Ein neuerlich, durch die Bürgerinitiative, beauftragtes Umgebungslärmgutachten bringt drastische Erkenntnisse rund um das geplante SPAR Logistikzentrum in Ebergassing
Die Bevölkerung sieht ihre Lebensqualität durch die zu erwartenden Mehrbelastung von Lärm, Feinstaub und Verkehr gefährdet
Eine erst im Dezember 2013 beauftragte Lärmmessung bei der NUA Umweltanalytik GmbH. bestätigt das schon im Jahr 2011 erstellte Gutachten der TU Wien, aus dem
entnommen werden kann, dass sich die Lärmsituation durch das SPAR Logistikzentrum drastische ändern würde. Die neue Messung wurde an zwei Standorten unmittelbar
neben dem SPAR- Betriebsgebiet durchgeführt und ergab, dass es speziell in den Nachtstunden im Ort so ruhig ist dass die Geräusche aus dem Logistikzentrum
die Lärmsituation eindeutig dominieren würde. Ebenso wurde eine Verkehrszählung entlang der B15 vorgenommen. (siehe Anhang)
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Verkehrszählung:
bei der Gegenüberstellung der Verkehrszahlen aus dem Gewerbeverfahren wird schnell klar, dass von 0 bis 1h in der Nacht sich das gravierend ändern wird. (von derzeit 7 KFZ auf 116+7 KFZ in Zukunft)
Basisschallpegel:
zeigt wie hoch das Grundgeräusch ist. Wir liegen hier bei etwa 20 dB das ist schon so leise, dass es an der Nähe der Messgrenze des Schallpegelmessers liegt.
Mitternacht:
Zeitraum 0.00-0.30h die einzelnen "Zacken" kommen von vorbeifahrenden KFZ, Zug oder Flugzeugen. Dazwischen ist der Basisschallpegel der so niedrig ist, dass deshalb "fast jedes" Geräusch aus dem
Betriebsgebiet akustisch dominieren wird. Da wo derzeit noch Stille ist, würde man sehr, sehr deutlich das Logistikzentrum lärmen hören.
Auf Grund des nachgewiesen geringen Grundgeräuschpegels stellt der Anwalt der Bürgerinitiative einen Antrag auf lärmtechnische und umweltmedizine Stellungnahme bei der Behörde.
UVP:
Zu erwartender Lärm, Feinstaub und erhöhtes Verkehrsaufkommen auch außerhalb des Betriebsgebietes sind nur einige Punkte warum der Umweltanwalt Dr. Rossmann und der
Umweltdachverband bereits im Oktober Einspruch zur abgelehnten UVP beim Umweltsenat und seit 1.1.2014 beim Bundesverfassungsgericht eingebracht hat. Das Verfahren ist im Laufen.
Ein Termin für die Parteienanhörung steht noch nicht fest.
Mitternacht
Basisschallpegel
Bilder:
@Quelle: Gutachten NUA Umweltanalytik GmbH.