurde für das Fachgebiet „Humanmedizin“ ein Sachverständiger bestellt, dessen wissenschaftlich Leistung von 3 international anerkannten, unabhängigen Wissenschaftlern auf diesem Fachgebiet, Prof. Hecht, Prof. Adlkofer und Prof. Frentzel-Beyme, vernichtend beurteilt jedoch kurzerhand abgeschmettert wurden. So wurde das „Höchste Schutzgut Gesundheit“ abgetan.
 
Zum Thema „Übertragungssicherheit“: Prof. Dr. Georg Spaun hat in seinem Geologischen Fachgutachten auf Hangrutschungen, Lawinen und Muren entlang der Trasse hingewiesen, darauf ist weder vom Amtlichen Gutachter noch vom Gericht eingegangen worden. Die Ereignisse dieses Winters haben durch Mastbrüche infolge Schnee-und Eislast sowie Lawinen und Hangrutschungen  gezeigt, wie die „Versorgungssicherheit durch Freileitungen“ gefährdet ist.
Diese Natur Ereignisse haben Herrn Prof. Dr. Spaun und seinem Gutachten Recht gegeben –wurde aber abgeschmettert.
 
Das Schweizer Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil 1C_398/2011-  im Fall Riniken (380 kV-Leitung) u.a. „ Die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln (Anm. von mir: Mehrzahl) ist 7mal besser als bei Freileitungen(Bisherige Behauptung gerade umgekehrt)-
„Alle bisherigen Urteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sind ungültig“
„Die Bodenerwärmung beträgt maximal 1° C“ ( bisherige Behauptung 4-8° C)
„ Die Transportverluste einer Bodenverkabelung sind 3-4mal geringer als bei einer Freileitung und müssen auf die Dauer von 80 Jahren angerechnet werden“ – Die Transportverluste der APG-Freileitungen betragen pro Jahr 3,5 Mrd kWh, welche die Stromkunden zu bezahlen haben.
Dies alles war sowohl der Behörde als auch dem BVwG bekannt,  wurde jedoch nicht berücksichtigt.
 
Zu den Kosten: Lt. Planung und Kostenvoranschlag von „Infranetz und Rennert Kraftwerk GbR“ (D)  für die Verlegung einer 2-Systemigen Erdleitung (2 Systeme wie Freileitung) ist um ca die Hälfte kürzer als die geplante Freileitung und um ca 300 Mio €  günstiger als die geplante Freileitung, die Kosten betragen ca 800 Mio € lt. APG-Angaben.
 
Eine Klärung über Zuständigkeit der Behörde sowie die Würdigung des EuGH-Urteils bzgl. Rodungsfläche steht noch aus.
 
Das sind grob umrissen nur einige Punkte, warum wir nach diesem „Einreicher freundlichem“ Erkenntnis die Höchstgerichte bemühen werden.
 
Franz Köck
IG-Erdkabel/BI Köck Adnet
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