Wird aus dem Kurort Bad Blumau eine Schottergemeinde oder ist das Paradies wirklich näher als man denkt ?
Nicht genug, dass die Fürstenfelder Schnellstraße S7 - genehmigt vom Mitglied des Aufsichtsrates der Projektwerberin ASFINAG Mag.Ursula Zechner - trotz krachender
öffentlicher Kassen in ganz Europa und einer Verschuldung der ASFINAG von € 12 Milliarden - gebaut werden soll. Nun besteht auch noch die Absicht, unmittelbar
neben der geplanten Trasse mitten im Edelseewald (Gemeinde Bad Blumau, KG Lindegg, Ortsteil Jobst) einen Schotterabbau auf einer Fläche von 13 Hektar zu errichten und zu betreiben.
Und zwar im Gemeindegebiet des Kurortes Bad Blumau, von dem der Tourismusverband Bad Blumau schwärmt: „Das Paradies ist näher, als man denkt !“ Die geplante Rodung von 13 ha Wald, die geplante Abtragung einer 7 Meter mächtigen Schotterschicht, die hundertfachen LKW-Fahrten in einer Stunde während des mehrjährigen Abbaus, die Luftschadstoff- und Lärmemissionen in dieser Zeit sind offenbar das „Wunder der Natur“, dessen Erkunden der Tourismusverband Bad Blumau seinen Gästen empfiehlt.
Bei der vor gut einem Monat stattgefundenen mündlichen Verhandlung über dieses Vorhaben waren auch - für die Gemeinde Blumau als Standortgemeinde - der
Bürgermeister Franz Handler und der Vizebürgermeister Siegfried Flechl (aus dem Ortsteil Jobst stammend) anwesend. Obwohl für das Verfahren wesentliche
Unterlagen (z.B. Darstellung der zu erwartenden Lärm- und Luftschadstoffemissionen) fehlten, schwiegen diese Gemeindevertreter, obwohl es ihre Aufgabe wäre,
die Interessen der Gemeinde und ihrer BewohnerInnen wahrzunehmen.
Der Schutz der Gesundheit der in Jobst lebenden Menschen und die Bewahrung einer intakten Umwelt mussten ausschließlich von engagierten Nachbarinnen
und Nachbarn geltend gemacht werden. Diese Einwendungen führten zu einer Vertagung der Verhandlung, mit dem Auftrag an den Projektwerber, fehlende Unterlagen der Behörde vorzulegen.
Wenn auch der weitere Gang und der Ausgang dieses Genehmigungsverfahrens derzeit nicht abgeschätzt werden können, so hat sich ein weiteres Mal gezeigt: die von politischen
Parteien, in diesem Fall der ÖVP, in das Bürgermeisteramt bzw. Vizebürgermeisteramt gehievten Personen sind als Organe einer Gemeinde nicht willens oder im Stande, die
Ansprüche der GemeindebewohnerInnen auf eine gesunde Umwelt ohne Lärm und ohne Feinstaub (Bad Blumau liegt in einem Feinstaubsanierungsgebiet nach dem
Immissionsschutzgesetz-Luft und ist „belastetes Gebiet“ nach dem UVP-G 2000) in einem konkreten Verfahren entsprechend zu vertreten.
Weiters wurde klar, dass das UVP-Verfahren hinsichtlich der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S7 einen weiteren eklatanten Mangel aufweist: nach dem UVP-G 2000
Gesetz sollten die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen, die ein Vorhaben hat oder haben kann, festgestellt, beschrieben und bewertet werden.
Im gesamten S7-UVP-Verfahren war keine Rede davon, dass unmittelbar neben der Trasse der geplanten S7 ein 13 Hektar großes Schotterabbaugebiet in dem für den
Artenschutz (insbesondere Fledermäuse) hoch sensiblen Edelseewald entstehen sollte – vom Projektwerber ASFINAG wurde dies in der Umweltverträglichkeitserklärung nicht
behandelt, vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (trotz Amtswegigkeit des Verfahrens) nie erörtert !
Fürstenfeld, am 19.8.2012
Für „Bürgeraktiv-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte“
Johann Raunikar
Dr.W.Taucherstraße 5
8280 Fürstenfeld
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