Eine Sendung im ZDF am 4.Nov. 2018 von 1630 – 17:00 Uhr
In den vergangenen Jahren haben sich Ärzte und Wissenschaftler vermehrt mit Infraschall technischen Ursprungs - zum Beispiel aus Windenergieanlagen – befasst. Denn mit der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft nimmt die Belastung aus diesen Quellen zu.
Menschen, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben, klagen häufig über Schlafstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Nicht selten als verrückt abgetan, bleibt ihnen meist nichts anderes, als die Gegend zu verlassen. Aus der Medizin und Wissenschaft mehren sich jedoch die Hinweise, dass nicht nur Tiere, sondern auch Menschen in der Lage sind, Infraschall unterhalb der Hörgrenze wahrzunehmen. Es konnte gezeigt werden, dass bestimmte Regionen des Gehirns unter dem Einfluss von Infraschall aktiviert werden, darunter Regionen, die an der Verarbeitung von Stress und Emotionen beteiligt sind. Aktuell untersuchen Wissenschaftler des Universitätsklinikums Eppendorf, wie Infraschall den Schlaf beeinflusst.
Ein Team aus Wissenschaftlern und Ärzten der Universitätsklinik Mainz geht der Frage nach, welchen Effekt Infraschall auf die Leistung des Herzmuskels hat. Die bisherigen Experimente des Mainzer Teams weisen klar darauf hin, dass Infraschall die Leistung des Herzmuskels reduziert. Weltweit durchgeführte Versuche des Militärs, Infraschall als nicht-letale Waffe einzusetzen, sind ein weiteres Indiz dafür, dass dieser tieffrequente Lärm einen negativen Effekt auf Menschen hat.
Das Robert-Koch-Institut hat bereits 2007 auf die mögliche Gefahr durch Infraschall hingewiesen. Ebenso bilanziert die "Machbarkeitsstudie" von 2014 des Umweltbundesamtes, "dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter zehn Hertz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind".
Dennoch gibt es bis heute für den Frequenzbereich unter 20 Hertz keine Mess-Norm, die die Schallbelastung durch Windenergieanlagen ungeschminkt darstellen würde. Im Gegenteil: Behördlicherseits wird eine Mess-Norm angewandt, die die Infraschall-Emissionen von Windenergieanlagen zum Teil wegfiltert und durch Mittelungen sogenannte "tonale Spitzen" weitgehend wegglättet.
Wie die Emissionen von Windenergieanlagen im Infraschallbereich wirklich aussehen und wie weit sie reichen, zeigte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bereits im Jahr 2004. Der BGR obliegt von deutscher Seite aus die Aufgabe, die Einhaltung des umfassenden Kernwaffenteststopp-Abkommens (CTBT - Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty) zu kontrollieren. Zu diesem Zweck betreibt die Bundesanstalt mehrere Messstationen, von denen zwei Stationen Infraschall registrieren. Um eine Störung der Messung zu vermeiden, ermittelte die BGR den Abstand, den die Messinstrumente von Windenergieanlagen haben müssen, und folgerte: "In der Regel sollte ein Abstand von etwa 20 Kilometern zwischen Station und Windpark eingehalten werden, um eine ungestörte Registrierung und Detektion transienter akustischer Signale zu gewährleisten." Ein Abstand, von dem die Anrainer von Windparks nur träumen dürften.
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