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UVP-Novelle an den Bürgerinitiativen vorbei?

Über Ö 1 war am 30. Mai 2012 zu erfahren, dass das Lebensministerium einen Entwurf zu einer Novelle des UVP-Gesetzes zur Begutachtung an 115 Empfänger, darunter alle einschlägigen NGO außer Aktion 21 ausgesandt hat. Dieser Entwurf kann über nachfolgende Adresse abgerufen werden:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00388/imfname_254368.pdf

Auch wenn das ignorieren von Aktion 21 in diesem Fall kaum Absicht gewesen sein dürfte, ist es dennoch bezeichnend, dass die Vereinigung jener Bürgerinitiativen, die im UVP-Gesetz eine tragende Rolle spielen sollten, schlichtweg übergangen wurde.

Dabei hätten gerade solche Bürgerinitiativen die praktischen Erfahrungen eingebracht, die sie selber in UVP-Verfahren gemacht haben, und darauf hingewiesen, was ihrer Meinung nach an Verbesserungen dringend geboten erschiene.

Die Frist zur Stellungnahme läuft am 6. Juni 2012 ab, es bleiben also für ehrenamtlich und unentgeltlich für die Allgemeinheit wirkende Bürgerinnen und Bürger gerade noch 7 Tage Zeit, sich mit dem Entwurf auseinander zu setzen und die Stellungnahme – unaufgefordert – beim Lebensministerium abzugeben. 

Bürgerinitiativen, die an dieser Stellungnahme mitwirken wollen und die keine Möglichkeit haben, ihre Meinung über eine der zur Stellungnahme aufgeforderten Organisationen einzubringen, sind gebeten, so rasch wie möglich mit Aktion 21 per e-mail Kontakt aufzunehmen.

Wer betroffen ist, wer sich einbringen will, möge sich per Mail an Dr. Hofmann wenden.

 helmut.hofmann@utanet.at

 

 

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